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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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Ebenfalls im Zuge der Behandlung r<strong>und</strong> um das Thema jugendlichen, abweichenden<br />

Verhaltens <strong>–</strong> nämlich der Vernet<strong>zu</strong>ng unterschiedlicher Behörden des öffentlichen Bereiches<br />

hinsichtlich „(…) qualitätvollerer Problemlösungsformen als die bisher im Umgang mit<br />

abweichendem Sozialverhalten bei <strong>Jugend</strong>lichen angewandten (…)“ (Ules, 1997, S. 1) <strong>–</strong><br />

schildert Ewald Ules in seiner Diplomarbeit <strong>–</strong> eingereicht im Jahr 1997 am Institut für<br />

Erziehungswissenschaften an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-<br />

Universität Graz <strong>–</strong> ein Beispiel eines komplett anderen polizeilichen Zugangs <strong>zu</strong><br />

<strong>Jugend</strong>lichen. Und zwar ging es dabei um andauernde Lärmerregung durch ständiges Moped<br />

fahren, verursacht von vorbestraften <strong>Jugend</strong>lichen. Anstelle einer Anzeige <strong>und</strong> Weiterleitung<br />

an die Staatsanwaltschaft setzte die örtliche <strong>Polizei</strong> auf vertrauensbildende Maßnahmen <strong>und</strong><br />

Gespräche <strong>und</strong> erreichte damit zweierlei: Die Eindämmung der jugendlichen Übertretung<br />

sowie Verständnis, Einsicht <strong>und</strong> Wertschät<strong>zu</strong>ng für die Exekutive von Seiten der<br />

<strong>Jugend</strong>lichen (vgl. Ules, 1997, S.118).<br />

Ein etwas anderes Bild, nämlich das der <strong>Polizei</strong> als Fußabstreifer der <strong>Jugend</strong>, scheint einer<br />

von mehreren Aspekten <strong>zu</strong> sein, die Gabriele Bindel-Kögel, Manfred Heßler <strong>und</strong> Johannes<br />

Münder (2004, S. 14ff.) in ihrem, am Institut für Sozialpädagogik der TU Berlin<br />

durchgeführten <strong>und</strong> ab dem Jahr 1999 auf 3 Jahre angelegten Forschungsprojekt in Berlin ans<br />

Tageslicht gefördert haben. Sie gingen der Frage nach, wie von Seiten der Behörden <strong>Polizei</strong>,<br />

<strong>Jugend</strong>hilfe <strong>und</strong> Justiz mit delinquentem Verhalten von Kindern an der Grenze bzw. am<br />

Übertritt <strong>zu</strong>r Strafmündigkeit (auch in Deutschland beginnt, so wie in Österreich, die<br />

Strafmündigkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahrs) umgegangen wird (vgl. Bindel-<br />

Kögel et al, 2004, S.11). So geht aus den <strong>qualitative</strong>n Interviews mit ausschließlich<br />

männlichen <strong>Jugend</strong>lichen unter anderem hervor, dass diese die <strong>Polizei</strong> nicht nur provozieren,<br />

sondern sogar eine Art Privatkrieg mit den Beamten austragen, welcher oftmals in wüsten,<br />

gegenseitigen Beschimpfungen <strong>und</strong> Aggressionen ihren Ausdruck findet (vgl. Bindel-Kögel<br />

et al, 2004, S. 258ff.). Darüber hinaus konnten die Autoren aber auch noch jede Menge<br />

anderer Ergebnisse aus ihrem Projekt präsentieren: Die Kernaussage der Interviews mit den<br />

<strong>Jugend</strong>lichen war die, dass sie mit dem Eintritt der Strafmündigkeit eine Veränderung im<br />

Verhalten der Polizisten wahrgenommen haben. So wird anhand einzelner Beispiele<br />

geschildert, dass die Exekutivbeamten mit Kindern, also unter vierzehn Jährigen, eher<br />

fre<strong>und</strong>lich, einfühlsam <strong>und</strong> normverdeutlichend umgehen. Da<strong>zu</strong> kommt auch die Tatsache,<br />

dass fast alle Befragten angaben, bei ihrem ersten <strong>Polizei</strong>kontakt aufgr<strong>und</strong> einer<br />

Strafhandlung (noch im strafunmündigen Alter) enormen „Schiss“ vor den Beamten <strong>und</strong> dem,<br />

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