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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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polizeilichen Autorität, was folglich auch in die Kategorie der Wertschät<strong>zu</strong>ng ein<strong>zu</strong>ordnen ist<br />

<strong>und</strong> dementsprechend an späterer Stelle nochmals aufgegriffen wird (vgl. Kapitel 6.8). Es<br />

muss jedoch an dieser Stelle sehr wohl angemerkt werden, dass die Polizisten <strong>und</strong><br />

Polizistinnen dieses Phänomen nicht nur bei den <strong>Jugend</strong>lichen, sondern auch bei den übrigen<br />

Mitgliedern unserer Gesellschaft wahrnehmen. Ein Beamter, der bereits viele Jahre an<br />

Diensterfahrung vor<strong>zu</strong>weisen hat, sprach in diesem Zusammenhang auch davon, dass immer<br />

nur die anderen schuld wären, man selbst aber für nichts verantwortlich wäre:<br />

P: Des is bei Erwochsene gaunz gleich, wei (.) es is jo wurscht, (.) a jedes Fuaßboispiel (.) da<br />

Schiedsrichter is schuld. Die eigene Maunnschoft hot net verlorn (Zitat aus Interview P08,<br />

Z677 <strong>–</strong> 679).<br />

Dennoch kommt es eben bei den <strong>Jugend</strong>lichen, wie schon gezeigt, sehr häufig vor, dass<br />

gelogen wird <strong>und</strong> Ausweise gefälscht werden. Wie auch schon kurz darauf hingewiesen<br />

wurde, begeben sie sich aber damit, also mit dem Fälschen von Ausweisen, auf ein sehr<br />

dünnes <strong>und</strong>, ein für sich <strong>und</strong> ihre weitere Zukunft möglicherweise sehr negativ auswirkendes<br />

Eis. Denn sobald sie dabei ertappt werden, handelt es sich um eine Urk<strong>und</strong>enfälschung, die<br />

sie automatisch mit dem Strafrecht in Berührung bringt. Da dies der eine oder die andere<br />

<strong>Jugend</strong>liche aber bereits in Erkenntnis gebracht hat, verzichten einige der <strong>Jugend</strong>lichen auf<br />

diese Methode:<br />

J: Da <strong>Polizei</strong> zag i mein gföschtn Ausweis generell net her (.) wal´st do a Urk<strong>und</strong>nföschung<br />

kriagn kaunnst, i bin jo net so bled, i loss mi do eher dawischn, waß i, do kriag i a<br />

Verwarnung oda i kriag a poar So, Klanigkeitn, a Verwoitungsstrof, wal i irgend an Alk<br />

trunkn hob oda so (.) oba (.) wenn ma mit an gföschtn Ausweis einfoahrt <strong>und</strong> de echt oarschig<br />

san, kennan´s da Urk<strong>und</strong>nföschung draufkleschn <strong>und</strong> do stehn hoit a a zwa Joahr Hoft drauf<br />

<strong>und</strong> auf so an Bledsinn hob i kan Bock (.) I sog, i nutz as rein nur so <strong>zu</strong>m (.) so ziviln Ding,<br />

bei so Gschäftln <strong>und</strong> so.<br />

(Zitat aus Interview J06, Z775 <strong>–</strong> 782)<br />

6.6.4. „Davonlaufen“<br />

Ein weiterer Aspekt, den die <strong>Polizei</strong> dahingehend auslegt, dass die <strong>Jugend</strong>lichen eben keine<br />

Verantwortung übernehmen wollen, ist das „Davonlaufen“ vor ihnen. Besonders bei<br />

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