Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter
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durchgeführt wird, <strong>und</strong> stellt sich dabei sodann heraus, dass der Zeuge oder die Zeugin bei der<br />
<strong>Polizei</strong> eine Falschaussage getätigt hatte, so werden automatisch gegen sie bzw. gegen ihn die<br />
Ermittlungen von Seiten der Staatsanwaltschaft begonnen. Damit geht der ursprüngliche<br />
Zeuge bzw. die ursprüngliche Zeugin in die Statistik der Staatsanwaltschaft ein, aber nicht<br />
mehr in die der B<strong>und</strong>espolizeidirektion (Gespräch mit Staatsanwältin Mag. a Katharina Posch,<br />
vom 30.03.2010).<br />
Was die Verwaltungsrechtsanzeigen für Graz betrifft, war es leider nicht möglich, eine<br />
derartig detaillierte Statistik von der B<strong>und</strong>espolizeidirektion <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt <strong>zu</strong><br />
bekommen, da sich die jährliche Anzeigenzahl auf über 60.000 beläuft <strong>und</strong> eine Selektion<br />
nach Alterskategorien technisch nicht möglich ist. 22 Herr Hofrat Mag. Herbert Mattersdorfer,<br />
Leiter des Strafamts der Verwaltungspolizeilichen Abteilung in der B<strong>und</strong>espolizeidirektion<br />
Graz, konnte mir gegenüber in unserem Telefongespräch vom 05.01.2010 auch keine<br />
Einschät<strong>zu</strong>ng darüber abgeben, wie viele <strong>Jugend</strong>liche dies betreffen könnte. Lediglich die<br />
Übertretungsarten wären seiner Erfahrung nach einigermaßen kategorisierbar. Und zwar<br />
würde es sich bei den Übertretungen im Sinne des Verwaltungsrechts bei <strong>Jugend</strong>lichen primär<br />
um Verlet<strong>zu</strong>ngen der StVO (Straßenverkehrsordnung) oder des KfG´s (Kraftfahrgesetzes)<br />
handeln. Damit sind Delikte in Verbindung mit Moped <strong>und</strong> Rad fahren, aber auch immer<br />
wieder vereinzelt mit Autofahren ohne Führerschein gemeint. Bei Großveranstaltungen, wie<br />
Fußballspielen, seien es aus seiner Sicht vorwiegend Strafdelikte, die von <strong>Jugend</strong>lichen<br />
begangen <strong>und</strong> somit in den oben genannten Zahlen der Staatsanwaltschaft <strong>und</strong><br />
B<strong>und</strong>espolizeidirektion erfasst werden.<br />
Im Fachbereich <strong>Jugend</strong>wohlfahrt/Recht <strong>–</strong> <strong>Jugend</strong>schutz der Fachabteilung A6 des Landes<br />
Steiermarks <strong>–</strong> Bildung, Frauen, <strong>Jugend</strong> <strong>und</strong> Familie <strong>–</strong> langten im Zeitraum 01.01.2009 bis<br />
31.12.2009 insgesamt 384 Anzeigen wegen Verlet<strong>zu</strong>ng des <strong>Jugend</strong>schutzgesetzes ein, die<br />
auch in den Zuständigkeitsbereich dieser Fachabteilung gefallen sind (vgl. Fachbereich<br />
<strong>Jugend</strong>wohlfahrt/Recht <strong>–</strong> <strong>Jugend</strong>schutz, o.J., a, S. 1). 23 <strong>Eine</strong> altersmäßige Untergliederung<br />
scheint dabei nicht auf. Auch kamen nicht alle Anzeigen ausschließlich von der <strong>Polizei</strong>,<br />
sondern 14 von der Grazer Ordnungswache. 24 Zum Stichtag 31.12.2009 waren von diesen 384<br />
22 Diese Zahl umfasst alle Anzeigen, also die gegen Kinder, <strong>Jugend</strong>liche, junge Erwachsene <strong>und</strong> Erwachsene.<br />
23 Für das Jahr 2008 verhalten sich die Zahlen ähnlich. So gingen insgesamt 331 Anzeigen ein, die in den<br />
Zuständigkeitsbereich der Fachabteilung A6 gehörten (vgl. Fachbereich <strong>Jugend</strong>wohlfahrt/Recht <strong>–</strong> <strong>Jugend</strong>schutz,<br />
o.J., b, S.1).<br />
24 Seit 03.12.2007 verrichtet in der Stadt Graz die Ordnungswache ihren Dienst. Ihrem Leitsatz „Informieren,<br />
Bewusstsein bilden, ermahnen“ (Stadt Graz, 2008, o.S.) <strong>zu</strong>folge kommen dieser folgende Tätigkeiten <strong>zu</strong> (gereiht<br />
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