17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Zur Situation von <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />
genügend befürwortende Stimmen. Sie wäre wohl auch kaum mit dem<br />
Gr<strong>und</strong>gesetz vereinbar. Denn aus der Aufbewahrung der hinterlassenen<br />
Spuren ergeben sich die Bewegungs- <strong>und</strong> Verhaltensprofile aller<br />
Nutzerinnen <strong>und</strong> Nutzer von Telekommunikation <strong>und</strong> Internet. Auf<br />
europäischer Ebene ist die Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung<br />
allerdings gerade wieder einmal erneut erhoben worden.<br />
Zu welchen Ergebnissen ein ausuferndes staatliches Misstrauen gegenüber<br />
allen Menschen führen kann, ist in den Vereinigten Staaten von Amerika zu<br />
beobachten. Die Durchleuchtung aller Flugpassagiere beispielsweise ist hier<br />
ebenso zu nennen wie die restriktive Einreisepraxis, die im Falle eines<br />
früheren Popstars sogar zu Protesten des britischen Außenministers geführt<br />
haben soll. Solche Verhältnisse sind hierzulande zwar nicht gegeben, aber<br />
die Tendenz zu immer mehr staatlichen Eingriffen in das Recht auf<br />
informationelle Selbstbestimmung ist unübersehbar. Die ausgeweiteten<br />
Befugnisse – nicht nur der Sicherheitsbehörden – für immer mehr heimliche<br />
Maßnahmen beschränken sich auch nicht auf das behauptete Ziel der<br />
Terrorismusbekämpfung. Zum Zweck der Förderung der Steuerehrlichkeit<br />
ist es ab April 2005 nicht nur Finanzbehörden, sondern auch einer<br />
unbestimmten Vielzahl weiterer Behörden möglich, Zugriff auf Bankdaten<br />
zu erhalten. Vom Abruf ihrer Kontenstammdaten erfahren die<br />
Bankk<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> Bankk<strong>und</strong>en zunächst nicht in jedem Fall etwas. Diese<br />
Art des Kontenzugriffs war ursprünglich allein zur Terrorismusbekämpfung<br />
eingeführt worden.<br />
Was Zweckänderungen <strong>und</strong> Erweiterungen von Zweckbindungen angeht,<br />
stimmt auch die künftige Vergabe eines einheitlichen <strong>und</strong> dauerhaften<br />
Identifizierungsmerkmals im Steuerrecht bedenklich. Diese Nummer, die<br />
künftig jeder Person von Geburt an zugeteilt <strong>und</strong> lebenslang erhalten bleiben<br />
soll, wird parallel in den Meldebehörden <strong>und</strong> im B<strong>und</strong>esamt für Finanzen<br />
gespeichert. Da neben der Nummer natürlich weitere Daten wie Namen,<br />
Vornamen, Geburtsdatum <strong>und</strong> -ort sowie Anschriften gespeichert werden,<br />
wird alsbald erstmals in der Geschichte der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland mit<br />
dem B<strong>und</strong>esamt für Finanzen eine zentrale Stelle über die Gr<strong>und</strong>daten der<br />
kompletten Bevölkerung verfügen. Bislang bestand in Politik <strong>und</strong><br />
Gesellschaft weitgehend Konsens darüber, dass weder eine Zentraldatei der<br />
Meldedaten noch ein einheitliches, fachübergreifendes Personenkennzeichen<br />
gewollt ist. Auch wenn die Daten aus der Zentraldatei<br />
gesetzlich festgelegt nur für steuerliche Zwecke genutzt werden dürfen, lehrt<br />
doch die Vergangenheit, dass das Entstehen von weiteren<br />
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LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005