Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de
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manu-vorgeschichte.qxd 09.03.05 16:34 Seite 3<br />
3<br />
1. Vorbemerkung<br />
In <strong>de</strong>r Erfurter Andreasstraße befand sich jahrzehntelang e<strong>in</strong>e MfS-<strong>Haft</strong>anstalt.<br />
Sie wur<strong>de</strong> 1952 <strong>in</strong>stalliert, als die Thür<strong>in</strong>ger Staatssicherheit von<br />
Weimar nach Erfurt zog. Fortan verfügte die “politische <strong>Polizei</strong>” <strong>de</strong>r DDR<br />
über die meisten <strong>Haft</strong>zellen <strong>de</strong>r Stadt.<br />
Die MfS-Verantwortlichen konnten sich dann jahrzehntelang – unkontrolliert<br />
<strong>und</strong> unbehelligt – die Gefangenen selbst auswählen, sie ohne Genehmigung<br />
verhaften, sie bedrohen <strong>und</strong> monatelang verhören. Sie konnten<br />
Kontrollen <strong>und</strong> E<strong>in</strong>sichtnahmen von außen verh<strong>in</strong><strong>de</strong>rn, die Richter <strong>und</strong><br />
Anwälte “ihrer” Prozesse auswählen, <strong>de</strong>n Staatsanwälten ihre Anklagen<br />
<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Richtern ihre Urteile “nahe legen”. Sie konnten sich aus<strong>de</strong>nken,<br />
wie sie die Gefangenen optimal bedrohen, e<strong>in</strong>schüchtern o<strong>de</strong>r austricksen<br />
konnten. Sie konnten bestimmen, wann Arrest, Zwangsmedikament o<strong>de</strong>r<br />
Schusswaffengebrauch <strong>in</strong> Anwendung kamen. Sie konnten neben Ermittlungsakten<br />
zugleich geheime irreguläre Akten über die Gefangenen führen<br />
<strong>und</strong> bestimmen, was <strong>in</strong>s Vernehmungsprotokoll kam. – Dieser weite<br />
Handlungsrahmen <strong>und</strong> die Situation <strong>de</strong>r politischen Gefangenen <strong>in</strong> <strong>de</strong>r<br />
Erfurter MfS-<strong>Haft</strong> s<strong>in</strong>d bereits <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Veröffentlichung beschrieben. 2<br />
All dies aber hatte e<strong>in</strong>e Vorgeschichte, hat Grün<strong>de</strong> <strong>und</strong> Ursachen. Dies<br />
wie<strong>de</strong>rum bil<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n Ansatz für die vorliegen<strong>de</strong> Untersuchung.<br />
Seit <strong>de</strong>n frühen DDR-Jahren galt das eigenständige Agieren <strong>de</strong>s MfS mit<br />
politischem Strafrecht, mit <strong>Haft</strong> <strong>und</strong> Untersuchung als fest e<strong>in</strong>gebettete<br />
Selbstverständlichkeit im Staats- <strong>und</strong> Rechtsgefüge <strong>de</strong>s SED-Staats.<br />
Die MfS-Lehrer brachten ihren Schülern selbstbewusst bei:<br />
“Die Untersuchungsorgane <strong>de</strong>s MfS s<strong>in</strong>d ... (<strong>in</strong>) ihrer Tätigkeit <strong>in</strong> vielfältiger<br />
Weise mit <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren operativen L<strong>in</strong>ien <strong>und</strong> Dienste<strong>in</strong>heiten <strong>de</strong>s<br />
MfS verknüpft. ...<br />
Die Spezifik ihrer Tätigkeit wird dadurch bestimmt, dass sie vom damaligen<br />
M<strong>in</strong>ister für Staatssicherheit etwa im Jahre 1950 beauftragt<br />
wur<strong>de</strong>n, die <strong>in</strong> die Zuständigkeitsbereiche <strong>de</strong>s MfS gehören<strong>de</strong>n<br />
<strong>und</strong> bis dah<strong>in</strong> von <strong>de</strong>r K 5 (Strukture<strong>in</strong>heit <strong>de</strong>s MdI) bearbeiteten Straftaten<br />
als staatliche Untersuchungsorgane im Rahmen e<strong>in</strong>es Strafverfahrens<br />
aufzuklären <strong>und</strong> zu verfolgen..” 1 (Hv. v. V.)<br />
E<strong>in</strong>ige Fragen zur Untersuchung <strong>de</strong>r Vorgeschichte dieser MfS-<strong>Haft</strong> lauteten:<br />
Warum konnte das MfS schon wenige Monate nach Gründung so selbstbewusst<br />
<strong>und</strong> unkontrolliert mit <strong>de</strong>m Strafrecht herumhantieren?<br />
Worauf beriefen sich die Beteiligten? Wie bee<strong>in</strong>flussten SED-Macht-