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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Handel <strong>und</strong> Wirtschaft<br />

einen Marktüberblick verschafft haben, aber von den Angeboten nicht<br />

überzeugt gewesen sein. Diese Ausnahmen von der statistischen Regel<br />

bleiben beim SCHUFA-Score unberücksichtigt. Unbescholtene Kreditsuchende<br />

laufen Gefahr, Opfer eines statistischen Vorurteils zu werden; hervorgerufen<br />

durch ein Scoring-Verfahren, das auch auf Kriterien beruht,<br />

denen es an unmittelbarer Bonitätsrelevanz fehlt.<br />

In andere Scoring-Verfahren fließen teilweise auch so genannte mikro-geografische<br />

<strong>und</strong> sozio-demografische Daten ein. Dabei wird beispielsweise<br />

das Wohnumfeld einer Person klassifiziert: Lebt sie in einem Stadtteil, der<br />

angeblich vorwiegend durch Personen mit „niedrigem sozialen Status“ geprägt<br />

ist, wirkt sich dies negativ auf ihren Score-Wert aus – unabhängig von<br />

den tatsächlichen Eigentums- <strong>und</strong> Vermögensverhältnissen. Das kann zu<br />

fehlerhaften Bonitätsbewertungen führen, weil sich vielleicht zwischenzeitlich<br />

die soziale Zusammensetzung des Viertels verändert hat, oder eine<br />

wohlhabende Person lieber in einem lebendigen, sozial gemischten Innenstadtkern<br />

lebt als in einer ruhigen, besser bewerteten Reihenhaussiedlung.<br />

Wenn nun diese Person künftig wegen ihres Wohnumfelds höhere Zinsen<br />

zahlen muss, wird sie sich allerdings überlegen, ob sie nicht doch in ein besser<br />

bewertetes Viertel umzieht. Die Verwendung mikro-geografischer <strong>und</strong><br />

sozio-demografischer Daten für die Bonitätsprüfung birgt auch das Risiko,<br />

dass ganze Bevölkerungsgruppen <strong>und</strong> Stadtteile sozial ausgegrenzt werden<br />

<strong>und</strong> eine Ghettoisierung eintritt.<br />

<strong>Datenschutz</strong>rechtlich lassen sich Art <strong>und</strong> Umfang der berücksichtigten<br />

Merkmale einer Person im Scoring so bewerten: Gr<strong>und</strong>sätzlich zulässig für<br />

die Berechnung eines Score-Wertes ist die Verwendung von relevanten,<br />

objektiv richtigen Daten zum Zahlungsverhalten sowie zu den Einkommens-<br />

<strong>und</strong> Vermögensverhältnissen der Person. <strong>Datenschutz</strong>rechtlich<br />

problematisch ist es dagegen, auf Basis von Daten ohne eigene Bonitätsaussage<br />

wie die Anzahl der Umzüge in den letzten Jahren einen Score-Wert<br />

zu berechnen. Auch das Alter der Betroffenen ist nur bedingt bonitätsrelevant,<br />

zum Beispiel für die Dauer der Einkommenserzielung. Stets unzulässig<br />

ist die Verwendung sensitiver Daten wie „rassische Herkunft, politische<br />

Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftsangehörigkeit,<br />

Ges<strong>und</strong>heit, Sexualleben“.<br />

Besonders kritisch an vielen Scoring-Verfahren ist ihre mangelnde<br />

Transparenz. Für die Betroffenen ist das gesamte Verfahren der Score-<br />

Wertberechnung eine „Black Box“, in der teilweise sogar ohne ihr Wissen<br />

ihre Daten eingegeben <strong>und</strong> nach geheimgehaltenen Kriterien bewertet<br />

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LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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