Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de
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manu-vorgeschichte.qxd 09.03.05 16:34 Seite 145<br />
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Barth, <strong>de</strong>m Oberlan<strong>de</strong>sgerichts-Präsi<strong>de</strong>nten, teil. Kunz notierte sich dort 323:<br />
„Der Russe war äußerst ungehalten über die zu langsame Arbeitsweise<br />
<strong>und</strong> die zu mil<strong>de</strong>n Urteile,<br />
Droht an, Richter vor Kriegsgericht zu stellen wegen Sabotage“<br />
Barth muss sich zu diesem „Ungehalten-Se<strong>in</strong>“ schon Gedanken gemacht<br />
haben, <strong>de</strong>nn am Vortage hatte er e<strong>in</strong> R<strong>und</strong>schreiben verfasst, <strong>in</strong> <strong>de</strong>m er<br />
acht Urteile als zu mild kritisierte <strong>und</strong> mehrjährige Internierungsstrafen<br />
for<strong>de</strong>rte. 324<br />
In <strong>de</strong>n nächsten Monaten folgten <strong>in</strong> Kunz‘ Großer 201-Kammer nichts<strong>de</strong>stotrotz<br />
weitere Freisprüche o<strong>de</strong>r Bewährungsstrafen. Das Spektrum<br />
dafür zeigt sich <strong>in</strong> folgen<strong>de</strong>n Beispielen:<br />
So gab es Freispruch für e<strong>in</strong>en Erfurter Postmitarbeiter, <strong>de</strong>r e<strong>in</strong>e halbjüdische<br />
Nachbar<strong>in</strong> bei <strong>de</strong>r <strong>Polizei</strong> mel<strong>de</strong>te, ohne dass aber e<strong>in</strong>e „<strong>de</strong>nunziatorische<br />
Absicht“ nachgewiesenen wer<strong>de</strong>n konnte <strong>und</strong> ohne dass es zu<br />
schlimmen Folgen für die Nachbar<strong>in</strong> gekommen war. 325<br />
Freigesprochen wur<strong>de</strong> auch e<strong>in</strong>e Schnei<strong>de</strong>r<strong>in</strong>, die zwar e<strong>in</strong>e Zeugenaussage,<br />
aber ke<strong>in</strong>e Anzeige gegen die politische Äußerung ihrer Kolleg<strong>in</strong><br />
gemacht hatte. 326<br />
E<strong>in</strong> Langensalzaer Landwirt wur<strong>de</strong> freigesprochen, obwohl Zeugen mehrfach<br />
über Vorfälle von Schlägen gegen Zwangsarbeiter aussagten. „Pro<br />
reo“ sprach, dass die geschlagenen Zwangsarbeiter nach Kriegsen<strong>de</strong><br />
nichts unternommen hätten, obwohl sie noch e<strong>in</strong>ige Zeit dort waren. 327<br />
Bewährung erhielt e<strong>in</strong> Drogist, <strong>de</strong>r – politisch gesehen – lediglich <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em NS-Spielmannszug mitwirkte <strong>und</strong> <strong>de</strong>m man e<strong>in</strong>e vorgeworfene<br />
Misshandlung von Ju<strong>de</strong>n nicht nachweisen konnte. 328<br />
Bewährung erhielten ebenfalls e<strong>in</strong> parteiloser Nordthür<strong>in</strong>ger Gendarmeriemeister<br />
329, <strong>de</strong>r „sehr streng“ im Umgang mit polnischen Zwangsarbeiter<br />
gewesen war, sowie die Tochter e<strong>in</strong>es Bürgermeisters 330 , die daheim<br />
von e<strong>in</strong>er politischen Äußerung erzählt hatte, welche <strong>de</strong>r Vater anzeigte,<br />
<strong>und</strong> die anschließend e<strong>in</strong>e entsprechen<strong>de</strong> Zeugenaussage gemacht hatte.<br />
Mit e<strong>in</strong>er Bewährungsstrafe wur<strong>de</strong> auch gewürdigt, dass e<strong>in</strong> angeklagter<br />
Lehrer <strong>und</strong> R<strong>und</strong>funkkommentator nur bis 1934 ns-<strong>de</strong>magogisch <strong>und</strong> rassenhetzerisch<br />
gewirkt <strong>und</strong> sich dann vom NS-System abgewandt hatte. 331<br />
Die Prozesse, die 1948 <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Erfurter Kammer folgten, befassten sich neben<br />
NS-Funktionären <strong>und</strong> E<strong>in</strong>zelvorfällen auch häufig mit Denunzianten.<br />
Auch diese Urteilsbegründungen belegen glaubwürdig, dass soli<strong>de</strong> Tatsachenprüfungen<br />
erfolgten. Häufig war auch belegt, dass die Denunzierten<br />
anschließend <strong>in</strong>haftiert waren, <strong>in</strong> an<strong>de</strong>ren Fällen gab es mehrfach Freisprüche.<br />
Wie auch schon bei <strong>de</strong>n Schwurgerichten, die vor <strong>de</strong>m 201-