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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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I: Mhm (..) <strong>und</strong> warum host´s gschlogn?<br />

J: (.) Wal i no Aggressionen ghobt hob<br />

I: Mhm<br />

J: (.) <strong>und</strong> de hob i imma auf Menschn los lossn<br />

I: Mhm<br />

J: wal jetzt dann (.)<br />

I: (...) wie hom de imma drauf reagiert?<br />

J: Jo de hom mi festgholtn <strong>und</strong> die Ha<strong>und</strong>schölln aufglegt<br />

I: Mhm<br />

J: amol vorne <strong>und</strong> amol hintn, so wie i grod glegn bin am Bodn.<br />

(Zitat aus Interview J04, Z130 <strong>–</strong> 148)<br />

So wie es anhand der Schilderungen dieser 17-Jährigen klar wird, können die <strong>Jugend</strong>lichen<br />

also nach einigen Begegnungen mit der <strong>Polizei</strong> darauf vertrauen, welche Handlungen passiern<br />

werden <strong>und</strong> wie das Ende der Begegnung aussehen wird. So auch das oben erwähnte<br />

Fangenspielen bzw. Davonlaufen vor der <strong>Polizei</strong>, bei welchem sie eben wissen, was im<br />

schlimmsten Fall der Fälle passiert. Damit ist es der Kategorie des Vertrauens <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen.<br />

Gleichzeitig ist dieser Aspekt aber auch der Kategorie der Ohnmacht <strong>zu</strong><strong>zu</strong>ordnen, da sie dabei<br />

versuchen, sich der polizeilichen Überlegenheit, wenn auch nicht <strong>zu</strong>r Gänze, dennoch ein<br />

Stück weit <strong>zu</strong> widersetzen <strong>und</strong> <strong>zu</strong> entziehen. Denn, um an dieser Stelle vor<strong>zu</strong>greifen, die<br />

<strong>Jugend</strong>lichen, die ja, wie gesagt, aus ihrer Sicht gegenüber der <strong>Polizei</strong> am kürzeren Ast sitzen,<br />

entwickeln aus dieser, für sie resultierenden Ohnmacht heraus, Strategien oder Spielchen, mit<br />

denen sie sich, <strong>zu</strong>mindest ein bisschen, gegen diese Ohnmacht <strong>zu</strong>r Wehr setzen können. Und<br />

gelingt es dann einmal davon<strong>zu</strong>kommen, so wird dies als eine Bestätigung ihrer Sichtweise<br />

über die Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen gewertet, nämlich der, dass sie doch nicht so „gut“ ist, wie<br />

sie es durch ihr Verhalten gegenüber den <strong>Jugend</strong>lichen, wie in Kapitel 6.1 dargestellt, diesen<br />

immer wieder vermittelt. Da all dies aber in die Kategorie der Ohnmacht (Kapitel 6.9) <strong>zu</strong><br />

zählen ist, wird es an späterer Stelle nochmals aufgegriffen <strong>und</strong> hier nicht mehr näher<br />

besprochen.<br />

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