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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Handel <strong>und</strong> Wirtschaft<br />

Zahlungsmoral hingegen verwendete das Unternehmen Bonitätsdaten einer<br />

Auskunftei, die auf Straßenabschnittsebene zusammengefasst wurden <strong>und</strong><br />

Durchschnittswerte darstellen. Da diese Datenlieferanten ihren Sitz nicht in<br />

Nordrhein-Westfalen haben, musste sich die Prüfung durch die LDI auf die<br />

Bewertung der CD selbst beschränken. Die Datenverarbeitungsvorgänge,<br />

die zur Erstellung der CD führten, werden von der zuständigen Aufsichtsbehörde<br />

in Süddeutschland geprüft.<br />

Das Programm zeigt bei einer Adressanfrage für den betreffenden<br />

Straßenabschnitt in Form einer optischen Anzeige unter Verwendung der<br />

Schulnoten 1 – 5 sowohl die Kaufkraft als auch das Zahlungsrisiko an. Im<br />

Rahmen der Kaufkraftbewertung erhält die Nutzerin oder der Nutzer zudem<br />

eine graphische Darstellung in Form einer Tabelle, wie viele Häuser in dem<br />

Straßenabschnitt berücksichtigt wurden <strong>und</strong> bei wie vielen Häusern welche<br />

Kaufkraft vorhanden ist. In gleicher Weise ermittelt das Programm das<br />

Zahlungsrisiko hinsichtlich des betreffenden Straßenabschnittes. Ein sehr<br />

geringes Zahlungsrisiko wird mit der Schulnote 1, ein sehr hohes<br />

Zahlungsrisiko mit der Schulnote 5 bewertet. Bei der Bewertung des<br />

Zahlungsrisikos erfolgt jedoch keine zusätzliche Aufschlüsselung auf<br />

einzelne Häuser wie bei der Kaufkraftbewertung.<br />

Bei der Prüfung des Produkts hat sich herausgestellt, dass bei der<br />

Kaufkraftbewertung einzelner Straßen das Ergebnis derart ausfallen kann,<br />

dass ein Rückschluss auf einzelne Haushalte <strong>und</strong> Personen in einigen<br />

Konstellationen möglich ist. Personenbeziehbare Daten liegen vor, wenn der<br />

Bezug zu einer konkreten natürlichen Person mit den üblicherweise zur<br />

Verfügung stehenden Mitteln hergestellt werden kann. Dies ist für<br />

zahlreiche Einfamilienhäuser der auf der CD bewerteten Straßenabschnitte<br />

der Fall. Entscheidend ist dabei nicht die Zahl der Häuser, sondern dass das<br />

Programm für bestimmte Fälle die zusätzliche Information enthält, dass alle<br />

Häuser bewertet wurden <strong>und</strong> diese in der Bewertung die gleiche oder eine<br />

ähnliche Note erhalten haben. Dies führt dazu, dass nicht nur über einen<br />

Straßenabschnitt, sondern auch über ein konkretes Haus eine Aussage<br />

getroffen wird, beispielsweise Kaufkraftbewertung mit der Note „gut“. Die<br />

Personenbeziehbarkeit ist jedenfalls immer dann gegeben, wenn es sich um<br />

ein Einfamilienhaus handelt, da die Information zur Kaufkraftbewertung<br />

dann auf einen einzelnen Haushalt <strong>und</strong> sogar auf Einzelpersonen<br />

heruntergebrochen werden kann.<br />

Insbesondere bei „Neugierauskünften“ über persönlich bekannte Personen<br />

wie Nachbarn <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>innen oder Fre<strong>und</strong>e ist eine Personenbeziehbarkeit<br />

56<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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