Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter
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<strong>Polizei</strong> <strong>und</strong> <strong>Jugend</strong>lichen mit Migrationshintergr<strong>und</strong> beziehen, werden hier ausgeklammert<br />
<strong>und</strong> erst im nachfolgenden Unterkapitel separat behandelt.<br />
4.4. Umgang der <strong>Polizei</strong> mit <strong>Jugend</strong>lichen<br />
Die in den 1990er Jahren in der deutschen Justizvoll<strong>zu</strong>gsanstalt Siegburg durchgeführte <strong>und</strong><br />
in der Rechtspsychologie verankerte <strong>Studie</strong> von Sibylle Kraheck-Brägelmann (1997)<br />
beschäftigt sich mit Vernehmungen von <strong>Jugend</strong>lichen <strong>und</strong> jungen Erwachsenen. Sie versuchte<br />
mit dieser die Frage <strong>zu</strong> beantworten, „(…) inwieweit sich die polizeiliche Vernehmung auf<br />
die Geständnisbereitschaft <strong>und</strong> -motivation Tatverdächtiger bzw. Beschuldigter auswirkt“<br />
(Kraheck-Brägelmann, 1997, S.288f.). Dafür wurden aus Expertengesprächen mit<br />
Kriminalbeamten mögliche Determinanten herausgearbeitet, die sodann anhand von<br />
<strong>qualitative</strong>n, leitfadengestützten Interviews mit Inhaftierten 33<br />
der Justizvoll<strong>zu</strong>gsanstalt<br />
Siegburg durchgeführt wurden. Die Ergebnisse dieser <strong>Studie</strong> zeigen, dass die überwiegende<br />
Mehrheit <strong>zu</strong>mindest ein Teil-, wenn nicht sogar ein Geständnis in vollem Umfang abgelegt<br />
hatte. Als Hauptgründe für ein Geständnis, welches wiederum von 85% der Befragten direkt<br />
bei der <strong>Polizei</strong> bereits abgelegt wurde, aber auch für eine Verweigerung eines Geständnisses,<br />
wurden Motive angegeben, die die eigene Lage <strong>zu</strong> verbessern schienen, wie beispielsweise<br />
die Vermeidung, sich selbst <strong>zu</strong> belasten als Hauptmotiv einer Verweigerung der Aussage (vgl.<br />
Kraheck-Brägelmann, 1997, S. 289ff.). Auffallend ist auch die Tatsache, dass die große<br />
Mehrheit der (teil-)geständigen <strong>Jugend</strong>lichen <strong>und</strong> jungen Erwachsenen „(…) angaben, in<br />
Zukunft kein Geständnis mehr ablegen <strong>zu</strong> werden“ (Kraheck-Brägelmann, 1997, S.293). Die<br />
Erfahrung mit dem Strafvoll<strong>zu</strong>g, dem Verfahren <strong>und</strong>/oder der Vernehmung selbst dürften hier<br />
ausschlaggebend für eine derartige Meinung sein. Ein ganz wesentlicher Punkt ist auch die<br />
von Kraheck-Brägelmann (1997, S. 295f.) gestellte Frage nach der, durch den Probanden<br />
durchgeführten Bewertung des Verhaltens des <strong>Polizei</strong>beamten in der Vernehmung. Hier zeigt<br />
sich, dass ein Verhalten dann als positiv eingeordnet wird, wenn die Beamten „normal“ mit<br />
den Tatverdächtigen reden <strong>und</strong> ihnen Dinge wie Kaffee, Zigaretten oder Essen anbieten.<br />
Negativ wird es dann beurteilt, wenn gedroht, geschrieen <strong>und</strong> auch die „Isolation in<br />
Polzeigewahrsam“ angewandt wird. Auch kommt <strong>zu</strong>m Vorschein, dass Taktiken, wie „good<br />
cop, bad cop“ (ein Polizist mimt den verständnisvollen, netten, der andere den<br />
verständnislosen, harten Beamten) manchmal durchschaut werden, bzw. geglaubt wird, diese<br />
33 Das Durchschnittsalter belief sich auf 20,5 Jahre, eine genaue Altersaufschlüsselung ist <strong>–</strong> genauso wenig wie<br />
eine Häufigkeitsauszählung nach dem Geschlecht <strong>–</strong> dem Artikel nicht <strong>zu</strong> entnehmen.<br />
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