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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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Wie schon erwähnt, soll hier nochmals darauf hingewiesen werden, dass sich die jeweilige<br />

Zahl der durchgeführten Interviews nicht willkürlich ergab, sondern aus der Anwendung des<br />

Prinzips des theoretical samplings. Es wurde mit der Befragung aufgehört, als keine neuen<br />

Erkenntnisse mehr ans Tageslicht traten bzw. die bis dahin erhobenen als f<strong>und</strong>iert <strong>und</strong> in sich<br />

schlüssig erachtet wurden.<br />

Abschließend ist an dieser Stelle noch <strong>zu</strong> erwähnen, dass <strong>zu</strong>sätzlich <strong>zu</strong> den eben genannten<br />

Interviews ausführliche Gespräche mit folgenden Personen geführt wurden: Frau Mag. a<br />

Katharina Posch, Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Graz, Frau Mag. a Sabine Neubauer,<br />

Leiterin des Fachbereichs <strong>Jugend</strong>wohlfahrt/Recht <strong>–</strong> <strong>Jugend</strong>schutz des Amts für <strong>Jugend</strong> <strong>und</strong><br />

Familie der Stadt Graz, <strong>und</strong> Herrn GruppenInspektor Heimo Zenz, Kriminalbeamter für<br />

Kriminalprävention im Stadtpolizeikommando Graz. Neben den Schilderungen ihrer eigenen<br />

Tätigkeiten, Aufgaben <strong>und</strong> Erlebnisse im Zusammenhang mit Kindern <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>lichen<br />

erzählten sie mir auch über ihre persönlichen Wahrnehmungen des Umgangs zwischen<br />

<strong>Jugend</strong> <strong>und</strong> <strong>Polizei</strong>, welche mich bei der Erstellung des Interviewleitfadens mitbeeinflussten.<br />

Frau Mag. a Sabine Neubauer begleitet die Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten regelmäßig bei der<br />

Durchführung von <strong>Jugend</strong>schutzkontrollen. Herr GruppenInspektor Heimo Zenz ist<br />

Kriminalbeamter des Stadtpolizeikommandos Graz, der in der Kriminalprävention tätig ist<br />

<strong>und</strong> im Zuge dessen sehr viel Zeit bspw. in Schulen <strong>und</strong> Kindergärten verbringt. Frau Mag. a<br />

Katharina Posch ist als Staatsanwältin als „Herrin des Verfahrens“ laufend in Kontakt mit den<br />

Polizisten <strong>und</strong> Polizistinnen. Sie hat mich auch darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich aus<br />

den Berichten der <strong>Polizei</strong>, die ja, wie oben gezeigt, entweder als Zwischen- oder als<br />

Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft übermittelt <strong>und</strong> als Gr<strong>und</strong>lage der Anklageschrift<br />

herangezogen werden, ein Bild über den Sachverhalt zeichnet <strong>und</strong>, besonders in Fällen, in<br />

welchen in die eine oder andere Richtung argumentiert <strong>und</strong> folglich die Anklageschrift<br />

verfasst werden kann, die Ausführungen der Kriminalpolizei das bekannte „Zünglein an der<br />

Waage“ (Aussage Frau Mag. a Katharina Posch aus email vom 26.06.2010) spielen können.<br />

Mit anderen Worten haben die polizeilichen Berichte durchaus ein nicht <strong>zu</strong><br />

vernachlässigendes Gewicht für den weiteren Verlauf des Verfahrens der Strafverfolgung.<br />

Auf meine Bitte hin, mich in diese Berichte Einsicht nehmen <strong>zu</strong> lassen, stellte mir Frau<br />

Staatsanwältin Mag. a Katharina Posch drei anonymisierte Exemplare <strong>zu</strong>r Verfügung. Ich<br />

werde etwas später, an geeigneter Stelle dieser Arbeit, nochmals näher auf diesen Punkt<br />

eingehen (siehe da<strong>zu</strong> Kapitel 6.6.9). Ansonsten, wie gesagt, dienten die Gespräche mit den<br />

eben genannten Personen da<strong>zu</strong>, einen ersten Eindruck von außen bzw. auch von innen über<br />

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