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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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7. Zusammenfassung <strong>und</strong> Diskussion der Ergebnisse<br />

Dem Ziel dieser Arbeit folgend, das Interaktionsverhalten zwischen der <strong>Jugend</strong> <strong>und</strong> der<br />

<strong>Polizei</strong> explorativ <strong>zu</strong> beleuchten, wurden mittels narrativen Interviews sowohl auf Seiten der<br />

<strong>Polizei</strong> als auch auf Seiten der <strong>Jugend</strong>lichen nach dem Prinzip des theoretical samplings die<br />

Wahrnehmungen <strong>und</strong> Sichtweisen dieser beiden Gruppen erhoben <strong>und</strong> in der Folge <strong>–</strong> in der<br />

Auswertung <strong>–</strong> nach der Methode des Offenen Kodierens nach Glaser <strong>und</strong> Strauss (1967,<br />

Kapitel 5.9) Kategorien gebildet, die den Umgang miteinander beschreiben. Im<br />

vorangegangenen Kapitel 6 <strong>–</strong> Ergebnisse aus der Empirie, wurden dabei nicht nur diese<br />

Kategorien ausführlich dargestellt <strong>und</strong> erklärt, sondern auch konkrete Einblicke in die<br />

polizeiliche bzw. jugendliche Sichtweise über die jeweils andere Gruppe <strong>und</strong> ihre<br />

Erklärungsansätze für das Verhalten der jeweils anderen gegeben. In diesem Kapitel soll<br />

darauf kurz <strong>zu</strong>rückgeblickt <strong>und</strong> die Verankerung dieses Themas in der Interpretativen<br />

Soziologie dabei nochmals deutlich gemacht werden, um sodann einen Vergleich der<br />

Ergebnisse mit denen aus der Literatur durch<strong>zu</strong>führen.<br />

7.1.1. Zusammenfassender Rückblick auf die Ergebnisse<br />

Das Interaktionsverhalten zwischen der <strong>Jugend</strong> <strong>und</strong> der <strong>Polizei</strong> beruht auf zwei komplett<br />

unterschiedlichen Ausgangspositionen <strong>und</strong> somit Zugängen <strong>zu</strong> den gemeinsamen<br />

Handlungsabläufen. Der eine Zugang <strong>–</strong> der der <strong>Polizei</strong> <strong>–</strong> ist gesetzlich definiert <strong>und</strong> exakt<br />

festgeschrieben (siehe da<strong>zu</strong> Kapitel 3). Die <strong>Polizei</strong> ist als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft<br />

<strong>und</strong> als Exekutivorgan der <strong>Polizei</strong>verwaltung an klare Vorgaben geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> für die<br />

Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit <strong>und</strong> die Strafverfolgung<br />

<strong>zu</strong>ständig. Die andere Ausgangsposition, nämlich die der <strong>Jugend</strong>lichen, ist von „Sturm <strong>und</strong><br />

Drang“ gekennzeichnet, was bedeutet, unterschiedliche Dinge aus<strong>zu</strong>probieren, Grenzen<br />

aus<strong>zu</strong>testen <strong>und</strong> diese auch das eine oder andere Mal <strong>zu</strong> überschreiten. Für die gemeinsamen<br />

Interaktionen stellen diese beiden Zugänge somit in erster Linie ein Konfliktpotential dar.<br />

Dies ergab sich auch sehr schnell in den geführten Interviews, die, wie ja schon gesagt, nach<br />

dem Prinzip des theoretical samplings durchgeführt wurden. Das bedeutet, dass <strong>–</strong> nach einer<br />

anfänglichen, eher pragmatisch durchgeführten Auswahl der Interviewpartner <strong>und</strong> -<br />

partnerinnen <strong>–</strong> die <strong>Jugend</strong>lichen <strong>und</strong> die Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen für die weiteren Interviews<br />

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