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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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2.5.1. Abweichendes Verhalten<br />

Siegfried Lamnek lehnt sich dafür an Wiswedes (1973, S. 16ff., zitiert nach Lamnek, 1996, S.<br />

45) Klassifikation in drei Typen <strong>–</strong> der rechtlich orientierten oder juristischen, der<br />

Erwartungsdefinition <strong>und</strong> der Reaktionsdefinition <strong>–</strong> an, <strong>und</strong> bezeichnet diese sodann als die<br />

normorientierte, 10 die erwartungsorientierte <strong>und</strong> die sanktionsorientierte Definition. Sehr<br />

ausführlich schildert Lamnek (1996, S. 45ff) die Un<strong>zu</strong>länglichkeiten des jeweiligen Ansatzes<br />

per se <strong>und</strong> kommt <strong>zu</strong> dem Schluss, eine Definition abweichenden Verhaltens aus der<br />

Kombination aller drei Typen <strong>zu</strong> erstellen: Abweichendes Verhalten liegt dann vor, (…) wenn<br />

sich aus dem Vergleich einer bestimmten Verhaltensweise mit einer korrespondierenden<br />

Verhaltensanforderung keine Übereinstimmung ergibt, für die eine Bereitschaft <strong>zu</strong> negativen<br />

Sanktionen besteht“ (Lamnek, 1996, S. 53). Mit anderen Worten ist „(…) für die deskriptive<br />

Feststellung abweichenden Verhaltens (…) eine Norm- <strong>und</strong> Sanktionsorientierung unbedingt<br />

notwendig“ (Lamnek, 1996, S. 54). Abweichendes Verhalten ist dem<strong>zu</strong>folge nicht mit<br />

delinquentem (oder deviantem) Verhalten <strong>zu</strong> verwechseln, das Lamnek <strong>zu</strong>folge wie folgt <strong>zu</strong><br />

definieren ist: „Delinquenz (= Devianz): Verhalten, das mit geltenden (kodifizierten) Normen<br />

nicht übereinstimmt (z.B. mit den Strafgesetzen) (…)“ (Lamnek, 1996, S. 284f. <strong>und</strong> S. 288,<br />

Glossar).<br />

Lothar Böhnisch merkt in seiner pädagogisch-soziologischen Einführung <strong>zu</strong> abweichendem<br />

Verhalten an, dass dieses viele Gesichter hat. So ist es nicht nur die nach dem Strafgesetzbuch<br />

definierte kriminelle Handlung (=Devianz, siehe oben), sondern auch sozial abweichendes<br />

<strong>und</strong> dementsprechend sozial sanktioniertes Verhalten, wie beispielsweise die Definition einer<br />

verwahrlosten Familie oder das Verweigern von schulischer Leistung bei Kindern, das Stören<br />

im Unterricht, etc. Auch selbstgefährdendes <strong>und</strong> selbstdestruktives Verhalten, wie<br />

beispielsweise Tablettenmissbrauch, Alkohol- <strong>und</strong> Drogenabhängigkeit aber auch Suizid<br />

gehören Böhnisch <strong>zu</strong>folge <strong>zu</strong> abweichendem Verhalten (vgl. Böhnisch, 1999, S. 13f.). Für ihn<br />

ist es folglich offensichtlich, dass abweichendes Verhalten das Resultat eines<br />

Konstruktionsprozesses ist. „Zum Abweichler wird man gemacht“ (Böhnisch, 1999, S. 14).<br />

10 Lamnek greift <strong>zu</strong>r Definition des Begriffes der Norm auf Spittler <strong>zu</strong>rück: „Wir definieren jetzt Normen<br />

vorläufig als Verhaltensanforderungen für wiederkehrende Situation. Damit wird der Aspekt der Regelmäßigkeit<br />

mit in die Definition genommen, allerdings nur insofern, als ein bestimmtes Verhalten in wiederkehrenden<br />

Situationen regelmäßig gefordert wird. Ob das tatsächliche Verhalten die gleichen Regelmäßigkeiten aufweist,<br />

ist eine andere Frage (Spittler, 1967, S. 14, zitiert nach Lamnek, 1996, S. 17f.).<br />

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