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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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psychologische <strong>und</strong> pädagogische Zugänge handelt. Nur vereinzelt lassen sich die hier<br />

ausgeführten Publikationen auch rechts- <strong>und</strong> kulturwissenschaftlichen Kontexten <strong>und</strong><br />

Hintergründen <strong>zu</strong>ordnen. Wesentlich ist es dabei auch fest<strong>zu</strong>halten, dass alle hier zitierten<br />

Forschungsarbeiten nicht mit ein- <strong>und</strong> derselben Methode durchgeführt wurden, sondern<br />

unterschiedliche Methodologien als Gr<strong>und</strong>lagen haben <strong>und</strong> davon ableitend unterschiedliche<br />

Methoden <strong>–</strong> von beispielsweise narrativen Interviews über teilnehmende Beobachtungen bis<br />

hin <strong>zu</strong> quantitativen Fragebogenerhebungen, die postalisch versendet wurden oder vor Ort in<br />

Schulen bzw. Ausbildungsstätten von den befragten Personen ausgefüllt wurden <strong>–</strong> <strong>zu</strong>r<br />

Durchführung herangezogen wurden. Auch darauf wird an der jeweiligen Stelle explizit<br />

eingegangen.<br />

Letztendlich soll darauf hingewiesen werden, dass eine gendergerechte Sprache in diesem<br />

Kapitel nur dann verwendet wird, wenn diese aus den zitierten Quellen hervorgeht. Der Gr<strong>und</strong><br />

dafür liegt darin, dass einige der <strong>Studie</strong>n aus Zeiten stammen, in welchen es noch keine bzw.<br />

sehr wenige Polizistinnen im deutschsprachigen Raum gab. So wurden in Deutschland die<br />

ersten Frauen 1902 in den <strong>Polizei</strong>dienst aufgenommen, jedoch erst in den 1970er Jahren <strong>zu</strong><br />

Streifenpolizistinnen ausgebildet (vgl. Gewerkschaft der <strong>Polizei</strong> Sachsen-Anhalte, o.J.,o.S.),<br />

in Österreich geschah die Aufnahme von Frauen in den Streifendienst sogar erst 1991 (vgl.<br />

Vienna-Online, 2007, o.S.).<br />

4.1. Die Definitionsmacht der <strong>Polizei</strong><br />

Im Jahr 1969 führte Johannes Feest über sieben Monate hinweg eine teilnehmende<br />

Beobachtung bei verschiedenen Dienststellen der deutschen Großstadtpolizei durch (vgl.<br />

Fesst/Blankenburg, 1972, S. 11). Das Ziel dieser <strong>Studie</strong> war es, die Definitionsmacht, welche<br />

Feest <strong>und</strong> Blankenburg (1972, S.19) als „(…) die vorstrukturierte Chance, eine Situation für<br />

andere verbindlich <strong>zu</strong> definieren“, der <strong>Polizei</strong> <strong>zu</strong> erheben <strong>und</strong> im Sinne des<br />

erkenntnistheoretischen Ansatzes eine Theorie <strong>zu</strong> gewinnen (vgl. Feest/Blankenburg, 1972, S.<br />

15f.). Mit anderen Worten, der von ihnen vorab vermutete, nicht auf Gesetzen basierende<br />

Handlungsspielraum der Exekutive sollte wissenschaftlich untersucht <strong>und</strong> daraus eine Theorie<br />

erstellt werden. Sie fanden dabei heraus, dass unterschiedliche Einflüsse (von außen:<br />

beispielsweise die geringe Beschwerdemacht der sozial niedriger gestellten Schicht, vgl.<br />

Feest/Blankenburg, 1972, S.47f., <strong>und</strong> von innen: Produktionsdruck, wie <strong>zu</strong>m Beispiel die<br />

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