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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Soziales<br />

Es wäre zu begrüßen, wenn die Verbände der Unfallversicherungsträger sich<br />

Transparenz- <strong>und</strong> <strong>Datenschutz</strong>leitlinien geben würden, bei deren<br />

Berücksichtigung <strong>Datenschutz</strong>probleme dann erst gar nicht entstehen<br />

dürften.<br />

10.5 Seniorenheime<br />

Immer wieder lässt sich eine Diskrepanz feststellen zwischen dem<br />

Anspruch von Pflegeheimen, die Würde <strong>und</strong> die freie Entfaltung der<br />

Persönlichkeit ihrer Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohner zu wahren, <strong>und</strong> der<br />

Art <strong>und</strong> Weise, wie deren personenbezogene Daten erhoben <strong>und</strong><br />

weiterverarbeitet werden.<br />

Beispielsweise wurden Bewohnerinnen <strong>und</strong> Bewohner ohne jeden Hinweis<br />

auf den Zweck (Planung der Tagesgestaltung) <strong>und</strong> die Freiwilligkeit einer<br />

Mitwirkung aufgefordert, sensible Angaben zu ihrem familiären<br />

Hintergr<strong>und</strong>, ihrer Weltanschauung sowie ihrer sozialen <strong>und</strong> kulturellen<br />

Herkunft zu machen. Die Abfrage umfasste Erlebnisse des Verlustes, der<br />

Trennung, des Schmerzes <strong>und</strong> der Liebe sowie private Wünsche.<br />

Jede Datenerhebung setzt eine umfassende Aufklärung der Betroffenen über<br />

die verantwortliche Stelle, über den Zweck <strong>und</strong> die Erforderlichkeit der<br />

Datenerhebung, über die Dauer der Datenspeicherung sowie über die<br />

Freiwilligkeit der Angaben voraus.<br />

10.6 Beobachtungsbogen in Kindertagesstätten<br />

Kindertagesstätten wollen zum Zweck einer Qualitätssteigerung ihrer<br />

Bildungsarbeit <strong>und</strong> mit dem weiteren Ziel einer verbesserten<br />

Zusammenarbeit mit Gr<strong>und</strong>schulen Beobachtungsbogen einsetzen.<br />

Sowohl Inhalt <strong>und</strong> Umfang der Beobachtungsbogen als auch die Häufigkeit<br />

der Datenerhebungen sowie das sonstige Verfahren bis hin zur Überlassung<br />

der ausgefüllten Bogen an dritte Personen <strong>und</strong>/oder Stellen waren in den<br />

verschiedenen Kindertagesstätten unterschiedlich. Die datenschutzrechtliche<br />

Überprüfung führte durchweg zu dem Ergebnis, dass die Verwendung<br />

dieser Bogen zu einem unzulässigen Eingriff in das Recht auf informationelle<br />

Selbstbestimmung der betroffenen Kinder <strong>und</strong> ihrer Personensorgeberechtigten<br />

führte. Der Einsatz der Beobachtungsbogen in den Kindertages-<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 107

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