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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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Die von Behr soeben beschriebenen zwei Rollensegmente (vgl. Behr, 2006, S. 116) der<br />

<strong>Polizei</strong> beschreibt <strong>und</strong> diskutiert auch Christina Rothdeutsch in ihrer Diplomarbeit. Diese<br />

wurde 2007 am Institut für Erziehungswissenschaften an der Geisteswissenschaftlichen<br />

Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz vorgelegt <strong>und</strong> untersuchte mittels<br />

Dokumentenanalyse in einer Grazer <strong>Polizei</strong>inspektion das Ausmaß der Überschneidung<br />

polizeilicher <strong>und</strong> sozialarbeiterischer Aufgaben (2007, S. 56). In den Ergebnissen ihrer Arbeit<br />

kommt unter anderem auch die präventive Komponente der polizeilichen Tätigkeiten <strong>zu</strong>m<br />

Ausdruck. „Insbesondere im <strong>Jugend</strong>bereich ist <strong>–</strong> meiner Ansicht nach <strong>–</strong> die <strong>Polizei</strong> auf<br />

präventive Maßnahmen (wie. Z.B. Vorträge an Schulen, Einsatz von <strong>Jugend</strong>beamtInnen etc.)<br />

angewiesen, da nach § 4 JGG (<strong>Jugend</strong>gerichtsgesetz) delinquente Kinder nicht <strong>und</strong><br />

<strong>Jugend</strong>liche nur bedingt strafmündig bzw. strafbar sind“ (Rothdeutsch, 2007, S.52). So zitiert<br />

Rothdeutsch einen Polizisten, der erzählt, dass er <strong>Jugend</strong>liche <strong>zu</strong> sich auf die Dienststelle auf<br />

einen Kaffee einlädt um mit ihnen über deren Probleme <strong>zu</strong> sprechen <strong>und</strong> auch Hilfestellung<br />

an<strong>zu</strong>bieten. Mancher habe sich sodann bei dem Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen für eine bspw.<br />

Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz bedankt, da diese der Anfang des Neubeginnes für den<br />

betroffenen <strong>Jugend</strong>lichen war (vgl. Rothdeutsch, 2997, S.51). Ein Resultat daraus, das<br />

Rothdeutsch sodann, wie bereits erwähnt, <strong>zu</strong>r Diskussion stellt, ist die Tatsache, dass die<br />

<strong>Polizei</strong> aufgr<strong>und</strong> der Präventionsarbeit ein Vertrauensverhältnis <strong>zu</strong>r Bevölkerung aufbaut,<br />

dieses jedoch auch, so wie es das geschilderte Erlebnis des Polizisten zeigt, aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

gesetzlichen Verpflichtung im Fall einer Gesetzesübertretung aus<strong>zu</strong>nutzen hat (vgl.<br />

Rothdeutsch, 2007, S.56). Dass sich dies möglicherweise auch in den weiter oben bereits<br />

umrissenen Ergebnissen von Kraheck-Brägelmann (1997, S. 293) niederschlägt <strong>–</strong> sprich, der<br />

Aussage von (teil-)geständigen <strong>Jugend</strong>lichen <strong>und</strong> jungen Erwachsenen, in der Zukunft kein<br />

Geständnis mehr ab<strong>zu</strong>legen <strong>–</strong> ist zwar nicht explizit erwähnt <strong>und</strong> belegt worden, könnte aber<br />

durchaus die Meinung <strong>und</strong> das künftige Verhalten der (jungen) Menschen dahin gehend<br />

beeinflussen, wenn nicht sogar für immer verändern.<br />

Einige der schon dargestellten Punkte lassen sich auch in Holzmanns 2007 abgeschlossener<br />

<strong>und</strong> im Sommersemester 2008 von der Juristischen Fakultät an der Gottfried-Wilhelm-<br />

Leibniz Universität Hannover angenommenen Dissertation wieder finden (vgl. Leibniz-<br />

Universität Hannover, 2008, o.S.). Sie geht der Frage nach, inwieweit es bei der<br />

<strong>Polizei</strong>dienstvorschrift (PDV) 382, „Bearbeitung von <strong>Jugend</strong>sachen“ in der Fassung von<br />

1995, Aktualisierungs- <strong>und</strong> Reformierungsbedarf gibt. Dabei zielt sie ausschließlich auf<br />

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