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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Zur Situation von <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />

Aussagen über Kaufkraft <strong>und</strong> Zahlungsmoral versprach. Es handelte sich<br />

dabei zwar überwiegend um statistisch aufbereitetes <strong>und</strong> angereichertes<br />

Datenmaterial, mit dem Wahrscheinlichkeitsaussagen getroffen werden<br />

sollten. Allerdings konnte der Eindruck entstehen, es ginge um<br />

Tatsachenangaben. Für etliche Adressgebiete bestanden dann allerdings<br />

auch die ausgeworfenen Informationen in so eindeutig personenbeziehbaren<br />

Daten, dass wegen des darin liegenden <strong>Datenschutz</strong>verstoßes ein Bußgeld zu<br />

verhängen war. Automatische Bewertungen von Personen durch ihre<br />

Zuordnung zu einer Vergleichsgruppe finden auch mit anderen<br />

mathematisch-statistischen Verfahren statt. Diese so genannten Scoring-<br />

Verfahren werden etwa bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine<br />

Kreditsicherung (SCHUFA), bei Geldinstituten, im Versandhandel <strong>und</strong> im<br />

Versicherungsbereich eingesetzt.<br />

Die rasche technische Entwicklung ermöglicht es dem Misstrauen, sich in<br />

ständig verfeinerten Überwachungs- <strong>und</strong> Kontrollmöglichkeiten Bahn zu<br />

brechen. Was für die Warenverwaltung von Vorteil sein mag, ist für das<br />

Persönlichkeitsrecht häufig nachteilig – beispielsweise Funkchips (RFID)<br />

mit ihren Potenzialen, die leicht missbrauchbar sind. Chips unter der Haut,<br />

Ortung via Internet – fast täglich kommen neue Ideen hinzu, die technisch<br />

Bewegungs- <strong>und</strong> Verhaltensprofile ermöglichen. Wenn die Pässe <strong>und</strong><br />

Personalausweise künftig mit Funkchips ausgestattet sind, auf denen unter<br />

anderem die Fingerabdrücke abgespeichert sind, könnte es nicht nur bei<br />

Grenzkontrollen einige Überraschungen geben. Die Massentauglichkeit<br />

biometrischer Verfahren ist nach wie vor ungewiss <strong>und</strong> die Fehlerrate nicht<br />

unbeträchtlich. Hinzu kommt bei einer unverschlüsselten Speicherung der<br />

Merkmale auf den Funkchips noch ein weiteres Sicherheitsrisiko: Das<br />

unbefugte <strong>und</strong> unbemerkbare Auslesen der Chips <strong>und</strong> womöglich der<br />

Hightech-Identitätsdiebstahl.<br />

Auch im öffentlichen Bereich mehren sich die Zeichen wachsenden<br />

Misstrauens des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern.<br />

Beispielsweise ist seit Jahren in immer kürzeren zeitlichen Abständen die<br />

verdachtslose, routinemäßige Speicherung aller Verkehrsdaten im Bereich<br />

der Telekommunikation <strong>und</strong> der Internetnutzung auf Vorrat für<br />

unterschiedliche Zeiträume in der Diskussion. Dieses gewaltige<br />

Datenreservoir soll bei möglichen Anlässen in der Zukunft von<br />

Strafverfolgungsbehörden <strong>und</strong> möglicherweise auch von Geheimdiensten<br />

genutzt werden können. Zum Glück fand die Vorratsdatenspeicherung bei<br />

der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Sommer 2004 nicht<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 3

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