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Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de

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manu-vorgeschichte.qxd 09.03.05 16:35 Seite 242<br />

242<br />

Der “Justizneubau” Andreasstraße 38 (Rückseite), 1938 gebaut, 1949 fertiggestellt. Ab<br />

1952 war dies Sitz <strong>de</strong>s MfS. Im Bildh<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong>: Rückseite <strong>de</strong>s Landgerichts <strong>und</strong> l<strong>in</strong>ks<br />

davor <strong>de</strong>r gefängnisbau Andreasstraße 37. Foto: 1949, Stadtarchiv Erfurt<br />

Es ist gut vorstellbar, dass es <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Anfangsjahren manchen Versuch <strong>de</strong>s<br />

MGB gegeben hat, die Kompetenzen <strong>de</strong>s MfS vor Ort selbst zu bee<strong>in</strong>flussen,<br />

zu beschränken o<strong>de</strong>r bestärken o<strong>de</strong>r auf bestimmte Inhalte zu fixieren.<br />

Vieles im MfS-Alltag jener Tage muss <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Augen von MGB-Leuten<br />

eher dilettantisch ausgesehen haben, das ließe sich nicht zuletzt an <strong>de</strong>n<br />

regelmäßigen MfS-Freilassungen festmachen, die <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Augen sowjetischer<br />

Politpolizisten gera<strong>de</strong>zu skandalös erschienen se<strong>in</strong> müssen.<br />

Manche generelle Kompetenzübertragung ans MfS regelten die Sowjets<br />

ohne viel Fe<strong>de</strong>rlesen. So z. B. die kompletten Waffen-Verfahren, die zwar<br />

schon seit längerem von K5-Stellen bearbeitet wur<strong>de</strong>n, aber <strong>de</strong>n Sowjets<br />

immer noch hatten vorgelegt wer<strong>de</strong>n müssen. En<strong>de</strong> 1950 teilte <strong>de</strong>r Thür<strong>in</strong>ger<br />

Generalstaatsanwalt <strong>de</strong>m Thür<strong>in</strong>ger Justizm<strong>in</strong>isterium mit:<br />

„Nach Absprache mit Herrn Major Schmelow von <strong>de</strong>r SKKTh ist e<strong>in</strong>e<br />

Vorlage <strong>de</strong>r Akten <strong>in</strong> Verfahren wegen unbefugten Waffenbesitzes bei <strong>de</strong>r<br />

SKKTh nicht mehr erfor<strong>de</strong>rlich, soweit diese Verfahren vom M<strong>in</strong>isterium<br />

für Staatssicherheit <strong>de</strong>n Staatsanwaltschaften übergeben wer<strong>de</strong>n. Nach<br />

Abschluss <strong>de</strong>r Verfahren ist lediglich e<strong>in</strong> kurzer Bericht an die SKKTh<br />

über <strong>de</strong>n Ausgang <strong>de</strong>s Verfahrens zu erstatten.“ 527

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