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Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de

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manu-vorgeschichte.qxd 09.03.05 16:34 Seite 236<br />

236<br />

Kurthstraße. Im September 1951 legte Koch die Arbeitszeit se<strong>in</strong>er Mitarbeiter<br />

auf 10–17 <strong>und</strong> 21–24 Uhr (außer mittwochs von 10–18 <strong>und</strong> samstags<br />

von 9–13 Uhr), also auf 52 Arbeitsst<strong>und</strong>en fest. 506 Bei e<strong>in</strong>er solchen Arbeitszeit<br />

konnten Verhöre regelmäßig auch spätabends angesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Oktober 1951 war die Abteilung IX soweit aufgebaut, dass nunmehr<br />

acht Mitarbeiter dar<strong>in</strong> tätig waren: Komman<strong>de</strong>ur Koch, die Oberkommissare<br />

Rosulek, Wagner <strong>und</strong> Schiller, Kommissar Pommer sowie die Räte<br />

Rö<strong>de</strong>l <strong>und</strong> Hagenbruch. 507 Daneben verfügte die Abteilung über e<strong>in</strong>en<br />

Kraftfahrer <strong>und</strong> m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens e<strong>in</strong>e Sekretär<strong>in</strong>. Die Abteilung bil<strong>de</strong>te e<strong>in</strong>e<br />

SED-Parteigruppe, <strong>de</strong>ren Parteisekretär Kurt Rosulek war.<br />

Koch <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Mitarbeiter verfügten seit 1950 über e<strong>in</strong>en eigenen Kraftfahrer<br />

<strong>und</strong> unternahmen regelmäßige Dienstreisen <strong>in</strong> ganz Thür<strong>in</strong>gen. 508<br />

Die Abteilung IX bekam während <strong>de</strong>r Aufbauphase <strong>in</strong>nerhalb <strong>de</strong>s Thür<strong>in</strong>ger<br />

MfS e<strong>in</strong>e Schlüsselstellung. Im H<strong>in</strong>blick auf die Fälle aller Kreisdienststellen<br />

<strong>und</strong> Abteilungen war sie eigens für die Vernehmungen <strong>und</strong> die Komplettierung<br />

<strong>de</strong>s Belastungsmaterials zuständig. Die Kreisdienststellen übergaben<br />

die Vorgänge mit <strong>in</strong>haftierten Personen an diese Abteilung weiter, teilweise<br />

wur<strong>de</strong>n auch Untersuchungsvorgänge von <strong>de</strong>r <strong>Polizei</strong> übergeben.<br />

Im oben erwähnten Menzel-Schreiben (1. 2. 1950) war bereits die Re<strong>de</strong><br />

von <strong>de</strong>r Übergabe <strong>de</strong>r Fälle <strong>und</strong> Inhaftierten nach Weimar. Anfang 1951<br />

erweiterte Menzel diese Regelung mit <strong>de</strong>r Anordnung, dass alle Festnahmen<br />

mit <strong>de</strong>r Abteilung IX nunmehr im Voraus abzusprechen seien, – mit<br />

<strong>de</strong>m Ziel, <strong>de</strong>n richtigen Festnahmezeitpunkt zu wählen <strong>und</strong> nötige Zusatzermittlungen<br />

schon vor Festnahme durchführen zu können. 509<br />

Die Abteilung IX, die die Vorgänge übernahm, fortführte <strong>und</strong> zurückverweisen<br />

konnte, hatte auf diese Weise auch E<strong>in</strong>blick <strong>in</strong> die Tätigkeit <strong>und</strong><br />

die Mängel an<strong>de</strong>rer Abteilungen <strong>und</strong> KDs. Abteilungsleiter Koch konnte<br />

Menzels Vorschriften letztlich selbst von <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren MfS-Stellen e<strong>in</strong>for<strong>de</strong>rn:<br />

Im Herbst 1951 erließ er die Anweisung, dass fortan je<strong>de</strong> E<strong>in</strong>lieferung<br />

<strong>und</strong> Entlassung e<strong>in</strong>es MfS-Häftl<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> die o<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r VP-<strong>Haft</strong>anstalt<br />

Weimar–Marienstraße von ihm selbst o<strong>de</strong>r e<strong>in</strong>em Stellvertreter genehmigt<br />

se<strong>in</strong> müsse. 510 Drei Wochen später, im Oktober 1951, wur<strong>de</strong> diese<br />

Kompetenz auch auf die KD-Leiter ausge<strong>de</strong>hnt. Jegliche Festnahme<br />

war fortan nur noch <strong>in</strong> Absprache mit <strong>de</strong>r Untersuchungsabteilung IX<br />

statthaft. 511 Gleiches sollte bei Fällen, die das MfS-Metier betrafen, sogar<br />

für Festnahmen seitens <strong>de</strong>r Grenz- o<strong>de</strong>r Krim<strong>in</strong>alpolizei gelten.<br />

En<strong>de</strong> Mai 1952 – als MfS-Festnahmen nur noch mittels richterlicher<br />

<strong>Haft</strong>befehle erfolgen sollten (s. unten) – ordnete Kröber schließlich an:

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