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Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de

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manu-vorgeschichte.qxd 09.03.05 16:34 Seite 105<br />

105<br />

Freihofst<strong>und</strong>e <strong>in</strong> <strong>de</strong>r <strong>Polizei</strong>-<strong>Haft</strong>anstalt Erfurt, 1948, Foto: Thür<strong>in</strong>gisches Hauptstaatsarchiv<br />

nen geöffnet se<strong>in</strong> wer<strong>de</strong>. 210 Er unterschätzte dabei allerd<strong>in</strong>gs, dass die Justiz<br />

zu dieser Zeit bereits ihren staatspolitischen Bo<strong>de</strong>n zu verlieren begann <strong>und</strong><br />

immer schwächere E<strong>in</strong>flüsse gegenüber <strong>de</strong>r <strong>Polizei</strong> hatte.<br />

Auch <strong>de</strong>r führen<strong>de</strong> Thür<strong>in</strong>ger Jurist Barth – <strong>de</strong>r Präsi<strong>de</strong>nt <strong>de</strong>s Oberlan<strong>de</strong>sgerichts<br />

– nahm die Son<strong>de</strong>rstellung <strong>und</strong> Justizferne <strong>de</strong>r <strong>Polizei</strong> als gegebene<br />

Folge <strong>de</strong>r Sowjetpolitik h<strong>in</strong>. Er for<strong>de</strong>rte se<strong>in</strong>e Richter bereits im<br />

Herbst 1946 zu entsprechen<strong>de</strong>r Zurückhaltung auf:<br />

„Wenn die Besatzungsmacht mit polizeilichen Mitteln gegen e<strong>in</strong>en Deutschen<br />

e<strong>in</strong>schreiten will, z.B. durch e<strong>in</strong>e Strafverfügung ...., so bedient sich<br />

die Besatzungsmacht häufig <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Verwaltungsbehör<strong>de</strong>. Erlässt<br />

die <strong>de</strong>utsche Verwaltungsbehör<strong>de</strong> auf Gr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er solchen Weisung <strong>de</strong>r<br />

Besatzungsmacht e<strong>in</strong>e entsprechen<strong>de</strong> Verfügung, so ist selbstverständlich<br />

ke<strong>in</strong> <strong>de</strong>utsches Gericht dafür zuständig, die Rechtmäßigkeit <strong>und</strong> Zweckmäßigkeit<br />

e<strong>in</strong>er solchen Maßnahme nachzuprüfen.<br />

Als Rechtsbehelf hat <strong>de</strong>r betroffene Deutsche nur die Dienstaufsichtsbeschwer<strong>de</strong><br />

an die übergeordnete Dienststelle <strong>de</strong>r Besatzungsmacht-Dienststelle ...<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich vielmehr um e<strong>in</strong>e Strafverfügung eigener Art, wie sie (die)

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