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Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de

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manu-vorgeschichte.qxd 09.03.05 16:34 Seite 97<br />

7. <strong>Polizei</strong>liche Festnahmen <strong>und</strong> <strong>Polizei</strong>-<strong>Haft</strong> (1945–47)<br />

97<br />

Es gab <strong>in</strong> Erfurt außer <strong>de</strong>n üblichen Kurzzeit-<strong>Haft</strong>zellen sofort wie<strong>de</strong>r ( –<br />

o<strong>de</strong>r immer noch – ) e<strong>in</strong> „<strong>Polizei</strong>gefängnis“. Und zwar wie<strong>de</strong>rum jenseits<br />

<strong>und</strong> abgetrennt von <strong>de</strong>n regulären Gefängnissen <strong>de</strong>r Justiz. E<strong>in</strong> Festgenommener<br />

musste folglich auch nach En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r NS-Zeit – <strong>de</strong> facto – nicht<br />

sofort <strong>in</strong> die Justizhaft, zum Staatsanwalt o<strong>de</strong>r zum <strong>Haft</strong>richter. Und das,<br />

obwohl Justizhaft die e<strong>in</strong>zige rechtsstaatliche reguläre Form von <strong>Haft</strong> war<br />

<strong>und</strong> ist.<br />

Für dieses Fortbestehen <strong>de</strong>r <strong>Polizei</strong>gefängnisse gab es <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Nachkriegsjahren<br />

praktische Grün<strong>de</strong>. Diese Grün<strong>de</strong> waren – wie es sche<strong>in</strong>t – eher aus<br />

<strong>de</strong>r Not <strong>de</strong>nn aus <strong>de</strong>r Absicht geboren: Tagelang gab es verschlossene<br />

Gerichte, später folgte <strong>de</strong>r Personalmangel bei <strong>de</strong>n Staatsanwälten, während<br />

die <strong>Polizei</strong> ihren Ordnungsauftrag umsetzen musste. Der Justiz fehlten<br />

außer<strong>de</strong>m fast alle ihre Gerichtsgefängnisse, so dass für die <strong>Polizei</strong><br />

mehr Häftl<strong>in</strong>gstransporte anfielen, für die wie<strong>de</strong>rum technische Mittel<br />

fehlten. Deshalb gelangten mitunter auch U-Häftl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> die <strong>Polizei</strong>gefängnisse<br />

<strong>und</strong> manchen Staatsanwalt freute <strong>und</strong> erleichterte dies.<br />

In <strong>de</strong>r Ause<strong>in</strong>an<strong>de</strong>rsetzung mit Missetätern benötigte e<strong>in</strong>e <strong>Polizei</strong> nicht<br />

ohne Gr<strong>und</strong> die stärkeren Macht<strong>in</strong>strumente, – Waffe o<strong>de</strong>r Handschelle,<br />

Täterkartei o<strong>de</strong>r Fernschreiber, Diensth<strong>und</strong> o<strong>de</strong>r <strong>Haft</strong>zelle. Ab Sommer<br />

1945 war die Thür<strong>in</strong>ger <strong>Polizei</strong> unbewaffnet <strong>und</strong> auch ab Anfang 1946<br />

erfolgte die Ausrüstung langsam. In Städten wie Erfurt versuchte man, die<br />

nächtlichen E<strong>in</strong>brüche <strong>und</strong> Diebstähle mittels mobiler Schutzpolizei-<br />

Trupps e<strong>in</strong>zudämmen. Deshalb funktionierten Verhaftungen „auf frischer<br />

Tat“ besser als die Arbeit <strong>de</strong>r überlasteten Staatsanwälte. Die Kommunalisierung<br />

aller <strong>Polizei</strong>en <strong>und</strong> die Zonenaufteilung erleichterten <strong>de</strong>n Missetätern<br />

das Verschw<strong>in</strong><strong>de</strong>n, so dass <strong>de</strong>r reguläre <strong>Haft</strong>gr<strong>und</strong> „Fluchtgefahr“<br />

e<strong>in</strong>e neue Dimension erlangte. Die Zeitspanne polizeiliche Verhaftung–<br />

<strong>Haft</strong>prüfung dauerte oft länger (teilweise wesentlich länger), als es nach<br />

<strong>de</strong>r Strafprozessordnung statthaft war. Die Verb<strong>in</strong>dlichkeit <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>rechte<br />

<strong>de</strong>s Verhafteten wur<strong>de</strong> damit beschädigt.<br />

Im Gr<strong>und</strong>e war anfangs <strong>de</strong>r Staat unfähig, die Rahmenprobleme für das<br />

Ansammeln Gefangener <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Griff zu kriegen. Über längere Zeit wur<strong>de</strong><br />

nicht angemessen reagiert, – auch nicht durch das Parlament.<br />

Die <strong>Haft</strong>zellen <strong>de</strong>r <strong>Polizei</strong> aus <strong>de</strong>r Zeit <strong>de</strong>r „Schutzhaft“-Praxis blieben<br />

weitgehend erhalten o<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong>n nicht so häufig beschlagnahmt. Und für<br />

e<strong>in</strong>e vorhan<strong>de</strong>ne <strong>Haft</strong>zelle fand sich e<strong>in</strong> Häftl<strong>in</strong>g schneller als umgekehrt.<br />

Es gab kaum noch Polizisten, die die regulären polizeilichen Pflichten <strong>und</strong>

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