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keit und Laster symbolisieren. Im Zentralbau befinden sich ein groß angelegter Lichthof,<br />

Bibliotheks-, Repräsentations- und Schwurgerichtssaal. Hier fanden in der NS-Zeit Prozesse<br />

vor dem Volksgerichtshof statt. Durch Bomben entstanden im Dezember 1944 und<br />

im Januar 1945 erhebliche Gebäudeschäden.<br />

Der Wiederaufbau nach dem Krieg erfolgte in den 60er Jahren weitgehend nach den Plänen<br />

des Architekten Friedrich von Thiersch. Diese Arbeit konnte Ende 1988, nach vorausgegangener<br />

Innenrenovierung (1977–1982), mit der Sanierung der Fassaden abgeschlossen<br />

werden. Der Justizpalast war für die gesamte Münchner Justiz konzipiert. Heute beherbergt<br />

das Haus das Bayerische Staatsministerium der Justiz und Teile des Landgerichts<br />

München I.<br />

Jüdische Anwälte in Deutschland nach 1933<br />

Der Vorsitzende des NS-Juristenbundes und bayerische Justizminister beabsichtigte, wie<br />

sein preußischer Kollege Kerrl, die Entfernung aller Juden aus der Justiz. So hatten die<br />

Justizminister der Länder am 1. April 1933 alle jüdischen Richter, Staats- und Amtsanwälte<br />

beurlaubt. Richter „nichtarischer Abstammung“ konnten ohne nähere Begründung<br />

aus „dienstlichen Notwendigkeiten“ versetzt oder in den „vorzeitigen Ruhestand“ entlassen<br />

werden. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April<br />

1933“ hatte nach einem „Erlaß des Preußischen Justizministers zur Entfernung jüdischer<br />

Richter und Rechtsanwälte“ geführt. Gleichzeitig galt das Verbot, die Gerichtsgebäude<br />

weiterhin zu betreten. Im Oberlandesgerichtsbezirk München verloren aufgrund dieses<br />

Gesetzes 50 Amtspersonen, einschließlich der beiden Anwältinnen Dr. Elisabeth Kohn<br />

(siehe S. 74-75) und Anna Selo (*1896 – ?), ihre Zulassung.<br />

Anfang 1933 waren im Oberlandesgerichtsbezirk 225 jüdische Rechtsanwälte zugelassen.<br />

Der Anwaltskammer München gehörten 208 Anwälte jüdischer Herkunft an. 205 von ihnen<br />

waren in München zugelassen. 122<br />

In Berlin war etwa die Hälfte der Anwälte vom Erlass am 7. April 1933 betroffen. Die<br />

Gleichschaltung der Justiz führte dazu, dass sich die richterlichen Berufsverbände in den<br />

„Bund nationalsozialistischer Deutscher Juristen“ einzugliedern hatten. Bis zum 30. Mai<br />

1933 war die Gleichschaltung der gesamten Richtervereine vollzogen. 123 Im Berliner Kriminalgericht<br />

Moabit war es so genannten „Berichterstattern kommunistischer Richtung“<br />

und „Juristen jüdischer Abstammung“ verboten, das Gerichtsgebäude zu betreten. Bei<br />

Nichtbefolgung drohte eine Klage wegen Hausfriedensbruch. 124<br />

122 Dr. Reinhard Weber, in der Wanderausstellung „Anwalt ohne Recht“.<br />

123 Ortner, Helmut (1993): Der Hinrichter. Roland Freisler – Mörder im Dienste Hitlers: 75–77<br />

124 Haber, Fritz: (1995): Briefe an Richard Willstätter: 23<br />

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