Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter
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Seiten der <strong>Jugend</strong>lichen also sehr wohl <strong>zu</strong>r Erreichung ihres Ziels, nämlich „ungeschoren“<br />
davon<strong>zu</strong>kommen, führen kann. Es zeigt sich allerdings, dass dieser Aspekt eher die<br />
Ausnahme <strong>zu</strong> sein scheint <strong>und</strong> die von den Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen empf<strong>und</strong>ene<br />
Respektlosigkeit aufgr<strong>und</strong> von verbaler Aggressivität daher rührt, die polizeiliche Autorität<br />
nicht anerkennen <strong>zu</strong> wollen. Der zweite Punkt, der vom oben zitierten Beamten angesprochen<br />
wurde, ist die Unterscheidung in der Reaktion der <strong>Jugend</strong>lichen auf Beamte <strong>und</strong> Beamtinnen<br />
in Zivil <strong>und</strong> in Uniform. Ihm <strong>zu</strong>folge würde das Auftreten in Zivil den Vorteil bringen, dass<br />
man bis <strong>zu</strong>m Schluss unerkannt bliebe. Dies bestätigen auch andere Beamten <strong>und</strong><br />
Beamtinnen, die beispielsweise <strong>Jugend</strong>schutzkontrollen in ziviler Kleidung düchführen. Auch<br />
sie sind der Meinung, dass die <strong>Jugend</strong>lichen überrascht werden <strong>und</strong> sich nicht darauf<br />
vorbereiten können, dass sie in Kürze in eine Amtshandlung mit der <strong>Polizei</strong> eingeb<strong>und</strong>en sein<br />
werden. Häufig aber, wie oben schon gezeigt (siehe da<strong>zu</strong> Kapitel 6.6.4), erkennen die<br />
<strong>Jugend</strong>lichen <strong>–</strong> besonders bei den <strong>Jugend</strong>schutzstreifen <strong>–</strong> die Polizisten <strong>und</strong> Polizistinnen<br />
bereits <strong>und</strong> können sich foglich entweder durch „Davonlaufen“ oder Überlegen von<br />
Ausreden, etc. auf die bevorstehende Interaktion vorbereiten, oder diese eben vermeiden. Ein<br />
<strong>Jugend</strong>licher berichtet über eine derartige Kontrolle in einem Gasthaus:<br />
I: Wie (.) wie is des obgrennt? (.) De san eina kumman oda wie, wie (.)<br />
J: An <strong>und</strong> für sich gaunz, es is aufgfoin (.) a, a Kolleg von uns hot den an (.) Polizistn kennt<br />
(.) aus da UUU-Wochstubn (PI in Graz) (.) wie gsogt, wir kennan <strong>und</strong> segn´s sunst a ob <strong>und</strong><br />
<strong>zu</strong> (.) <strong>und</strong> der is hoit glei amoi <strong>zu</strong> dem Gschäftsbesizter gaungan, wei der eha gmiatlich is <strong>und</strong><br />
si mit oin guat vatrogt <strong>und</strong> gut mit iahm redn is (.) <strong>und</strong> is hoit hingaungan <strong>und</strong> hot gsogt (.)<br />
ZIVILPOLIZEI.<br />
(Zitat aus Interview J06, Z658 <strong>–</strong> 666)<br />
Daraufhin haben die <strong>Jugend</strong>lichen, die noch nicht die gesetzlich definierten Altersgrenzen<br />
erreicht haben <strong>–</strong> sei es für den Konsum alkoholischer, niedrig oder hochprozentiger Getränke,<br />
oder für die erlaubten Ausgehzeiten (siehe da<strong>zu</strong> StJSchG idgF.), das Lokal über Hintertüren<br />
<strong>und</strong> Fenster in den Toilettanlagen sofort verlassen bzw. ihre Getränke älteren <strong>Jugend</strong>lichen<br />
oder Erwachsenen gegeben <strong>und</strong> sich „mutig“ der polizeilichen Kontrolle <strong>–</strong> teilweise auch mit<br />
gefälschten Ausweisen (siehe da<strong>zu</strong> Kapitel 6.6.3) <strong>–</strong> gestellt. Für den <strong>Jugend</strong>lichen, der diese<br />
Situation im Interview erzählte, ging die Kontrolle aufgr<strong>und</strong> des eben dargestellten Verhaltens<br />
positiv aus, obwohl dieser <strong>zu</strong>m damaligen Zeitpunkt gegen mindestens 2 Paragrafen des<br />
StJSchG idgF. verstoßen hatte. Die zivile Bekleidung der Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen ist in den<br />
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