27.05.2014 Aufrufe

Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Jungen oder das Mädchen nicht in ein Hamburgerschnellrestaurant einladen oder eine Pizza<br />

bestellen. In jedem Fall muss dabei aber der Eindruck vermieden werden, dass man die<br />

Gesprächsbereitschaft „erkaufen“ will. Es sollte sich vielmehr um eine Selbstoffenbarung des<br />

Beamten handeln, der seinem Gegenüber durch die Botschaft: „Ich habe Hunger…; ich<br />

möchte rauchen…; ich habe jetzt Lust auf eine Tasse Kaffee…“ <strong>zu</strong> verstehen gibt, dass der<br />

<strong>Jugend</strong>liche nicht einer Institution, sondern einem Menschen gegenübersitzt, der bereit ist,<br />

sich auf eine zwischenmenschliche Beziehungsebene ein<strong>zu</strong>lassen“ (Dietsch/Gloss, 2005, S.<br />

161f.). Es zeigt sich hier also, dass in polizeilichen Erziehungsgesprächen 34 , aber auch<br />

Kontakt- <strong>und</strong> Beratungsgesprächen bewusst versucht wird, eine nette Atmosphäre<br />

her<strong>zu</strong>stellen, um den jugendlichen Täter <strong>zu</strong>r Einsicht <strong>zu</strong> bringen. Die Ausnahme stellt der so<br />

genannte „heiße Stuhl“ dar. Dies ist eine sehr emotional beladene, konfrontative Form eines<br />

Erziehungsgespräches, das besonders bei <strong>Jugend</strong>lichen, die verschlossen oder uneinsichtig<br />

sind, <strong>zu</strong>r Anwendung gebracht werden soll. Wie der „heiße Stuhl“ genau funktioniert, kann<br />

bei Dietsch/Gloss (2005, S. 163ff.) Schritt für Schritt nachgelesen werden, es sei jedoch kurz<br />

vorweggenommen, dass der <strong>Jugend</strong>liche durch bewusst irrationales, emotionales<br />

Argumentieren, am besten von zwei Beamten auf einmal, in einen Spannungs<strong>zu</strong>stand versetzt<br />

werden soll, in welchem er sodann seine eigenen Werthaltungen <strong>zu</strong> hinterfragen beginnt <strong>und</strong><br />

schlussendlich, da er ja nicht aus kann (daher der Name „heißer Stuhl“), seine Einsicht zeigt<br />

<strong>und</strong> folglich durch Kaffee oder Zigarette wieder in eine normale, entspannte <strong>und</strong> nun<br />

unverblendete Gesprächsbasis <strong>zu</strong>rückgeholt wird.<br />

An dieser Stelle sollen die soeben dargestellten Aussagen hinsichtlich der hier vorliegenden<br />

Forschungsarbeit „<strong>Jugend</strong> <strong>und</strong> <strong>Polizei</strong>“ kommentiert <strong>und</strong> bewertet werden. Gleich <strong>zu</strong> Beginn<br />

ist <strong>zu</strong> sagen, dass alle erwähnten <strong>Studie</strong>n <strong>–</strong> von Kraheck-Brägelmann (1997) bis hin <strong>zu</strong><br />

Dietsch´ <strong>und</strong> Gloss´ Handbuch polizeilicher Präventionsarbeit (2005) lediglich Teilaspekte<br />

des Umgangs zwischen <strong>Jugend</strong> <strong>und</strong> <strong>Polizei</strong> beleuchten. Wird bei der einen <strong>Studie</strong> die<br />

Wirkung von Einvernahmen näher betrachtet, so ist es bei der anderen wiederum der Umgang<br />

von <strong>Polizei</strong> mit Kindern am Übergang <strong>zu</strong>r Strafmündigkeit. Besonders die Aussage von Ules<br />

(1997), dass ein verständnisvoller Umgang der <strong>Polizei</strong> mit einem Lärmbelästigungsproblem,<br />

verursacht von <strong>Jugend</strong>lichen, eher <strong>zu</strong>m Ziel führt als eine Anzeige, ist sehr kritisch <strong>zu</strong><br />

betrachten, da sie lediglich auf diesem einen einzigen Beispiel basiert <strong>und</strong> somit aus meiner<br />

34 In polizeilichen Erziehungsgesprächen soll eine, beispielsweise, bereits geschehene Tat direkt nach der<br />

Einvernahme durch die Beamten besprochen <strong>und</strong> im besten Fall von dem jugendlichen Täter als „falsch“<br />

eingesehen werden, um derartiges <strong>zu</strong>künftig nicht mehr <strong>zu</strong> tun. Es ist jedoch in keiner Weise <strong>zu</strong> verwechseln mit<br />

der Beschuldigtenvernehmung (vgl. Dietsch/Gloss, 2005, S. 156ff.).<br />

78

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!