Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter
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Aspekte zählen, wie beispielsweise das Anlügen, das Beschimpfen, das „Anmaulen“, aber<br />
auch das Davonlaufen, etc. All diesen einzelnen Punkten stehen sie, wie es aus ihren<br />
Aussagen hervorging, <strong>zu</strong>m größten Teil ohnmächtig gegenüber. Zwar können sie immer <strong>zu</strong>m<br />
Mittel des Androhens greifen, auf die Dienststelle mitfahren <strong>zu</strong> müssen (siehe Kapitel 6.6.1),<br />
oder „Anzeigen schreiben“, so wie sie es nennen, oder Geldstrafen einheben, oder es einfach<br />
nur ignorieren, dennoch sind es für sie Situationen, in welchen sie merken, dass sie wenig tun<br />
können. Dies schildert dieser erfahrene Polizist:<br />
P: Es foit a immer wieder auf, dass, sog jetzt amoi, (.) die Beteiligtn bei da Aumtsha<strong>und</strong>lung<br />
direkt vor da Diskothek net schoffn den (.) Zigarettn aus´m M<strong>und</strong> z´nemman <strong>und</strong>´n Rauch<br />
durt hin <strong>zu</strong> blosn, wo kana steht (.) oder sich der Körperflüssigkeitn durt <strong>zu</strong> entledign, wo´s<br />
kana siecht (schmunzelt) (.) damit ma net sogt, der spuckt da vor die Fiaß,<br />
I: (schmunzelt) Mhm<br />
P: wobei er dann a immer sogt, dass des net gegn die Person grichtet is, sondern (.) des woar<br />
hoit afoch a menschliches Bedürfnis, dem er nochkumman hot miassn (.) oba so in etwa würd<br />
i des auf´n Punkt bringen.<br />
I: (..) Wos tuan´s dann?<br />
P: Jo, wos wüst´n tuan ? (.) Wenn a mi net, wenn´s MI net betrifft (.) offiziell kaunn i jo nix<br />
tuan dagegn (.) man, jo, Verunreinigung vom Gehsteig oder so irgendwos (schmunzelt).<br />
(Zitat aus Interview P08, Z977 <strong>–</strong> 995)<br />
Der Satz „Jo, wos wüst´n tuan“ kann stellvertretend für die Ansichten vieler Beamter <strong>und</strong><br />
Beamtinnen herangezogen werden, wenn es um den Aspekt der Respektlosigkeit, in welcher<br />
Form auch immer, geht. In den Augen vieler Polizisten <strong>und</strong> Polizistinnen würden die<br />
<strong>Jugend</strong>lichen, sei es nun aus Quellen, wie dem Internet oder dem Fernsehen, oder von den<br />
Erzählungen anderer <strong>Jugend</strong>licher oder ihrer Eltern her, wie es in Kapitel 6.3 ausführlich<br />
dargestellt wurde, gut darüber Bescheid wissen, was die <strong>Polizei</strong> dürfe <strong>und</strong> was nicht.<br />
Vielleicht nicht im Detail, wie sie meinen, aber dennoch hätten sie eine gute Kenntnis<br />
darüber, wie weit sie gehen könnten <strong>und</strong> wie weit eben nicht. Dies ging auch immer wieder<br />
aus den Interviews mit den <strong>Jugend</strong>lichen hervor. Aussagen wie „ weil´s mi net aungreifn<br />
dürfn, afoch so“ (Zitat aus Interview P11, Z471), oder „die dürfen die Wohnung überhaupt<br />
nicht durchsuchen ohne Durchsuchungsbefehl“ (Zitat aus Interview P10, Z849 <strong>–</strong> 850), etc.<br />
waren oft gehöhrte Ansichten der jungen Menschen, welche ja, wie gezeigt, auf der anderen<br />
Seite wiederum <strong>zu</strong> einem Vertrauen der <strong>Jugend</strong>lichen in die Interaktionsabläufe mit der<br />
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