17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Handel <strong>und</strong> Wirtschaft<br />
Zahlungsmoral hingegen verwendete das Unternehmen Bonitätsdaten einer<br />
Auskunftei, die auf Straßenabschnittsebene zusammengefasst wurden <strong>und</strong><br />
Durchschnittswerte darstellen. Da diese Datenlieferanten ihren Sitz nicht in<br />
Nordrhein-Westfalen haben, musste sich die Prüfung durch die LDI auf die<br />
Bewertung der CD selbst beschränken. Die Datenverarbeitungsvorgänge,<br />
die zur Erstellung der CD führten, werden von der zuständigen Aufsichtsbehörde<br />
in Süddeutschland geprüft.<br />
Das Programm zeigt bei einer Adressanfrage für den betreffenden<br />
Straßenabschnitt in Form einer optischen Anzeige unter Verwendung der<br />
Schulnoten 1 – 5 sowohl die Kaufkraft als auch das Zahlungsrisiko an. Im<br />
Rahmen der Kaufkraftbewertung erhält die Nutzerin oder der Nutzer zudem<br />
eine graphische Darstellung in Form einer Tabelle, wie viele Häuser in dem<br />
Straßenabschnitt berücksichtigt wurden <strong>und</strong> bei wie vielen Häusern welche<br />
Kaufkraft vorhanden ist. In gleicher Weise ermittelt das Programm das<br />
Zahlungsrisiko hinsichtlich des betreffenden Straßenabschnittes. Ein sehr<br />
geringes Zahlungsrisiko wird mit der Schulnote 1, ein sehr hohes<br />
Zahlungsrisiko mit der Schulnote 5 bewertet. Bei der Bewertung des<br />
Zahlungsrisikos erfolgt jedoch keine zusätzliche Aufschlüsselung auf<br />
einzelne Häuser wie bei der Kaufkraftbewertung.<br />
Bei der Prüfung des Produkts hat sich herausgestellt, dass bei der<br />
Kaufkraftbewertung einzelner Straßen das Ergebnis derart ausfallen kann,<br />
dass ein Rückschluss auf einzelne Haushalte <strong>und</strong> Personen in einigen<br />
Konstellationen möglich ist. Personenbeziehbare Daten liegen vor, wenn der<br />
Bezug zu einer konkreten natürlichen Person mit den üblicherweise zur<br />
Verfügung stehenden Mitteln hergestellt werden kann. Dies ist für<br />
zahlreiche Einfamilienhäuser der auf der CD bewerteten Straßenabschnitte<br />
der Fall. Entscheidend ist dabei nicht die Zahl der Häuser, sondern dass das<br />
Programm für bestimmte Fälle die zusätzliche Information enthält, dass alle<br />
Häuser bewertet wurden <strong>und</strong> diese in der Bewertung die gleiche oder eine<br />
ähnliche Note erhalten haben. Dies führt dazu, dass nicht nur über einen<br />
Straßenabschnitt, sondern auch über ein konkretes Haus eine Aussage<br />
getroffen wird, beispielsweise Kaufkraftbewertung mit der Note „gut“. Die<br />
Personenbeziehbarkeit ist jedenfalls immer dann gegeben, wenn es sich um<br />
ein Einfamilienhaus handelt, da die Information zur Kaufkraftbewertung<br />
dann auf einen einzelnen Haushalt <strong>und</strong> sogar auf Einzelpersonen<br />
heruntergebrochen werden kann.<br />
Insbesondere bei „Neugierauskünften“ über persönlich bekannte Personen<br />
wie Nachbarn <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>innen oder Fre<strong>und</strong>e ist eine Personenbeziehbarkeit<br />
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LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005