Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de
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manu-vorgeschichte.qxd 09.03.05 16:34 Seite 220<br />
220<br />
Bettermann dt 6<br />
Klammer dt 6<br />
Lauenroth dt 3<br />
Simon dt 2<br />
Roy 201 4<br />
Altenburg 201 3<br />
Feldner 201 4<br />
Roth Verfass. Art. 6 476 1 Jahr Gefängnis<br />
Dasselbe auch Peterhansel, Goehr<strong>in</strong>g, Schrö<strong>de</strong>r, Hesse, Doge, Scheffel,<br />
Bruckhardt, Risch, Schmidt, Nicius, Gitter.“ 477<br />
M<strong>in</strong><strong>de</strong>stens 20 von diesen 23 Personen mit <strong>Haft</strong>strafen waren also nicht<br />
wegen NS- o<strong>de</strong>r Kriegs-Verbrechen <strong>in</strong> polizeilicher „201-U-<strong>Haft</strong>“.<br />
Auch die Personen, die ab 1950 <strong>in</strong> Erfurt aus e<strong>in</strong><strong>de</strong>utig politischen<br />
Grün<strong>de</strong>n verurteilt wur<strong>de</strong>n, kamen– wie <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Urteilen verzeichnet – aus<br />
„polizeilicher Untersuchungshaft“. (s. flg. Kapitel) Diese basierte auch<br />
nach DDR-Gründung weiterh<strong>in</strong> auf <strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rregelungen, die 1947<br />
eigentlich im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er schnellen Aburteilung von NS-Straftätern geschaffen<br />
wor<strong>de</strong>n waren.<br />
Massiven Auftrieb <strong>und</strong> pr<strong>in</strong>zipielle Erweiterung erhielt die <strong>Polizei</strong>haft<br />
sowohl durch <strong>de</strong>n Prozess <strong>de</strong>r DDR-Staatsorganisation aus SED-Perspektive<br />
als auch durch die annähernd gleichzeitige Rückgabe <strong>de</strong>r Gefangenen<br />
aus <strong>de</strong>n sowjetischen Speziallagern <strong>und</strong> Gefängnissen.<br />
In <strong>de</strong>n Sowjetgefängnissen saßen <strong>de</strong>utsche SMT-Verurteilte <strong>und</strong> Internierte.<br />
(s. S. 48 ff.) Die SMA betrachtete diese schon länger als Problem,<br />
das sie sich e<strong>in</strong>erseits vom Halse schaffen wollte, ohne aber<br />
an<strong>de</strong>rerseits e<strong>in</strong>e generelle „Amnestie“ 478 zu erlassen. Im Januar 1950<br />
verfügte die SMAD (neben e<strong>in</strong>igen Entlassungen) die Übergabe von<br />
15.000 Inhaftierten an <strong>de</strong>n neugegrün<strong>de</strong>ten Staat. Diese Übergabe<br />
erfolgte allerd<strong>in</strong>gs nicht an die DDR-Justiz (als regulärer <strong>de</strong>utscher<br />
<strong>Haft</strong>-Institution), son<strong>de</strong>rn ans DDR-Innenm<strong>in</strong>isterium.<br />
DDR-<strong>Polizei</strong> <strong>und</strong> DDR-Innenm<strong>in</strong>isterium organisierten die Unterbr<strong>in</strong>gung<br />
dieser 15.000 Menschen <strong>in</strong> <strong>de</strong>n ersten Wochen <strong>de</strong>s Jahres 1950.<br />
Die <strong>Polizei</strong>-Zentrale (HVDVP) hatte schon En<strong>de</strong> 1949 e<strong>in</strong>e Abteilung<br />
X –Strafvollzug– e<strong>in</strong>gerichtet. Die Gefangenenübernahme wur<strong>de</strong> zu<br />
<strong>de</strong>ren erster Bewährungsprobe, <strong>de</strong>nn es wur<strong>de</strong>n mehr Gefangene übergeben<br />
als <strong>Haft</strong>kapazitäten. (Die sowjetische <strong>Haft</strong>kapazität bestand<br />
überwiegend aus NS-Konzentrationslagern, <strong>de</strong>ren erneute <strong>de</strong>utsche<br />
Nutzung schlichtweg unmöglich war.)