Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de
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manu-vorgeschichte.qxd 09.03.05 16:34 Seite 146<br />
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Befehl <strong>de</strong>rartige Fälle zu bearbeiten hatten, g<strong>in</strong>g es rechtstechnisch um<br />
„mittelbare Täterschaft“. Stellte sich e<strong>in</strong>e bewusste Schädigung heraus, so<br />
wur<strong>de</strong>n <strong>Haft</strong>strafen ausgesprochen.<br />
1949 korrespondierten die 201-Richter von Erfurt <strong>und</strong> Gera <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Frage<br />
<strong>de</strong>r Bewertung von Denunziationen. Der Vorsitzen<strong>de</strong> 201-Richter <strong>in</strong><br />
Erfurt – <strong>in</strong>zwischen war dies Dr. Schimmel – vertrat im Unterschied zum<br />
Geraer Kollegen <strong>de</strong>n Standpunkt, dass Denunziation nicht nur Beihilfe,<br />
son<strong>de</strong>rn auch aktive Täterschaft be<strong>de</strong>uten konnte, falls e<strong>in</strong>e entsprechen<strong>de</strong><br />
Ges<strong>in</strong>nung, e<strong>in</strong> böswilliger Vorsatz <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Eigen<strong>in</strong>teresse beim Denunzianten<br />
erkennbar waren. 332<br />
Erfurter 201-Urteile mit <strong>Haft</strong>strafen wur<strong>de</strong>n im Frühjahr 1948 <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Großen<br />
Strafkammer gesprochen gegen:<br />
E<strong>in</strong> Fleischermeister (Zellenamtsleiter <strong>de</strong>r NS-Kriegsopferversorgung)<br />
erhielt 1 Jahr <strong>und</strong> 6 Monate <strong>Haft</strong> sowohl wegen NS-Verherrlichung, als<br />
auch wegen Anzeige angeblicher Sabotage an se<strong>in</strong>er Arbeitsstelle, was zu<br />
Gestapo-Ermittlungen dort geführt hatte.<br />
Dasselbe Strafmaß (gelegentlich auch weniger) wur<strong>de</strong> wie<strong>de</strong>rholt bei<br />
gleichgelagerten Fällen mit Schuldnachweis verhängt.<br />
E<strong>in</strong> Erfurter Arbeiter (NSV-Blockleiter) bekam 1 Jahr Internierung als<br />
Funkstellenleiter, während an<strong>de</strong>rerseits se<strong>in</strong>e Anzeige gegen e<strong>in</strong>en evangelischen<br />
Pfarrer, welcher Hitlers 4-Jahresplan öffentlich kritisiert hatte,<br />
mangels Schuldbeweises unberücksichtigt blieb.<br />
Mit vier Jahren Internierung lag die Strafe gegen e<strong>in</strong>en Krim<strong>in</strong>alpolizisten,<br />
<strong>de</strong>r im Erkennungsdienst <strong>de</strong>r Berl<strong>in</strong>er Gestapo tätig war <strong>und</strong> sich zwei<br />
Jahre lang mit falschem Namen <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen aufgehalten hatte, etwas<br />
über <strong>de</strong>m Durchschnitt.<br />
Fünf Jahre Internierung erhielt e<strong>in</strong> Erfurter SA-Rottenführer, <strong>de</strong>r <strong>in</strong> Köln<br />
<strong>und</strong> Erfurt nicht nur als Kriegsredner <strong>und</strong> Verb<strong>in</strong>dungsmann zum SD aufgetreten<br />
war, son<strong>de</strong>rn auch e<strong>in</strong>e Nachbar<strong>in</strong> wegen R<strong>und</strong>funkempfangs<br />
angezeigt hatte.<br />
Höher – im Vergleich zu allen an<strong>de</strong>ren Denunziationsfällen – lag das<br />
Strafmaß gegen e<strong>in</strong>e Erfurter<strong>in</strong>, die vier Jahre Zuchthaus bekam. Sie hatte<br />
e<strong>in</strong>e jüdische Nachbar<strong>in</strong> mehrfach angezeigt <strong>und</strong> schikaniert, was vom<br />
Gericht als Mitwirkung an <strong>de</strong>r „Verfolgung aus rassischen Grün<strong>de</strong>n“ gewertet<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
In <strong>de</strong>n kle<strong>in</strong>en 201-Kammern gab es zahlreiche Urteilssprüche mit Geldstrafen<br />
gegen Personen, die Falschangaben über ihre NS-Mitgliedschaften<br />
<strong>in</strong> Fragebogen angegeben hatten.<br />
Kritiken an <strong>de</strong>n Urteilssprüchen <strong>und</strong> zu ger<strong>in</strong>gen Strafmaßen erfolgte von<br />
mehreren Seiten. Wollten SMA-Offiziere zwar schnelle Erledigung, so