31.12.2012 Aufrufe

Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de

Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de

Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

manu-vorgeschichte.qxd 09.03.05 16:35 Seite 243<br />

243<br />

Das juristische F<strong>in</strong>ale für e<strong>in</strong>e MfS-U-<strong>Haft</strong> (1952)<br />

Im Frühjahr 1952 schließlich erhielt das MfS formelle staatliche Befugnisse<br />

zur Anwendung polizeilicher Mittel <strong>und</strong> zur Inhaftierung.<br />

In diesem Jahr wur<strong>de</strong>n zahlreiche Gesetze im Interesse <strong>de</strong>s SED-Regimes<br />

erlassen. Das Strafrecht hatte man durch die DDR-Verfassung <strong>und</strong> e<strong>in</strong> „Gesetz<br />

zum Schutz <strong>de</strong>r Volkswirtschaft“ zuvor schon ausge<strong>de</strong>hnt. Das MfS<br />

hatte durch e<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>tertür – se<strong>in</strong> Selbstverständnis als „Untersuchungsorgan“<br />

– unauffälligen E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong> das Strafprozessrecht genommen. „Untersuchungsorgan“<br />

war e<strong>in</strong>e wörtliche Gleichsetzung mit <strong>Polizei</strong>, so dass e<strong>in</strong>e<br />

unsichtbaren Gleichstellung von MfS- <strong>und</strong> <strong>Polizei</strong>kompetenzen erfolgte.<br />

Neben das öffentliche Verhältnis <strong>Polizei</strong>ermittler–Staatsanwalt trat e<strong>in</strong> nichtöffentliches,<br />

unkontrollierbares Verhältnis Staatssicherheit–Justiz.<br />

Das Justizwesen wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m DDR-Gerichtsverfassungsgesetz gr<strong>und</strong>legend<br />

umgebaut. Im März 1952 erhielt Generalstaatsanwalt Melzheimer 528<br />

die Aufsicht über 1. polizeiliche Untersuchungsorgane, 2 Strafuntersuchungen,<br />

3. alle <strong>Haft</strong>- <strong>und</strong> Strafvollzugsanstalten. 529 Innerhalb weniger Wochen<br />

verfasste er „R<strong>und</strong>verfügungen“, die für <strong>de</strong>n Status von MfS-U-Organ <strong>und</strong><br />

MfS-<strong>Haft</strong> sehr <strong>in</strong>teressant wur<strong>de</strong>n. Melzheimer gab dar<strong>in</strong> nämlich – halboffiziell<br />

– wichtige Kompetenzen aus <strong>de</strong>r Hand <strong>und</strong> überließ sie <strong>de</strong>m MfS.<br />

An wichtigster Stelle stand Melzheimers R<strong>und</strong>verfügung 11/52 zur Außenaufsicht<br />

über MfS-Strafuntersuchungen.<br />

Die Aufsicht über das U-Organ MfS wur<strong>de</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich an<strong>de</strong>rs geregelt als<br />

die über <strong>Polizei</strong>-U-Organe:<br />

– Beaufsichtigung <strong>de</strong>s MfS nur durch von ihm selbst bestätigte Staatsanwälte.<br />

„Die aufsichtsführen<strong>de</strong>n Staatsanwälte für Untersuchungen <strong>in</strong><br />

Strafsachen <strong>de</strong>s ... M.f.S. wer<strong>de</strong>n vom Generalstaatsanwalt <strong>de</strong>r D.D.R. im<br />

E<strong>in</strong>vernehmen mit <strong>de</strong>m M.f.S. bestellt. ...”<br />

– Staatsanwälte erwirken nicht die <strong>Haft</strong>befehle (wie üblich), son<strong>de</strong>rn<br />

erhalten Aufsicht erst mit o<strong>de</strong>r nach Festnahme.<br />

– Staatsanwälte wur<strong>de</strong>n nicht ausdrücklich berechtigt zu:<br />

E<strong>in</strong>zelanweisungen zur MfS-Untersuchung, Selbstbeteiligung an<br />

Untersuchungshandlungen o<strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>r Untersuchungsleitung.<br />

Ihre Beteiligung war e<strong>in</strong>geschränkt auf die Teilnahme an Vernehmungen<br />

<strong>und</strong> e<strong>in</strong>e je<strong>de</strong>rzeitige Aktene<strong>in</strong>sicht. „Sämtliche Untersuchungshandlungen<br />

wer<strong>de</strong>n bis zum Abschluss <strong>de</strong>r Untersuchungen<br />

von <strong>de</strong>n Untersuchungsorganen <strong>de</strong>s M.f.S. selbständig durchgeführt.”<br />

- Der Staatsanwalt wur<strong>de</strong> zwar berechtigt Beschwer<strong>de</strong>n nachzugehen,<br />

nicht aber, selbst die Beseitigung etwaiger MfS-Missstän<strong>de</strong><br />

anzuordnen. Er durfte es <strong>de</strong>m MfS-Leiter nur nahe legen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!