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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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sie durfte im Aufenthaltsraum der Inspektion solange schlafen, bis sie von ihren Eltern in den<br />

frühen Morgensst<strong>und</strong>en abgeholt wurde. Man merkt also anhand dieser erlebten Geschichte,<br />

dass die <strong>Jugend</strong>liche in einer Situation, in welcher sie sich hilflos fühlte, die <strong>Polizei</strong> als<br />

Ansprechpartnerin im Kopf hatte <strong>und</strong> von dieser sodann auch nicht enttäuscht, sondern ganz<br />

im Gegenteil, unterstützt wurde. Es muss jedoch an dieser Stelle sehr wohl angemerkt<br />

werden, dass genau diese <strong>Jugend</strong>liche mit der <strong>Polizei</strong> bis dato nur aufgr<strong>und</strong> von<br />

Abgängigkeitsmeldungen <strong>zu</strong> tun <strong>und</strong> dabei auch keine negativen Erlebnisse gemacht hatte.<br />

Sprich, im Vergleich <strong>zu</strong> den übrigen interviewten <strong>Jugend</strong>lichen wurde von Seiten der <strong>Polizei</strong><br />

noch nie gegen sie ermittelt oder gegen sie Zwangsmaßnahmen, wie beispielsweise der<br />

Einsatz von körperlicher Kraft oder Hand- <strong>und</strong>/oder Fußfesseln, angewendet. All die anderen<br />

<strong>Jugend</strong>lichen, hingegen, konnten über keine derartigen Hilfsaktionen der <strong>Polizei</strong> berichten.<br />

6.7.7. Zusammenfassung<br />

Aus dem soeben Geschilderten lässt sich <strong>zu</strong>sammenfassend auf den Punkt bringen, dass die<br />

<strong>Jugend</strong>lichen <strong>zu</strong>m einen gegenüber der polizeilichen Hilfe, wie dargestellt, größten Teils eine<br />

sehr ambivalente Haltung aufweisen <strong>–</strong> das bedeutet, die Hilfe selbst nicht in Anspruch<br />

nehmen wollen oder können, mit, offensichtlich, der einen oder anderen Ausnahme, sehr wohl<br />

aber die Hilfe für andere Menschen <strong>und</strong> die gesamte Gesellschaft als bedeutsam bewerten<br />

(siehe da<strong>zu</strong> auch Kapitel 6.8). Zum anderen ist es die bereits ausführlich beschriebene<br />

Erfahrung, die diese Einstellung wiederum hervorbringt (<strong>zu</strong>r Bedeutung der Erfahrung <strong>und</strong><br />

selbst gemachten Erlebnisse siehe Kapitel 2 sowie Kapitel 6.4).<br />

Abgesehen von den soeben beschriebenen Aspekten wurde in diesem Kapitel „Helfen“<br />

gezeigt, dass die Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen gr<strong>und</strong>sätzlich ihren Dienst verrichten, weil sie<br />

etwas „bewegen“, sprich, <strong>zu</strong>m besseren verändern oder jemandem helfen möchten. Dass sie<br />

dabei <strong>–</strong> insbesondere im Umgang mit <strong>Jugend</strong>lichen <strong>–</strong> bald auf ihre Grenzen stoßen <strong>–</strong> sei es<br />

aufgr<strong>und</strong> von Drogenproblematiken, oder aufgr<strong>und</strong> von Eltern, die nicht so agieren, wie sie es<br />

sich vorstellen, oder auch aufgr<strong>und</strong> <strong>zu</strong> milder Strafen für jugendliche Rechtsbrecher <strong>und</strong> -<br />

brecherinnen <strong>–</strong> konnte ebenfalls, auch mit dem Hinweis auf die Kategorie der Ohnmacht,<br />

beleuchtet <strong>und</strong> beschrieben werden. Zum Schluss wurde noch die Sichtweise der<br />

<strong>Jugend</strong>lichen näher dargestellt <strong>und</strong> über das Phänomen ausländischer <strong>Jugend</strong>licher hinweg<br />

gezeigt, dass die meisten <strong>Jugend</strong>lichen die <strong>Polizei</strong> nicht <strong>zu</strong>r Hilfe holen, ihnen aber dennoch<br />

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