02.06.2013 Aufrufe

17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Informationsfreiheit<br />

23.5 Aktive Informationspolitik im Rat leider vorerst gescheitert<br />

In einer Kommune hatte die oppositionelle Ratsfraktion den Entwurf<br />

einer Geschäftsordnung des Rates vorbereitet, der in besonderem Maße<br />

die Zielsetzungen des IFG NRW unterstützten sollte. In Rahmen dieses<br />

Entwurfs sollten zum Beispiel die Unterlagen öffentlicher Sitzungen mit<br />

Beschlussvorlagen, Begründung <strong>und</strong> Abstimmungsergebnis der<br />

Öffentlichkeit über das Ratsinformationssystem online verfügbar<br />

gemacht werden.<br />

Neben den im IFG NRW normierten allgemeinen Zugangsrechten schreibt<br />

§ 12 IFG NRW den öffentlichen Stellen nach der Gesetzesbegründung eine<br />

aktive Informationspolitik vor. Im Zeitalter des Internet, in dem jede<br />

Behörde sich bemüht, ihre gesetzlichen Aufgaben serviceorientiert für die<br />

Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger auch über die neuen Medien umzusetzen, ist eine<br />

entsprechende Veröffentlichung daher wünschenswert. Eine aktivere<br />

Nutzung des Internet für die Vermittlung von Informationen, die ansonsten<br />

in jedem Einzelfall herausgegeben werden müssen, kann zudem zu einer<br />

Reduzierung der Zahl von Informationsanträgen führen <strong>und</strong> damit eine<br />

Arbeitserleichterung für die öffentliche Verwaltung darstellen.<br />

Nach dem Entwurf der Geschäftsordnung sollen Unterlagen auch aus<br />

nichtöffentlichen Sitzungen ausdrücklich nach Maßgabe des IFG NRW<br />

zugänglich sein. Leider wurde die Änderung der Geschäftsordnung im Rat<br />

abgelehnt.<br />

Die Beratung, die für den Entwurf der Geschäftsordnung geleistet wurde,<br />

war hoffentlich nicht dauerhaft vergebens. Zur Nachahmung empfohlen<br />

findet eine aktive Informationspolitik vielleicht in anderen Kommunen mehr<br />

Befürwortung.<br />

23.6 Gebührenvorauszahlung: Informationen gegen Vorkasse ist<br />

nicht im Sinne des IFG NRW<br />

Der Anspruch auf Informationszugang stößt nicht in jeder Behörde auf<br />

Gegenliebe. Kann das Informationsbegehren nicht durch die im Gesetz<br />

vorgesehenen Ausschlussgründe abgelehnt werden, versucht es die<br />

informationspflichtige Stelle auch schon mal mit der Gebührenfalle.<br />

Das IFG NRW gewährt den Informationszugang gr<strong>und</strong>sätzlich voraussetzungslos.<br />

Das bedeutet, dass die Gewährung des Informationszugangs nicht<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 173

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!