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Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de

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manu-vorgeschichte.qxd 09.03.05 16:34 Seite 68<br />

68<br />

ter, die se<strong>in</strong>erzeit das politische Urteil fällten, selbst wegen Mor<strong>de</strong>s anklagen<br />

zu müssen. Generalstaatsanwalt Kuschnitzki schlägt als Ausweg aus<br />

diesem Dilemma vor, vom dolus eventualis auszugehen. Dann sei nicht, wie<br />

beim Gesetz Nr. 10 <strong>in</strong> je<strong>de</strong>m Falle das Schwurgericht zuständig, das sonst<br />

leicht wie<strong>de</strong>r zu e<strong>in</strong>er Art Son<strong>de</strong>rgericht ohne Berufungs<strong>in</strong>stanz wer<strong>de</strong>n<br />

wür<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn ... das jeweils für <strong>de</strong>n Tatbestand zuständige Gericht.“ 125<br />

Kernfrage war die – rückwirken<strong>de</strong> – Anwendbarkeit <strong>de</strong>s Kontrollratsgesetzes<br />

10, die man zu dieser Zeit noch zu umgehen suchte. Später<br />

verbreitete sich – zum<strong>in</strong><strong>de</strong>st betreffs <strong>de</strong>r Denunziations-Fälle – allerd<strong>in</strong>gs<br />

die Auffassung, dass man das Kontrollratsgesetz rückwirkend verwen<strong>de</strong>n<br />

könne <strong>und</strong> müsse. Nicht zuletzt die weltweit hochangesehenen Nürnberger<br />

Prozesse wären bei strikter Rückwirkungs-Argumentation <strong>und</strong>enkbar<br />

gewesen. Die Diskussion um <strong>de</strong>n Puttfarken-Fall belegt jedoch, dass die

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