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Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de

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manu-vorgeschichte.qxd 09.03.05 16:34 Seite 70<br />

70<br />

Allerd<strong>in</strong>gs konnte die Justiz durchaus auch vor 1948 <strong>in</strong> direkte Ause<strong>in</strong>an<strong>de</strong>rsetzungen<br />

mit Sowjets <strong>und</strong> Kommunisten geraten, – immer dann,<br />

wenn Juristen die Machtherrlichkeit <strong>de</strong>s NKWD, das Tun auf höheren<br />

KPD/SED-Ebenen nicht akzeptierten o<strong>de</strong>r die Solidarität, die zwischen<br />

diesen bei<strong>de</strong>n situationsbed<strong>in</strong>gt auftauchen konnte, unterschätzten. Zwei<br />

verschie<strong>de</strong>nartige Begebenheiten zeigen die Konturen dieser seltsamen<br />

Konstellation für die Justiz:<br />

Im Juni 1947 drohte <strong>de</strong>r Rudolstädter Stadtkommandant <strong>de</strong>m Oberstaatsanwalt,<br />

damit dieser ke<strong>in</strong>e Anklage gegen <strong>de</strong>n russenfre<strong>und</strong>lichen, kommunistischen<br />

Kreis-Kripo-Chef erhebe. Der Oberstaatsanwalt nahm <strong>de</strong>n Kripo-<br />

Chef trotz<strong>de</strong>m wegen Mordverdachts <strong>in</strong> <strong>Haft</strong>, <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>r hatte immerh<strong>in</strong> se<strong>in</strong>e<br />

Sekretär<strong>in</strong> erschossen. Daraufh<strong>in</strong> wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Oberstaatsanwalt selbst zeitweilig<br />

von <strong>de</strong>n Sowjets <strong>in</strong> <strong>Haft</strong> gesetzt. 129<br />

Im Juli 1947 kam es im Weimar zum Gerichtsverfahren gegen e<strong>in</strong>en Greußener<br />

Kommunisten. Der hatte Monate zuvor als Hilfspolizist an <strong>de</strong>r Verhaftung<br />

e<strong>in</strong>iger Jugendliche wegen angeblicher Werwolftätigkeit mitgewirkt<br />

<strong>und</strong> diese <strong>de</strong>m NKWD zugeführt, welches die Jungen nach Sachsenhausen<br />

verschaffte. Kurz nach <strong>de</strong>r Verhaftung hatte sich aber herausgestellt,<br />

dass jener Greußener Kommunist die angeblichen Beweismittel<br />

gegen die Jungen (Werwolf-Drohungen) selbst <strong>in</strong>szeniert <strong>und</strong> verbreitet<br />

hatte. Die <strong>de</strong>utsche Justiz verhan<strong>de</strong>lte gegen ihn wegen falscher Anschuldigung<br />

<strong>und</strong> wegen Körperverletzung im Amt. Er bekam zwei Jahre <strong>Haft</strong>.<br />

Trotz<strong>de</strong>m blieben die 38 Jungen se<strong>in</strong>etwegen jahrelang <strong>in</strong> NKWD-<strong>Haft</strong><br />

<strong>und</strong> 24 von ihnen kehrten von dort nie wie<strong>de</strong>r zurück. 130

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