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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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(.) auf da STRAßE gibt´s a eigenes Gesetz, des is einfoch so. Da werdn die Sachn einfach<br />

selber greglt, ma ruft net die <strong>Polizei</strong>.<br />

(Zitat aus Interview J10, Z627 <strong>–</strong> 648)<br />

6.5.4. Informationen vertraulich behandeln<br />

Wie also aus diesem soeben dargestellten Zitat ersichtlich wurde, regelt man in der<br />

Drogenszene die Dinge selbst bzw. „lehnt“ jemanden dann „an“, wenn man selbst von der<br />

<strong>Polizei</strong> in Verdacht genommen wird. In der jugendlichen Wahrnehmung dieses Phänomens<br />

des Anlehnens steht offensichtlich eine Strategie dahinter, um das polizeiliche Handeln, das ja<br />

meistens gegen einen bzw. eine selbst gerichtet ist, etwas <strong>zu</strong> relativieren. Sprich, indem man<br />

eine andere Person bei der <strong>Polizei</strong> „meldet“, wie es eine <strong>Jugend</strong>liche (Zitat aus Interview J08,<br />

Z723) bezeichnet hat, lenkt man nicht nur von sich selbst ab, sondern schafft für sich auch<br />

etwas Gerechtigkeit, nämlich in dem Sinne, als dass nicht nur „immer“ gegen die eigene<br />

Person ermittelt wird, sondern auch „einmal“ gegen die anderen. Dieser Aspekt ist einerseits<br />

nicht nur im Drogenbereich <strong>zu</strong> finden, sondern auch im Verhalten der übrigen <strong>Jugend</strong>lichen <strong>–</strong><br />

wenn auch bei diesen lange nicht so häufig wie im Drogenmilieu <strong>–</strong> <strong>und</strong> andererseits in die<br />

Kategorie der Ohnmacht ein<strong>zu</strong>ordnen, weshalb er hier nicht näher ausgeführt wird. Wie<br />

gesagt, im Drogenbereich ist es also enorm wichtig, das Vertrauen der <strong>Jugend</strong>lichen <strong>zu</strong><br />

erlangen. Da<strong>zu</strong> wird auch auf Mitteln <strong>und</strong> Methoden, wie dem Anbieten von Kaffee,<br />

Zigaretten, etc. <strong>zu</strong>rückgegriffen. Um das aufgebaute Vertrauensverhältnis sodann aber nicht<br />

gleich wieder <strong>zu</strong> ruinieren, werden die erlangten Informationen, so weit es geht, vertraulich<br />

behandelt. So müssen die Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen ja ihre Informanten <strong>und</strong> Informantinnen<br />

nicht immer preisgeben, was auch so praktiziert wird. Sie geben dann dem oder der<br />

„Angelehnten“ gegenüber meistens vor, aus unterschiedlichen Richtungen oder von<br />

verschiedenen Quellen dies oder das erfahren <strong>zu</strong> haben, um eben ihre richtige Quelle <strong>zu</strong><br />

schützen. Dies wird nicht nur im Drogenbereich, sondern auch im Umgang mit den übrigen<br />

<strong>Jugend</strong>lichen von den Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen so gehandhabt:<br />

I: (..) Wie gengan Sie mit de Informationen dann um?<br />

P: Jo, vaorbeitn tua ma´s, nur er scheint natürlich net auf, des is kloar.<br />

I: Mhm<br />

P: Also wenn der jetzt sogt, jo i waß, der hot den nieda ghaut oder der hot durt einbrochn,<br />

dann homa des ebn ghert, i bin jo net verpflichtet, dass i den Informant bekaunnt gib.<br />

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