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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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der sozialen Wirklichkeit durch den Polizisten essentiell ist“ (Girtler, 1980, S.102). Dies gilt<br />

jedoch auch für die kriminell Stigmatisierten, die einen Wissensbestand übernehmen <strong>und</strong><br />

damit ihr Handeln legitimieren.<br />

Girtler fördert weiters ans Tageslicht, dass sich Polizisten immer wieder Aggressionen von<br />

Seiten der Bevölkerung ausgesetzt sehen, die in Form von Frotzelein, unfre<strong>und</strong>lichen<br />

Aussagen oder Sprüchen, auch wenn von Seiten der Polizisten Fre<strong>und</strong>lichkeit an den Tag<br />

gelegt werde, bei den Beamten das Gefühl nicht ernst genommen <strong>zu</strong> werden, auslösten. Als<br />

Schutzmechanismus greift der Polizist da<strong>zu</strong>, das Verhalten seines Gegenübers als unsachlich<br />

oder nicht gerechtfertigt <strong>zu</strong> qualifizieren (vgl. Girtler, 1980, S.109f.). Schlussendlich sei noch<br />

auf Vorurteile verwiesen, die Girtler auf beiden Seiten verankert sieht. In der Bevölkerung<br />

existiere primär ein negatives Bild der <strong>Polizei</strong>, für welches Medien <strong>und</strong> andere Instanzen<br />

verantwortlich gemacht werden können. Aus der Aussage eines Beamten geht hervor, dass<br />

man selbst der Meinung sei, dass dieses negative Bild vor allem durch das Verhalten<br />

schwarzer Schafe auf alle umgelegt werde (vgl. Girtler, 1980, S.116).<br />

Was Girtler mit Frotzelein bezeichnet hat, oder Beschimpfungen, etc., welchen sich Polizisten<br />

<strong>und</strong> Polizistinnen gegenüber „ausgesetzt“ fühlen, ist mit Sicherheit auch von <strong>Jugend</strong>lichen <strong>zu</strong><br />

erwarten, <strong>zu</strong>mal sich diese, wie im Kapitel der definitorischen Abgren<strong>zu</strong>ng dargestellt, in<br />

einer Sturm- <strong>und</strong> Drangperiode befinden, in der ausprobiert <strong>und</strong> ausgetestet wird. Auch ist es<br />

durchaus denkbar, dass die <strong>Jugend</strong>lichen <strong>–</strong> die Definitionsmacht der Exekutive erkennend<br />

bzw. sich dieser sogar ausgeliefert fühlend <strong>–</strong> derartige Äußerungen als Strategie <strong>zu</strong>recht<br />

legen, um eben der angesprochenen Ohnmacht in einem, <strong>zu</strong>mindest kleinen Maß<br />

entgegenwirken <strong>zu</strong> können. Es ist weiters ableitbar, dass besonders diejenigen, die von den<br />

Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen als kriminell entlarvt oder definiert wurden, sodann aufgr<strong>und</strong> der<br />

von Girtler beschriebenen Erfahrung immer <strong>und</strong> immer wieder als solche behandelt werden<br />

<strong>und</strong> ihnen somit beispielsweise auch in Einvernahmen nicht mehr geglaubt wird.<br />

Ein letzter Punkt, der noch im Zuge der Darstellung der polizeilichen Definitionsmacht<br />

ab<strong>zu</strong>handeln ist, ist die Gewaltbereitschaft der <strong>Polizei</strong>. So wie schon von Kirch (1975, siehe<br />

oben) erhoben, scheint für diese, also für die Bereitschaft polizeiliche Gewalt an<strong>zu</strong>wenden,<br />

auch die Anerkennung der Autorität maßgeblich <strong>zu</strong> sein. Thomas Feltes, Astrid Klukkert <strong>und</strong><br />

Thomas Ohlemacher befassen sich in ihrem Beitrag mit Gewalt durch <strong>Polizei</strong>beamte, wobei<br />

ihre individuelle <strong>und</strong> kollektive Legitimation im Zuge eines Forschungsprojektes am<br />

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