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Mitglieder militärisch ausbilden ließ. Während der Ausbildung zum Berufssoldaten lernte<br />
von Leonrod Claus Graf von Stauffenberg (siehe Band 3: Stauffenberg) beim 17. Reiterregiment<br />
in Bamberg kennen. Im Juli 1933 erfolgte seine Ernennung zum Oberleutnant,<br />
was mit dem Führereid verbunden war. Mit Kriegsbeginn leistete er Frontdienst und erhielt<br />
zahlreiche Auszeichnungen. Eine schwere Verwundung brachte Anfang 1942 eine<br />
Versetzung nach München mit sich. Von Leonrod heiratete im Frühjahr 1943 und bezog<br />
mit seiner Frau eine Wohnung in der Möhlstraße (Bogenhausen). Von Stauffenberg weihte<br />
von Leonrod Ende 1943 in die Attentatspläne ein und erhielt seine Zusage zur Unterstützung.<br />
Ein Problem dabei war für von Leonrod der geleistete Eid: „... als gläubiger Katholik<br />
sei ich auf Grund der Ausführungen über die politische und militärische Lage schon<br />
gewissenmäßig verpflichtet, entgegen diesem Eid zu handeln. Trotzdem hatte ich auf meiner<br />
Heimreise (...) Gewissensqualen, ob die Handlungsweise richtig sei und ich nicht in<br />
einem Zustand der Sünde stehe, da ich von dem geplanten Attentat auf den Führer Kenntnis<br />
hatte.“ 364<br />
Der strenggläubige Katholik Freiherr Ludwig von Leonrod suchte wegen diesem Gewissenskonflikt<br />
seinen Beichtvater Kaplan J. Wehrle in St. Georg in Bogenhausen auf, um zu<br />
erfahren, ob bereits das Wissen über ein geplantes Attentat auf den Führer Sünde sei. Kaplan<br />
Wehrle verneinte dies, riet jedoch nach der kirchlichen Lehrmeinung vom Tyrannenmord<br />
ab. Von Stauffenberg hatte von Leonrod beim geplanten Umsturz als Verbindungsoffizier<br />
für Berlin vorgesehen. Zur Zeit des Umsturzversuchs war von Leonrod auf einem<br />
Lehrgang für höhere Adjutanten in Potsdam-Krampnitz. Dort wurde er am 21. Juli 1944<br />
verhaftet. In seinem Gnadengesuch versuchte er, seine Entscheidung zum Widerstand Kaplan<br />
Wehrle anzulasten: „Wahrscheinlich hätte schon ein anderer Beichtvater genügt.<br />
Mein Unglück ist eben, daß ich an diesen geraten war.“ 365 Nach einer Gegenüberstellung<br />
vor dem von Roland Freisler geleiteten VGH mit Kaplan Wehrle sagte er: „Wehrle habe<br />
gesagt, er brauche nicht zu beichten, denn ,Wissen um ein solches Attentat sei keine Sünde.‘“<br />
366 Nach Meinung Freislers hatte von Leonrod die Attentatspläne unterstützt und war<br />
als Verschwörer und Verräter zum Tode zu verurteilen. Am 26. August 1944 wurde von<br />
Leonrod mit dem Fallbeil hingerichtet. Im Zuge der Sippenhaft 367 kam die Witwe Monika<br />
364 Morschhäuser, Franz J. (1994): Hermann Joseph Wehrle (1899–1944). Zeuge des Glaubens in bedrängter<br />
Zeit: 175. In: Detjen, Marion (1998): „Zum Staatsfeind erklärt“: 187<br />
365 Gritschneder, Otto: Von NS-Schergen erhängt: 18. Auch in: Vieregg, Hildegard (1993): Wächst Gras darüber?:<br />
195<br />
366 Urteil des VGH. AZ 1 L 321/44 O J 14/444gRs.: 8, IfZ-Archiv München. In: Vieregg (1993): 193<br />
367 Die Sippenhaft wurde am 21.11.1944 von den Nazis verhängt. Durch sie konnten Angehörige eines<br />
Täters für dessen „Delikte“ strafbar gemacht werden. Gestapochef Heinrich Müller ordnete ein einheitliches<br />
Verfahren für alle Sippenhäftlinge an. „Unter Sippe ist zu verstehen: Ehegatte, Kinder, Geschwister,<br />
Eltern und sonstige Verwandte, wenn letztere nachteilig bekannt sind.“ BAK, R58 1027, fol. 326. In:<br />
Hett / Tuchel (Hrsg.) (1994): 384<br />
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