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Auszeichnungen. Als zwölf Jahre später der zweite Band zum Internationalen Verwaltungsrecht<br />

erschien, wurde das Werk wieder mit großem Lob aufgenommen und etablierte<br />

sich als Standardwerk. 490 Als allgemein geachtete Kapazität entwickelte er einen Grundriss<br />

des Internationalen Privatrechts. An der Münchner Universität hatte er der juristischen<br />

Fakultät diese Disziplin Privatrecht als neues Fach erschlossen, dessen Ordinariat ihm<br />

1929 zuerkannt wurde; zwei Jahre später wählte die Fakultät ihn zu ihrem Dekan. Seine<br />

Übersicht, die er 1929 verfasste, begrüßte die Fachwelt mit folgenden Worten: „Dieses<br />

äußerlich anspruchslose Stück enzyklopädischer Wissenschaftsdarstellung ist ein klassischer<br />

Katechismus aus der Feder eines oberpriesterlichen Pflegers und meisterlichen<br />

Lehrers der Wissenschaft.“ 491 Professor Dr. Klaus Vogel schrieb über Neumeyers Werk:<br />

„Zu seiner Zeit war das Internationale Recht hierfür indes noch nicht weit genug. Neumeyers<br />

Fragestellung ging in diesem Sinn, wie es bei großen Wissenschaftlern manchmal<br />

so gewesen ist, ihrer Zeit voraus.“ 492<br />

Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten begann für Karl und Anna Neumeyer<br />

ein Leidensweg. Die Vorlesungen von Karl Neumeyer wurden anfangs boykottiert und<br />

gestört. 1934 versetzte man Neumeyer vorzeitig in den Ruhestand und es wurde ihm zugleich<br />

das Betreten der Universität und der öffentlichen Bibliotheken verboten. Trotzdem<br />

gelang es ihm noch – in dieser Zeit der Bedrängnis – den vierten Band seines Internationalen<br />

Verwaltungsrechts 1936 zu vollenden und in einem Schweizer Verlag zu publizieren;<br />

ebenso veröffentlichte er zwei weitere Abhandlungen zur Entwicklung des Internationalen<br />

Privatrechts. 493<br />

Den Söhnen von Karl und Anna Neumeyer gelang die Ausreise. Sein Bruder Alfred Neumeyer<br />

konnte nach Argentinien auswandern. Doch Karl Neumeyer selbst wollte Deutschland<br />

nicht verlassen. „Er liebte Deutschland zu sehr, und wollte auch niemanden zur Last<br />

fallen.“ 494 Dr. Werner Cahnmann, der bis 1933 Syndikus des Central-Vereins deutscher<br />

Staatsbürger jüdischen Glaubens war, berichtete über ein Treffen mit Professor Karl Neumeyer:<br />

„Er sagte, er sei froh, seine beiden Söhne im Ausland zu wissen. Auf meine Frage:<br />

489 Neumeyer, Alfred (1944): Erinnerungen: 88. In: Vogel, Klaus (1993): Karl Neumeyer (1869–1941): 535<br />

490 Drews: Juristische Wochenschrift, 1923, S. 483. In: Werner, Alfred (1958): Jüdische Juristen in München:<br />

324<br />

491 Niemeyers: Zeitschrift für Internationales Recht, Band 47, S. 376/7. Auch in: Werner, Alfred (1958):<br />

Jüdische Juristen in München: 324<br />

492 Vogel, Klaus (1993): Karl Neumeyer (1869–1941): 539<br />

493 Bartolus Sassoferrato (bei Sassoferrato, Prov. Ancona) vermutlich geb. 1314, †Perugia 10.7.1357; kommentierte<br />

das „Corpus Iuris Civilis“ (Brockhaus 2000: 355). Karl Neumeyer schickte das Manuskript an<br />

Max Gutzwiller; es wurde 1965 in den Niederlanden veröffentlicht. In: Vogel, Klaus (1993): Karl Neumeyer<br />

(1869–1941): 540<br />

494 Neumeyer, Alfred (1944): 233. Weber, Marianne (1948): Lebenserinnerungen: 441. In: Vogel, Klaus<br />

(1993): Karl Neumeyer (1869–1941): 540<br />

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