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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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I: Wos is positiv?<br />

J: Jo, waß i net. Wenn´s amol, (.) wenn i jetzt aunzag, dass wenigstns an, zwa Tage (.)<br />

nochschaun. Oba aussikumman tuat nie wos.<br />

I: Wie?<br />

J: Jo, eigentlich moch i immer vui umsunst die Aunzeige. (.) Se ermittln, an zwa Tage, <strong>und</strong><br />

dann hern´s auf. Dann hert ma nie mehr wos von de.<br />

(Zitat aus Interview J11, Z498 <strong>–</strong> 508)<br />

Es wird aus diesem Zitat also nicht nur ersichtlich, dass es für manche <strong>Jugend</strong>liche schön ist,<br />

wenn man jemanden anderen anzeigt <strong>und</strong> sich dadurch etwas Selbstgerechtigkeit verschaftt,<br />

sondern auch wiederum die Ohnmacht, die hinter all dem steht. Nämlich die, dass einem ja<br />

trotzdem nicht so geholfen wird, wie man es erwartet bzw. wie die <strong>Jugend</strong>lichen es erleben,<br />

wenn gegen sie ermittelt wird. Und dass das „Anlehnen“ auch ein zweischneidiges Schwert<br />

ist, konnte schon im Kapitel 6.5.3 gezeigt werden. Denn gerade wenn man selbst<br />

polizeibekannt ist, wird einem nicht so leicht geglaubt bzw. wird, so die Meinung der<br />

<strong>Jugend</strong>lichen, gegen einen selbst immer der Verdacht erhoben, mit der Sache ebenfalls etwas<br />

<strong>zu</strong> tun <strong>zu</strong> haben (siehe da<strong>zu</strong> Interviewausschnitt in Kapitel 6.1.2).<br />

6.9.2.6. „… <strong>und</strong> wenn man dann auch noch Ausländer ist“<br />

Dieses Ohnmachtsgefühl, das sich eben aus den genannten Gründen für die <strong>Jugend</strong>lichen<br />

ergibt, scheint noch viel stärker bei den <strong>Jugend</strong>lichen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> vorhanden<br />

<strong>zu</strong> sein. Denn sie sind der Meinung, dass sie alleine schon wegen ihrer ausländischen<br />

Abstammung von den Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen besonders benachteiligt werden. Und<br />

nachdem sie dann auch oftmals mit dem Gesetz in Berührung kommen, da sie, wie ja in<br />

Kapitel 6.7.4 gezeigt, aus Gründen der Ehre oder anderen Ursachen heraus manche Dinge<br />

selbst regeln <strong>–</strong> also ohne die <strong>Polizei</strong> ein<strong>zu</strong>schalten, glauben sie bzw. erhalten sie den<br />

Eindruck, dass sie von der <strong>Polizei</strong> ohnehin nicht neutral oder sogar positiv, sondern negativ<br />

<strong>und</strong> <strong>zu</strong> ihrem Nachteil behandelt werden. Nachstehendes Zitat einer <strong>Jugend</strong>lichen, die selbst<br />

einen Migrationshintergr<strong>und</strong> vor<strong>zu</strong>weisen hat <strong>und</strong> laut ihren Aussagen mit anderen,<br />

polizeibekannten, ausländischen <strong>Jugend</strong>lichen sehr gut befre<strong>und</strong>et ist, soll die von ihnen<br />

empf<strong>und</strong>ene Ohnmacht abschließend auf den Punkt bringen:<br />

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