Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter
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6.6.10. Zusammenfassung<br />
Fasst man die Kategorie der Verantwortung <strong>zu</strong>sammen, muss man im Großen <strong>und</strong> Ganzen in<br />
zwei grobe Aspekte unterscheiden. Der erste ist der, Verantwortung <strong>zu</strong> übernehmen, der<br />
zweite der, Verantwortung <strong>zu</strong> besitzen. Hinsichtlich des ersten Aspekts <strong>–</strong> Verantwortung <strong>zu</strong><br />
übernehmen <strong>–</strong> sind es aus Sicht der Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen die <strong>Jugend</strong>lichen, die nicht <strong>zu</strong><br />
dem stehen, was sie angestellt, getan oder gesagt haben. Sie entziehen sich ihrer<br />
Verantwortung durch Lügen, dem Herzeigen gefälschter Ausweise <strong>und</strong> auch dem<br />
Davonlaufen <strong>–</strong> sofern es sich nicht um abgängig gemeldete <strong>Jugend</strong>liche handelt <strong>–</strong> vor der<br />
Exekutive. Auch der Einfluss von Alkohol, der ihnen gegenüber sehr enthemmend wirkt, wird<br />
oft als Ausrede benutzt, um eben irgendwie doch noch seinen bzw. ihren Kopf aus der<br />
Schlinge <strong>zu</strong> bekommen. Am Fußballplatz ist es die anonyme Atmosphäre, die <strong>zu</strong> einem<br />
Aggressionsabbau der <strong>Jugend</strong>lichen untereinander <strong>und</strong> auch gegen die Beamten <strong>und</strong><br />
Beamtinnen führt, da diese sodann in die Anonymität abtauchen können. Die <strong>Jugend</strong>lichen<br />
sehen all diese Aspekte sehr ähnlich <strong>und</strong> meinen eben alles Mögliche <strong>zu</strong> probieren, um nicht<br />
erwischt <strong>zu</strong> werden. Dass folglich von der Exekutive oft ein Gefühl der Ohnmacht oder der<br />
Respektlosigkeit ihr gegenüber empf<strong>und</strong>en wird, zeigt, dass auch die einzelnen Phänomene<br />
nicht nur einer einzigen Kategorie <strong>zu</strong>ordenbar sind, weshalb sie auch bei der Darstellung der<br />
„Wertschät<strong>zu</strong>ng“ <strong>und</strong> der „Ohnmacht“ wieder auftauchen. Der zweite, oben erwähnte Aspekt<br />
<strong>–</strong> Verantwortung <strong>zu</strong> besitzen <strong>–</strong> bezieht sich auf das polizeiliche Handeln im Umgang mit den<br />
<strong>Jugend</strong>lichen. Sie ist es nämlich, die nicht nur, wie eine Richterin vor Ort, eine erste<br />
Benennung von Opfer <strong>und</strong> Täter bzw. Täterin durchführt, sondern gerade bei<br />
verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten einen „Spielraum“ besitzt, der unter anderem das<br />
„Aug´ <strong>zu</strong>drückn“ (Zitat aus Interview P01, Z168) aber auch die Anzeige beinhält. Damit<br />
kommt ihr, wie es der labeling approach (siehe Kapitel 2.5.2) ja auf den Punkt bringt, in<br />
diesem Prozess des „kriminell“ oder „amtsbekannt werdens“ von <strong>Jugend</strong>lichen eine<br />
entscheidende Bedeutung <strong>zu</strong>. Anhand von, mir <strong>zu</strong>r Verfügung gestellten Beispielen von<br />
Abschlussberichten der <strong>Polizei</strong> an die Staatsanwaltschaft gem. § 100 StPO idgF. <strong>und</strong> den da<strong>zu</strong><br />
gemachten Aussagen von Frau Staatsanwältin Mag. a Katharina Posch konnte diese<br />
Verantwortung, die die <strong>Polizei</strong> besitzt, untermauert werden. Dass natürlich sehr viel auch<br />
davon abhängt, wie sich die <strong>Jugend</strong>lichen gegenüber der <strong>Polizei</strong> verhalten <strong>und</strong> sie somit in<br />
diesem genannten Prozess auch einen gewissen Grad der Verantwortung besitzen, wurde<br />
ebenfalls erwähnt <strong>und</strong> führte wiederum da<strong>zu</strong>, dass der soeben wiederholte Aspekt des<br />
Besitzens von Verantwortung auch in die Kategorien des „Helfens“, der „Wertschät<strong>zu</strong>ng“ <strong>und</strong><br />
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