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Haft und Politische Polizei in Thüringen 1945–52 - Einschluss.de

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manu-vorgeschichte.qxd 09.03.05 16:35 Seite 255<br />

255<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesellschaft sehen sich als „Bürger <strong>de</strong>s Königreiches<br />

Christi“, als neutrale <strong>und</strong> exterritoriale Bürger irdischer Staaten.<br />

„Diese ihre Auffassung wird begreiflicherweise von <strong>de</strong>n irdischen Staaten<br />

nicht anerkannt <strong>und</strong> so kommen die Mitglie<strong>de</strong>r ... mit <strong>de</strong>n jeweiligen Regierungen<br />

vielfach <strong>in</strong> Gegensätze.“<br />

Etwas konkreter – aber immer noch nicht personenbezogen – wird das<br />

Gericht <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en antiamerikanischen Grün<strong>de</strong>n:<br />

Die „Zuneigung zu <strong>de</strong>n USA zeigt sich auch <strong>in</strong> <strong>de</strong>m Verhalten <strong>de</strong>r Religionsgeme<strong>in</strong>schaft“,<br />

– z. B. <strong>in</strong> wie <strong>de</strong>r Verlegung <strong>de</strong>s Deutschlandsitzes von<br />

Mag<strong>de</strong>burg <strong>in</strong> die ABZ. „Sie zeigt sich ferner dar<strong>in</strong>, dass <strong>in</strong> <strong>de</strong>m von <strong>de</strong>r<br />

Gesellschaft herausgegebenen Jahrbuch 1949 die Zustän<strong>de</strong> <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Volks<strong>de</strong>mokratien<br />

<strong>und</strong> vor allen D<strong>in</strong>gen auch <strong>in</strong> Sowjet-Russland <strong>de</strong>nkbar ungünstig<br />

geschil<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Die Schil<strong>de</strong>rung über Bulgarien beg<strong>in</strong>nt z. B.<br />

mit <strong>de</strong>n Worten: ‚Aus diesem h<strong>in</strong>ter <strong>de</strong>m ‚eisernen Vorhang‘ gelegenen<br />

Lan<strong>de</strong> gehen uns von Zeit zu Zeit Nachrichten zu.‘ In <strong>de</strong>m Bericht über<br />

Deutschland ist davon gesprochen wor<strong>de</strong>n, dass ‚wegen <strong>de</strong>r Währungsreform<br />

e<strong>in</strong>e Hungerblocka<strong>de</strong> über <strong>de</strong>n weitaus größten Teil <strong>de</strong>r Stadt Berl<strong>in</strong><br />

gelegt wor<strong>de</strong>n‘ sei.“<br />

Den 16 Angeklagten wur<strong>de</strong> die pure Teilnahme an e<strong>in</strong>er Versammlung<br />

vorgeworfen, <strong>in</strong> welcher – laut „Wachtturm“ – sächsische Zeugen Jehovas<br />

Protest gegen die E<strong>in</strong>schränkung <strong>de</strong>r Gottesdienste, die Beschlagnahme<br />

von Räumen <strong>und</strong> die gewaltsame Sprengung gottesdienstlicher Zusammenkünfte<br />

<strong>in</strong> Sachsen erhoben. Laut Gericht hatten auch die Angeklagten<br />

„damit gleichzeitig Behauptungen <strong>in</strong> die Welt gesetzt <strong>und</strong> verbreitet, welche<br />

geeignet s<strong>in</strong>d, ... Misstrauen <strong>und</strong> abfällige Beurteilungen gegen die Leitung<br />

<strong>de</strong>r damaligen Ostzone <strong>und</strong> gegen die Besatzungsmacht hervorzurufen.“<br />

Der zweite allgeme<strong>in</strong>e Vorwurf bezog sich auf fünfmalige E<strong>in</strong>führung<br />

„illegalen Materiales aus <strong>de</strong>m Westen“, – also <strong>de</strong>s Jahrbuchs 1950, <strong>de</strong>s<br />

Verwaltungsblattes „Informator“.<br />

Zum dritten Vorwurfspunkt wur<strong>de</strong>n die <strong>in</strong>ternen Funktionen <strong>de</strong>r Angeklagten:<br />

zwei Kreisdiener, e<strong>in</strong> Gebiets-, vier Gruppen- <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Hilfsgruppendiener,<br />

e<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong><strong>de</strong>bibliothekar, e<strong>in</strong> Rechnungsdiener, drei Prediger,<br />

e<strong>in</strong> Verkün<strong>de</strong>r (wobei alle<strong>in</strong> die Taufe e<strong>in</strong> Mitglied zum Prediger o<strong>de</strong>r<br />

Verkün<strong>de</strong>r mache, wie das Gericht selbst wusste), zwei Pioniere (Geme<strong>in</strong><strong>de</strong>helfer).<br />

Als vierten Vorwurf legte das Gericht <strong>de</strong>n Angeklagten Kriegshetze zur<br />

Last, weil sie – wegen ihrer neutralen Weltabkehr – <strong>de</strong>n Stockholmer<br />

Anti-Atomwaffen-Appell nicht unterzeichnet hätten. Denn laut Gericht<br />

bejahe „<strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>r sich nicht für die Vernichtung e<strong>in</strong>er Mordwaffe aus-

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