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Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de

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manu-vorgeschichte.qxd 09.03.05 16:34 Seite 59<br />

5. Thür<strong>in</strong>ger Justiz <strong>und</strong> Justizhaft (Juli 1945-47)<br />

Die Oberhoheit <strong>de</strong>r Alliierten be<strong>in</strong>haltete auch die Rechts- <strong>und</strong> Strafhoheit,<br />

die aber vere<strong>in</strong>barungsgemäß e<strong>in</strong>geschränkt wur<strong>de</strong>. In allen Besatzungszonen<br />

wur<strong>de</strong> – nach kurzer Entnazifizierungsphase – die Wie<strong>de</strong>reröffnung<br />

<strong>de</strong>utscher Gerichte <strong>und</strong> Justize<strong>in</strong>richtungen gestattet. Das von<br />

NS-Gesetzen bere<strong>in</strong>igte <strong>de</strong>utsche Gesetzeswerk wur<strong>de</strong> wie<strong>de</strong>r gültig.<br />

Die SMA erließ dafür <strong>de</strong>n Befehl 49. Die <strong>de</strong>utsche Justiz wur<strong>de</strong> damit<br />

unter <strong>de</strong>n Sowjets Anfang Oktober 1945 wie<strong>de</strong>reröffnet. Sie wur<strong>de</strong> unter<br />

Kontrolle <strong>de</strong>r SMA gestellt. In <strong>de</strong>r Thür<strong>in</strong>ger SMA <strong>in</strong> Weimar wur<strong>de</strong> unter<br />

Iwanow e<strong>in</strong>e Rechtsabteilung <strong>in</strong>stalliert, die dafür zuständig war.<br />

Im Oktober 1945 war das Land Thür<strong>in</strong>gen längst neu gegrün<strong>de</strong>t, an <strong>de</strong>r<br />

Spitze stand mit Rudolf Paul e<strong>in</strong> Liberaler. Die neue Lan<strong>de</strong>sjustizstelle <strong>in</strong><br />

Weimar strukturierte die Landgerichtsbezirke <strong>und</strong> war um <strong>de</strong>n E<strong>in</strong>satz<br />

möglichst nazi-unbelasteter Richter <strong>und</strong> Staatsanwälte bemüht, was<br />

jedoch extreme Personalmängel mit sich brachte. Man konnte längst nicht<br />

alle Planstellen besetzen, – beson<strong>de</strong>rs problematisch war die Suche nach<br />

neuen Staatsanwälten. Der Thür<strong>in</strong>ger Generalstaatsanwalt, Asmus (später<br />

Kuschnitzky), übernahm se<strong>in</strong>en Dienstsitz <strong>in</strong> Gera <strong>und</strong> erhielt wie<strong>de</strong>r die<br />

Dienstaufsicht über alle Justizgefängnisse (d.h. Gerichtsgefängnisse,<br />

<strong>Haft</strong>- <strong>und</strong> Strafanstalten, Zuchthäuser). Die Zahl <strong>de</strong>r Gefängnisse <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen<br />

war allerd<strong>in</strong>gs um mehr als zwei Drittel geschrumpft, sie waren<br />

entwe<strong>de</strong>r beschlagnahmt o<strong>de</strong>r kriegszerstört.<br />

Im Gerichtsgebäu<strong>de</strong> am Erfurter Domplatz gab es wie<strong>de</strong>r e<strong>in</strong> Amts- <strong>und</strong><br />

e<strong>in</strong> Landgericht. Das Landgericht Erfurt hatte vier Zivilkammern, e<strong>in</strong>e<br />

Han<strong>de</strong>ls-, e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e große Strafkammer. Ab Januar 1946 fungierte<br />

Dr. Bernhardt als Landgerichtspräsi<strong>de</strong>nt, ab März 1947 folgte Dr.<br />

Kunz, <strong>de</strong>r zuvor oberster Richter am Lan<strong>de</strong>sarbeitsgericht war. Zu dieser<br />

Zeit umfasste <strong>de</strong>r Landgerichtsbezirk Erfurt 560.000 E<strong>in</strong>wohner <strong>und</strong><br />

bestand aus 27 Richtern <strong>und</strong> 16 Rechtspflegern (also aus nur 40 % Richtern<br />

<strong>und</strong> 20 % Rechtspflegern im Vergleich zu vorher). 118<br />

Sowjetische Justiz <strong>in</strong> <strong>de</strong>r SBZ<br />

59<br />

Die Alliierten hatten jedoch auch vere<strong>in</strong>bart, <strong>de</strong>n Deutschen nur das zivile<br />

<strong>und</strong> herkömmliche Strafrecht zu überlassen. Zwei Bereiche behielten sie<br />

sich jedoch weiterh<strong>in</strong> vor: erstens die Ahndung von NS- <strong>und</strong> Kriegsverbrechen<br />

sowie zweitens von Anti-Besatzungs-Verbrechen. In E<strong>in</strong>zelfällen<br />

konnten diese Verbrechen auch an die <strong>de</strong>utsche Justiz übertragen<br />

wer<strong>de</strong>n. Im Sprachgebrauch – z. B. auch <strong>de</strong>r Thür<strong>in</strong>ger Staatsanwälte –

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