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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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Lehrstuhl für Kriminologie <strong>und</strong> <strong>Polizei</strong>wissenschaften der Ruhr-Universität Bochum in den<br />

Jahren 2004/2005 empirisch erforscht wurde (2007, S. 285). Mittels Fokusgruppen, in<br />

welchen insgesamt 13 Polizistinnen <strong>und</strong> 39 Polizisten unterschiedlicher deutscher<br />

B<strong>und</strong>esländer teilnahmen, wurde die Gewaltbereitschaft der <strong>Polizei</strong> erforscht. Ihren<br />

Ergebnissen <strong>zu</strong>folge, die sich unter anderem auch auf Alpert <strong>und</strong> Dunham (2004) stützen,<br />

hängt die polizeiliche Gewaltbereitschaft nicht vom Alter, sondern vom Widerstand des<br />

Gegenübers ab (Feltes/Klukkert/Ohlemacher, 2007, S. 287). Drohe dem Beamten das Gefühl,<br />

in einer Amtshandlung die Autorität <strong>zu</strong> verlieren, so würden die polizeiliche<br />

Gewaltbereitschaft <strong>und</strong> die Intensität der Ausführung steigen. Nicht <strong>zu</strong> vergessen ist aber,<br />

dass maximal 2 Prozent aller polizeilichen Interaktionen in eine Gewaltanwendung bzw. -<br />

handlung einmünden (vgl. ebd., S. 286). Interessant ist in diesem Zusammenhang auch noch<br />

die Aussage, dass Beamte in besonders für sie emotionalen Momenten, wie beispielsweise in<br />

Situationen, in welchen sie mitbekommen, dass Kinder geschlagen werden <strong>und</strong> sodann dem<br />

vermeintlichen Täter gegenüberstehen, sehr mit sich <strong>zu</strong> kämpfen haben, um nicht die Fäuste<br />

sprechen <strong>zu</strong> lassen (vgl. Feltes/Klukkert/Ohlemacher, 2007, S. 299).<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die <strong>Polizei</strong> aufgr<strong>und</strong> ihrer gesetzlichen<br />

Legitimation <strong>–</strong> auch Gewalt bzw. körperliche Kraft an<strong>zu</strong>wenden <strong>–</strong> in die Interaktion mit<br />

<strong>Jugend</strong>lichen von einer „besseren“ Ausgangssituation starten können. Sie besitzen eine<br />

gewisse Macht der Definition, also der Benennung, der sich die <strong>Jugend</strong>lichen <strong>–</strong> besonders die,<br />

die von den Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen aufgr<strong>und</strong> ihrer Erfahrungswerte her als kriminell oder<br />

abweichend eingeschätzt <strong>und</strong> eingestuft werden <strong>–</strong> offensichtlich nur dadurch entziehen<br />

können, indem sie kooperativ <strong>und</strong> einsichtig sind. Vorausset<strong>zu</strong>ng dafür ist natürlich, dass sie<br />

sich nichts <strong>zu</strong> Schulden kommen haben lassen bzw. ein Bagatelldelikt vom Beamten oder von<br />

der Beamtin, welchem bzw. welcher sie gerade gegenüberstehen, aufgr<strong>und</strong> seiner bzw. ihrer<br />

Arbeitsüberlastung oder sonstiger Einflüsse, wie beispielsweise dem Erwartungsdruck von<br />

Kollegen <strong>und</strong> Kolleginnen, als nicht „wertvoll“ genug erachtet wird um es weiter <strong>zu</strong><br />

verfolgen. Die <strong>Jugend</strong>lichen haben den Inhalten <strong>und</strong> Aussagen der eben gezeigten <strong>Studie</strong>n<br />

<strong>zu</strong>folge also die schlechtere Ausgangssituation. Um sich gegen diese <strong>zu</strong>r Wehr <strong>zu</strong> setzen, ist<br />

es durchaus denkbar, dass Strategien wie Beschimpfen oder Frotzeln der <strong>Polizei</strong> gewählt<br />

werden. Dass Beamte <strong>und</strong> Beamtinnen folglich auch ein Gefühl der Ohnmacht überkommt, ist<br />

ebenfalls denkbar, <strong>zu</strong>mal sie zwar mit Gewaltanwendung im äußersten Fall reagieren können,<br />

diese jedoch stets in einem angemessenen Verhältnis <strong>zu</strong>r Situation stehen muss. Dass in<br />

solchen Situationen sodann auch noch familiären Hintergründen wenig Beachtung geschenkt<br />

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