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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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Sicht nicht als wissenschaftlich f<strong>und</strong>iert erachtet werden kann. Ähnliche Kritik ist an Hoops´<br />

<strong>und</strong> Permiens´ (2001) zitierter Erkenntnis über den Umgang zwischen Strafunmündigen <strong>und</strong><br />

der <strong>Polizei</strong> <strong>zu</strong> äußern. Sie bringen in ihrem Artikel nämlich ebenfalls nur am Rande das<br />

Beispiel, bei welchem ein junges Mädchen die <strong>Polizei</strong> als Taxidienst sieht <strong>und</strong> sie aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer Strafunmündigkeit die <strong>Polizei</strong> als eher ohnmächtig ihr gegenüber einstuft. Natürlich ist<br />

diese Aussage durchaus denkbar, jedoch ist die Frage <strong>zu</strong> stellen, ob sich tatsächlich alle<br />

strafunmündigen <strong>Jugend</strong>lichen, die ein abweichendes Verhalten zeigen, der <strong>Polizei</strong> gegenüber<br />

dementsprechend verhalten. Auch stellt sich die Frage, ob dies ausschließlich auf Mädchen,<br />

oder aber auch auf Burschen <strong>zu</strong>trifft. Weiters ist <strong>zu</strong> kritisieren, dass aus der offensichtlichen<br />

polizeilichen Ohnmacht heraus eine gewisse Kreativität <strong>–</strong> oben wird diese als Tricks der<br />

Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen bezeichnet - erwächst, die anscheinend Drohen <strong>und</strong> Mahnen<br />

bedeutet. Die Frage, die sich hier stellt, ist die, ob sich die Polizisten <strong>und</strong> Polizistinnen in<br />

einem derartigen Fall nicht auch anderer Methoden bedienen, sprich, eventuell weniger<br />

drohend <strong>und</strong> mehr sachlich, aufklärend tätig verhalten. Dies würde nämlich eher den<br />

Dienstvorschlägen von Dietsch <strong>und</strong> Gloss (2005) entsprechen. In diesen halten sie nämlich<br />

fest, dass ein angenehmes Vertrauensverhältnis bei Einvernahmen <strong>und</strong> sonstigen Gesprächen<br />

geschaffen werden soll. Auch Kraheck-Brägelmann (1997) <strong>zu</strong>folge würde dies eher <strong>zu</strong>m<br />

Erfolg führen, also <strong>zu</strong>m Geständnis, als ein Umgang, den <strong>Jugend</strong>liche als nicht respektvoll im<br />

Sinne von „normal reden“ wahrnehmen. Die Frage die in dieser Arbeit jedoch offen bleibt, ist,<br />

ob das soeben genannte „normal reden“ nur bei Einvernahmen eine Rolle spielt, oder auch in<br />

sonstigen Begegnungen, wie beispielsweise bei Verkehrskontrollen, bei Ausweiskontrollen<br />

im Zuge von <strong>Jugend</strong>schutzkontrollen, etc. Denn wäre dem so, ließe sich die Vermutung<br />

aufstellen, dass <strong>Jugend</strong>liche sich in jeder Situation erwarten, dass mit ihnen „normal geredet“<br />

wird <strong>–</strong> wobei in diesem Fall noch <strong>zu</strong> hinterfragen wäre, was dies exakt für den oder die<br />

Jeweilige bedeutet <strong>–</strong> <strong>und</strong> bei Nichterfüllung dieser Erwartung, also wenn der Beamte oder die<br />

Beamtin sodann nicht „normal redet“, das Gespräch komplett anders verläuft als ursprünglich<br />

eben angenommen. Und inwieweit sich daraus dann eine Definition <strong>und</strong> Benennung im Sinne<br />

abweichenden Verhaltens ergeben kann, woraus sodann erst eine Einvernahme resultiert <strong>–</strong><br />

beispielsweise aufgr<strong>und</strong> einer Widerstandsleistung, etc. <strong>–</strong> ist ebenfalls wert hinterfragt <strong>zu</strong><br />

werden. Was jedoch essentiell aus der <strong>Studie</strong> von Kraheck-Brägelmann (1997) ist, ist die von<br />

ihr erhobene Tatsache, dass <strong>Jugend</strong>liche, die bereits einmal ein Geständnis abgelegt hatten, in<br />

der Zukunft keines mehr ablegen würden. Dies lässt auf die Erfahrung schließen, „besser<br />

davon<strong>zu</strong>kommen“, wenn man eben nicht „auspackt“. Auch Bindel-Kögels, Heßlers <strong>und</strong><br />

Mündners (2004) <strong>Studie</strong> liefert sehr bedeutende Aussagen für das Thema „<strong>Jugend</strong> <strong>und</strong><br />

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