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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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P: Jo, des is (..) JO, wala eh waß, wir miassn iahm zruckbringan <strong>und</strong> (.) im nächstn<br />

unbeobochtetn Augenblick, wenna wü, is a wieda furt afoch. (.) Bevor er si do die Streitarei<br />

mit da <strong>Polizei</strong> aufaungt, sog i jetzt amol (.) <strong>und</strong> a Rafarei <strong>und</strong>, <strong>und</strong> wos waß i wos ois<br />

I: Mhm<br />

P: waß a genau, dass a innerholb von zehn Minutn bei seiner Einrichtung is <strong>und</strong> wenn´s bled<br />

hergeht, is er fünf Minutn später wieder furt.<br />

(Zitat aus Interview P08, Z752 <strong>–</strong> 772)<br />

Diese Aussage muss jedoch etwas eingeschränkt werden, nämlich insofern, als dass dies<br />

schon auch davon abhängig ist, in welche Einrichtung die <strong>Jugend</strong>lichen <strong>zu</strong>rückgebracht<br />

werden. Denn die <strong>Jugend</strong>lichen, die in einer Einrichtung untergebracht sind, in welcher sie<br />

auch für eine bestimmte Zeit in einen geschlossenen Bereich kommen können, sprich, die<br />

Einrichtung nicht verlassen dürfen, wie es beispielsweise in der Neuropsychiatrischen Kinder<strong>und</strong><br />

<strong>Jugend</strong>abteilung der Landesnervenklinik Sigm<strong>und</strong> Freud der Fall ist, oder aufgr<strong>und</strong> ihres<br />

Verhaltens, wie beispielsweise dem Androhen von Suizid, eben in diese eingewiesen werden,<br />

<strong>und</strong> sich dessen bereits vor dem Eintreffen der <strong>Polizei</strong> bewusst sind, neigen ihren eigenen<br />

Aussagen <strong>zu</strong>folge eher seltener <strong>zu</strong> einem derartigen, kooperativen Verhalten, wie es soeben<br />

beschrieben wurde, sondern bleiben meistens bei der Variante des „Davonlaufens“. Dass es<br />

dabei dann auch manchmal <strong>zu</strong>r Anwendung körperlicher Kraft oder <strong>zu</strong>m Einsatz von Hand<strong>und</strong>/oder<br />

Fußfesseln kommt, ist unausweichlich. Dieser Punkt jedoch, genauso wie die<br />

Begründung, weshalb die Polizisten <strong>und</strong> Polizistinnen die Thematik der Abgängigkeiten auch<br />

als „Kasperltheater“ (Zitat aus Interview P08, Z521) bezeichnen <strong>und</strong> betrachten, wird in der<br />

Darstellung der Kategorie der Ohnmacht (siehe Kapitel 6.9) erklärt.<br />

6.6.4.2. „Davonlaufen“ im Drogenmilieu<br />

Die zweite, der beiden oben angesprochenen <strong>und</strong> aus den Interviews herauskristallisierten<br />

Ausnahmen, bei welchen die Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen jemandem hinterherlaufen, sind<br />

<strong>Jugend</strong>liche, die sich eines Strafrechtsdelikts schuldig gemacht haben, wie beispielsweise<br />

Körperverlet<strong>zu</strong>ng, Raufhandel, Raubüberfall, etc. Auch im Drogenbereich wird nicht darauf<br />

vertraut, dass man den oder die <strong>Jugend</strong>lichen irgendwann schon wieder einmal erwischt,<br />

sondern hier wird die Verfolgung aufgenommen. Im Unterschied <strong>zu</strong> dem eben geschilderten<br />

„Davonlaufen“ von Abgängigen geht es hier also wiederum um die Verantwortung, die im<br />

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