27.05.2014 Aufrufe

Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

sodann auch drei, komplett anonymisierte, polizeiliche Abschlussberichte über Straftaten von<br />

<strong>Jugend</strong>lichen <strong>zu</strong>kommen lassen. Aus diesen lässt sich für die Staatsanwaltschaft bereits<br />

ableiten, wie sich der Umgang im betreffenden Fall zwischen dem oder der <strong>Jugend</strong>lichen <strong>und</strong><br />

den ermittelnden Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen dargestellt hat, <strong>und</strong> wie die Polizisten <strong>und</strong><br />

Polizistinnen vor Ort den Sachverhalt <strong>und</strong> auch die Situation des oder der betreffenden<br />

<strong>Jugend</strong>lichen einschätzen. Stichwörter wie „amtsbekannt“ oder Aussagen wie „ich scheiß was<br />

drauf“, etc. würden ihr dabei sofort in die Augen springen <strong>und</strong> ihr weiteres Vorgehen,<br />

<strong>zu</strong>mindest in dem einen oder dem anderen Fall, der sowohl in die eine oder andere Richtung<br />

ausgelegt werden kann, mitentscheiden. Der Gr<strong>und</strong> dafür ist, dass anders als im<br />

Erwachsenenstrafrecht, im <strong>Jugend</strong>strafrecht die Sanktionsfindung im Wesentlichen nur durch<br />

den Gr<strong>und</strong>satz der Spezialprävention stattfindet, während generalpräventive Aspekte die<br />

Sanktionsfindung bei dem bzw. der <strong>Jugend</strong>lichen nicht <strong>zu</strong> dessen bzw. deren Nachteil<br />

beeinflussen sollen (vgl. Aussage Staatsanwältin Mag. a Katharina Posch, aus einem email<br />

vom 26.06.2010). 59 Der Hinweise „amtsbekannt“ führt also da<strong>zu</strong>, dass die StA eine (Archiv-)<br />

Abfrage im Register durchführt, was sie aber ansonsten auch tun würde, weshalb laut Frau<br />

Staatsanwältin Mag. a Posch einem derartigen Hinweis „mehr oder weniger Gewicht“<br />

beigemessen wird. „Ebenso sind Bemerkungen in den kriminalpolizeilichen Berichten über<br />

renintentes Verhalten des jugendlichen Beschuldigten dann <strong>zu</strong> berücksichtigen, wenn daraus<br />

nicht etwa nur ersichtlich ist, dass der <strong>Jugend</strong>liche ‚kein ordentliches Benehmen’ hat, sondern<br />

sein Verhalten von einer Uneinsichtigkeit zeugt. Allein in diesem Fall wäre dieses Verhalten<br />

bei der Erledigung des Falles naturgemäß mit <strong>zu</strong> berücksichtigen: So heißt es etwa in §6 Abs.<br />

1 JGG, dass nach dieser Bestimmung von der Verfolgung abgesehen werden kann, wenn<br />

entsprechende Maßnahmen (Diversion, gerichtliche Strafe) nicht notwendig sind, ‚(…) um<br />

den Beschuldigten von der Begehung strafbarer Handlungen ab<strong>zu</strong>halten’. Wenn also <strong>zu</strong><br />

befürchten steht, der <strong>Jugend</strong>liche werde ohne jegliche Konsequenz für sein strafrechtlich<br />

relevantes Verhalten (sei es auch ‚nur’ eine entsprechende Belehrung durch das<br />

Pflegschaftsgericht nach Abs. 2 leg. cit.) weiterhin (ähnliche) strafbare Handlungen begehen,<br />

dann scheidet diese Erledigungsform aus“ (Aussage von Frau Staatsanwältin Mag. a Katharina<br />

Posch aus einem email vom 26.06.2010). Daraus lässt sich ableiten, dass der unmittelbare<br />

subjektive Eindruck der erhebenden Kriminalpolizei ein <strong>zu</strong> berücksichtigender Teilaspekt im<br />

Prozess der Entscheidungsfindung für die Anklageschrift ist. Im Vordergr<strong>und</strong>, so Frau<br />

Staatsanwältin Mag. a Katharina Posch in ihrem email vom 26.06.2010 weiter, stehen aber<br />

59 Ziel der Spezialprävention ist es, dass der oder die Beschuldigte keine strafbaren Handlungen mehr begeht,<br />

während die Generalprävention auch andere davon abhalten soll, derartige strafbare Handlungen <strong>zu</strong> setzen (vgl.<br />

Aussage Staatsanwältin Mag. a Katharina Posch, aus einem email vom 26.06.2010).<br />

193

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!