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combit address manager - Handbuch - combit GmbH

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Abgleich von Datenbanken<br />

wahl (auf der ersten Seite des Assistenten) ein von Ihnen erstelltes Format aus den<br />

"Eigenen Formaten" markiert haben und die Schaltfläche "Ausführen" wählen.<br />

16.3 Abgleich von Datenbanken<br />

Die Abgleichfunktion Organisation > Datenbankabgleich ist hilfreich, um beispielsweise<br />

die Datenbestände von Innen- und Außendienst oder von mehreren Filialen eines<br />

Unternehmens in Übereinstimmung zu bringen.<br />

Beispiel: Ein Außendienstmitarbeiter erhält einen Teil des zentralen Datenbestandes<br />

mit auf seine Reise. Während er die Kunden besucht, arbeitet er mit den Daten, korrigiert<br />

Anschriften und trägt neue Notizen ein. Auch in der Zentrale wird weiter mit den<br />

Daten gearbeitet. Nach der Rückkehr des Außendienstmitarbeiters sollen seine Änderungen<br />

und Ergänzungen in den zentralen Datenbestand übernommen werden. Die in<br />

der Zentrale vorgenommenen Änderungen sollen dabei nicht verloren gehen. Die<br />

Hauptdatenbank wird also durch den Abgleich mit der Nebendatenbank aktualisiert.<br />

Beim Abgleich von Datenbanken fungiert die geladene Datenbank als Ziel (="Haupt-<br />

Datenbank"), in das die Ergebnisse des Abgleichs aufgenommen werden. Die andere<br />

Datenbank (="Neben-Datenbank") fungiert als Quelle, sie bleibt beim Abgleich normalerweise<br />

unverändert. Die aktuelle Datenbank wird also durch den Abgleich mit der<br />

Nebendatenbank aktualisiert.<br />

Voraussetzungen für den Abgleich<br />

Da sich die bei einem Datenabgleich vorgenommenen Änderungen nicht rückgängig<br />

machen lassen, sollten Sie zuvor unbedingt eine Sicherungskopie der Datenquellen<br />

machen!<br />

▪<br />

▪<br />

▪<br />

Die Einträge in den verwendeten Feldern sollten die gleiche Schreibweise aufweisen.<br />

So sollte beispielsweise die Straßenbezeichnung einheitlich sein - nicht mal<br />

"Edisonstr.", "Edisonstrasse" oder "Edisonstraße". Hier sollten die Benutzer bei Bedarf<br />

über eine unternehmensweite, verbindliche Regelung zur Schreibweise von<br />

Adressen unterstützt werden.<br />

Ein Benutzer, der einen Datenbankabgleich ausführen möchte, darf nicht über Benutzerrechte<br />

auf Satzebene eingeschränkt sein. Ansonsten kann der Abgleich nicht<br />

korrekt ausgeführt werden.<br />

Für den Abgleich muss ein eindeutiger Schlüssel zur Verfügung stehen, über den<br />

Datensätze eindeutig identifizierbar sind. In Frage kommt hier nicht die RECORDID,<br />

da diese zwar für schon existierende Datensätze eindeutig ist, aber für neu ange-<br />

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