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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Zur Situation von <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />

genügend befürwortende Stimmen. Sie wäre wohl auch kaum mit dem<br />

Gr<strong>und</strong>gesetz vereinbar. Denn aus der Aufbewahrung der hinterlassenen<br />

Spuren ergeben sich die Bewegungs- <strong>und</strong> Verhaltensprofile aller<br />

Nutzerinnen <strong>und</strong> Nutzer von Telekommunikation <strong>und</strong> Internet. Auf<br />

europäischer Ebene ist die Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung<br />

allerdings gerade wieder einmal erneut erhoben worden.<br />

Zu welchen Ergebnissen ein ausuferndes staatliches Misstrauen gegenüber<br />

allen Menschen führen kann, ist in den Vereinigten Staaten von Amerika zu<br />

beobachten. Die Durchleuchtung aller Flugpassagiere beispielsweise ist hier<br />

ebenso zu nennen wie die restriktive Einreisepraxis, die im Falle eines<br />

früheren Popstars sogar zu Protesten des britischen Außenministers geführt<br />

haben soll. Solche Verhältnisse sind hierzulande zwar nicht gegeben, aber<br />

die Tendenz zu immer mehr staatlichen Eingriffen in das Recht auf<br />

informationelle Selbstbestimmung ist unübersehbar. Die ausgeweiteten<br />

Befugnisse – nicht nur der Sicherheitsbehörden – für immer mehr heimliche<br />

Maßnahmen beschränken sich auch nicht auf das behauptete Ziel der<br />

Terrorismusbekämpfung. Zum Zweck der Förderung der Steuerehrlichkeit<br />

ist es ab April 2005 nicht nur Finanzbehörden, sondern auch einer<br />

unbestimmten Vielzahl weiterer Behörden möglich, Zugriff auf Bankdaten<br />

zu erhalten. Vom Abruf ihrer Kontenstammdaten erfahren die<br />

Bankk<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> Bankk<strong>und</strong>en zunächst nicht in jedem Fall etwas. Diese<br />

Art des Kontenzugriffs war ursprünglich allein zur Terrorismusbekämpfung<br />

eingeführt worden.<br />

Was Zweckänderungen <strong>und</strong> Erweiterungen von Zweckbindungen angeht,<br />

stimmt auch die künftige Vergabe eines einheitlichen <strong>und</strong> dauerhaften<br />

Identifizierungsmerkmals im Steuerrecht bedenklich. Diese Nummer, die<br />

künftig jeder Person von Geburt an zugeteilt <strong>und</strong> lebenslang erhalten bleiben<br />

soll, wird parallel in den Meldebehörden <strong>und</strong> im B<strong>und</strong>esamt für Finanzen<br />

gespeichert. Da neben der Nummer natürlich weitere Daten wie Namen,<br />

Vornamen, Geburtsdatum <strong>und</strong> -ort sowie Anschriften gespeichert werden,<br />

wird alsbald erstmals in der Geschichte der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland mit<br />

dem B<strong>und</strong>esamt für Finanzen eine zentrale Stelle über die Gr<strong>und</strong>daten der<br />

kompletten Bevölkerung verfügen. Bislang bestand in Politik <strong>und</strong><br />

Gesellschaft weitgehend Konsens darüber, dass weder eine Zentraldatei der<br />

Meldedaten noch ein einheitliches, fachübergreifendes Personenkennzeichen<br />

gewollt ist. Auch wenn die Daten aus der Zentraldatei<br />

gesetzlich festgelegt nur für steuerliche Zwecke genutzt werden dürfen, lehrt<br />

doch die Vergangenheit, dass das Entstehen von weiteren<br />

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LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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