Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de
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manu-vorgeschichte.qxd 09.03.05 16:34 Seite 153<br />
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auch sogenannte „Wirtschaftsstrafabteilungen“ mit Kompetenzen für<br />
Geld- <strong>und</strong> Vermögensstrafen. Letztere erhielten mit <strong>de</strong>r Wirtschaftsstrafverordnung<br />
nämlich: 1. die (staatsanwaltliche) Kompetenz, gerichtliche<br />
Strafverfolgung zu erzw<strong>in</strong>gen, <strong>und</strong> 2. die (richterliche) Kompetenz, nach<br />
eigenem Gutdünken selbst Wirtschafts-Geldstrafen auszusprechen.<br />
Damit musste sich das <strong>de</strong>utsche Gerichtswesen das Recht <strong>de</strong>r <strong>Haft</strong>-Verhängung<br />
nunmehr sogar mit drei Konkurrenten teilen: <strong>de</strong>m sowjetischen<br />
Gerichts- <strong>und</strong> <strong>Polizei</strong>system, <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>spolizeien (Vorbeugehaft, Strafverfügungen<br />
wur<strong>de</strong>n bereits erläutert) <strong>und</strong> nunmehr auch <strong>de</strong>n Fachm<strong>in</strong>istern<br />
für Wirtschaft, Landwirtschaft etc. (Wirtschaftsstrafabteilungen). Die<br />
Justiz (Judikative) wur<strong>de</strong> damit aus e<strong>in</strong>er weiteren Richtung e<strong>in</strong>geengt<br />
<strong>und</strong> zu<strong>de</strong>m stärker mit <strong>de</strong>r Verwaltung (Exekutive) vermengt.<br />
Die <strong>Polizei</strong>, die seit 1945/46 mit Justizkompetenzen arbeitete – wie Beschlagnahmungen,<br />
<strong>Haft</strong>anstalten, Strafverfügungen, Vorbeugehaft, Anklageschriften<br />
–, hatte schon Vorarbeit zum Bedrängen <strong>de</strong>r Justiz geleistet,<br />
als die SED-Kommunisten mit Justiz noch wenig anzufangen wussten. Im<br />
Statuswan<strong>de</strong>l <strong>de</strong>r Justiz 1948/49 fungierte sie weiterh<strong>in</strong> als wichtiger<br />
Wi<strong>de</strong>rpart.<br />
Gera<strong>de</strong>zu treffend <strong>und</strong> charakteristisch für e<strong>in</strong> neues Stadium im Statusgefüge<br />
zwischen Justiz <strong>und</strong> <strong>Polizei</strong> s<strong>in</strong>d zwei Verwaltungsschreiben vom<br />
Frühjahr 1949. Zeigt das e<strong>in</strong>e, wie die <strong>Polizei</strong> die Justiz-Beschränkungen<br />
mit <strong>de</strong>m Wirtschaftsstrafrecht noch stärker ausweitete, so zeigt das an<strong>de</strong>re<br />
e<strong>in</strong>en neuen, ziemlich <strong>de</strong>voten Ton aus <strong>de</strong>m M<strong>und</strong>e <strong>de</strong>s obersten Thür<strong>in</strong>ger<br />
Richters:<br />
Kröber, <strong>de</strong>r <strong>in</strong>zwischen <strong>Polizei</strong>-Chef <strong>in</strong> Thür<strong>in</strong>gen gewor<strong>de</strong>n war, verfasste<br />
e<strong>in</strong> R<strong>und</strong>schreiben zur Wirtschaftsstrafverfolgung, das von sehr<br />
zweischneidigem Charakter war. 340 – Zwar g<strong>in</strong>g es um „bessere Zusammenarbeit<br />
mit <strong>de</strong>n Dienststellen <strong>de</strong>r Justiz“, – z. B. wenn Kröber<br />
die Krim<strong>in</strong>alisten auffor<strong>de</strong>rte, mit <strong>de</strong>n Staatsanwälten <strong>in</strong>s regelmäßige<br />
Gespräch zu kommen <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren H<strong>in</strong>weise auf Beweislücken zu beachten.<br />
Aber Kröber wollte se<strong>in</strong>e Krim<strong>in</strong>alpolizisten damit ke<strong>in</strong>eswegs<br />
auf e<strong>in</strong>e rechtsstaatliche Position – zu Gehilfen <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft<br />
– h<strong>in</strong>führen. Statt <strong>de</strong>ssen setzte er se<strong>in</strong> Schreiben so fort:<br />
„Sofern ... trotz Rücksprache ... Differenzen <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Auffassung über die<br />
Notwendigkeit e<strong>in</strong>er Maßnahme auftreten (z. B. Inhaftnahme e<strong>in</strong>es Wirtschaftsverbrechers),<br />
bei <strong>de</strong>m die Frage <strong>de</strong>r Zuständigkeit – Staatsanwalt<br />
o<strong>de</strong>r Wirtschaftsstrafabteilung...(en) – nicht klar entschie<strong>de</strong>n ist, so ist <strong>de</strong>r<br />
Beschuldigte nach Ablehnung <strong>de</strong>s <strong>Haft</strong>befehls durch <strong>de</strong>n Untersuchungsrichter<br />
– falls die <strong>Polizei</strong> die Inhaftierung nach wie vor für erfor-