Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de
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manu-vorgeschichte.qxd 09.03.05 16:34 Seite 141<br />
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Und Anfang 1949 hieß es erneut,<br />
“..., dass vor kurzem e<strong>in</strong>e Besprechung bei General Kolesnitschenko stattgef<strong>und</strong>en<br />
hat ... (auf <strong>de</strong>r ) festgelegt (wur<strong>de</strong>), dass die Arbeit sich nicht<br />
mehr zu lange erstrecken soll. Es ist Zeit, diese Arbeit zu been<strong>de</strong>n. ... In<br />
<strong>de</strong>n Hän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Krim<strong>in</strong>alpolizei bef<strong>in</strong><strong>de</strong>t sich viel Material, wo es sich<br />
nicht lohnt, sich damit zu befassen.“ 309<br />
Kolesnitschenkos SMATh-Offiziere für Inneres traten ebenfalls <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em<br />
S<strong>in</strong>ne auf. Im mäßigen<strong>de</strong>n S<strong>in</strong>ne hatte sich Welitschko (SMA-Abt. Inneres)<br />
auch schon im Herbst 1947 <strong>in</strong> Eisenach geäußert. 310 Er hatte <strong>in</strong> Anwesenheit<br />
von OB Fischer <strong>und</strong> <strong>Polizei</strong>direktor Kröber betont,<br />
„dass die <strong>Polizei</strong> vorsichtig arbeiten <strong>und</strong> nur da Verhaftungen vornehmen<br />
solle, wo es sich wirklich um schuldige Personen han<strong>de</strong>lt.“ 311<br />
Auch die Thür<strong>in</strong>gen ansässigen MGB-Leute beobachteten das Han<strong>de</strong>ln<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen <strong>Polizei</strong>. Mitte 1948 mischte sich Oberstleutnant Shipkow<br />
(<strong>de</strong>r Chef <strong>de</strong>s Sektors für <strong>in</strong>nere Angelegenheiten) stärker e<strong>in</strong>, wobei letztlich<br />
er die Kompetenz <strong>de</strong>r 201-<strong>Haft</strong>befehle an sich ziehen wollte. Inwieweit<br />
er hier<strong>in</strong> mit Kolesnitschenko übere<strong>in</strong>stimmte, ist allerd<strong>in</strong>gs unbekannt.<br />
Bei e<strong>in</strong>er Unterredung zwischen Shipkow <strong>und</strong> <strong>de</strong>m K5-Dezernatsleiter<br />
Rothschu wur<strong>de</strong> je<strong>de</strong>nfalls Folgen<strong>de</strong>s protokolliert:<br />
„Dezernatsleiter K 5 ... wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Vorwurf gemacht, dass von Seiten <strong>de</strong>r<br />
U.Organe Verhaftungen durchgeführt wer<strong>de</strong>n, die ungesetzlich s<strong>in</strong>d. Die<br />
Entgegnung <strong>de</strong>s Dezernatsleiters, dass bei Verfahren unter Befehl 201 die<br />
Krim<strong>in</strong>alpolizei bei ihrer Arbeit <strong>in</strong> Befehl 201 Bed<strong>in</strong>gungen hat, die von<br />
<strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r StPO abweichen, wur<strong>de</strong> nicht beachtet.<br />
Die Verschie<strong>de</strong>nartigkeit <strong>de</strong>s <strong>Haft</strong>befehls <strong>und</strong> die Bestätigung <strong>de</strong>s Beschlusses<br />
durch <strong>de</strong>n Staatsanwalt ist Herrn Oberstleutnant Shipkow möglicherweise<br />
nicht geläufig. Es wur<strong>de</strong> betont, dass beispielsweise <strong>in</strong> Mühlhausen<br />
Untersuchungsgefangene mehrere Monate ohne <strong>Haft</strong>befehl festgehalten<br />
wur<strong>de</strong>n. Der Beweis dafür, dass <strong>de</strong>m nicht so ist, wird von Seiten<br />
<strong>de</strong>s LUO auf Anweisung <strong>de</strong>s Dezernatsleiters <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bericht erstellt.<br />
Des weiteren betonte Herr Oberstleutnant Shipkow, dass überwiegend<br />
Arbeiter <strong>in</strong>haftiert wer<strong>de</strong>n, während Personen <strong>in</strong> guten wirtschaftlichen<br />
Positionen kaum behelligt wer<strong>de</strong>n. ...... eigentlich das Gegenteil....<br />
... wur<strong>de</strong> angeordnet, dass sämtliche Verhaftungen, die <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit<br />
<strong>de</strong>m Befehl 201 notwendig wer<strong>de</strong>n, nur mit <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>s Herrn<br />
Oberstleutnant Shipkow durchgeführt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />
Für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>in</strong> Zukunft irgendwelche Verhaftungen unter Befehl 201<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n, ohne dass <strong>de</strong>r Herr Oberstleutnant Shipkow davon<br />
Kenntnis erhält bezw. se<strong>in</strong>e Genehmigung erteilt hat, wer<strong>de</strong>n strenge<br />
Maßnahmen gegen <strong>de</strong>n Dezernatsleiter K 5 angedroht.“ 312 (Hv. v. V.)