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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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hier aber eher im Sinne einer Aufklärungsarbeit <strong>zu</strong> verstehen. Die <strong>Jugend</strong>lichen sowie die<br />

Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen meinten, dass jungen Menschen auf die Strafmündigkeitsgrenze<br />

hingewiesen <strong>und</strong> über die damit einhergehenden rechtlichen Bestimmungen aufgeklärt<br />

werden bzw. wurden. Dass es dabei aber auch immer wieder <strong>zu</strong> Androhungen kommen wird,<br />

ist aus der einen oder anderen Aussage der Unmündigen ableitbar, die besagen, dass die<br />

Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen mit ihnen manches Mal so laut schreien würden, dass es auf der<br />

ganzen <strong>Polizei</strong>inspektion <strong>zu</strong> hören wäre.<br />

<strong>Eine</strong> weitere Gruppe, denen der eine oder die andere Beamtin ohnmächtig gegenübersteht,<br />

sind die Abgängigen. Auch wird ein Beispiel einer solchen in Hoops´ <strong>und</strong> Permiens Artikel<br />

(2001) gebracht, in welchem sie von einer 13-Jährigen berichten, die eben von ihrer Mutter<br />

als abgängig gemeldet worden war <strong>und</strong> sodann von der <strong>Polizei</strong> aufgegriffen <strong>und</strong> wieder nach<br />

Hause gebracht wurde. Ein wesentlicher Unterschied zwischen diesem Beispiel <strong>und</strong> den<br />

Erkenntnissen dieser hier vorliegenden <strong>Studie</strong> ist die Tatsache, dass die Polizisten <strong>und</strong><br />

Polizistinnen am meisten mit solchen Abgängigen <strong>zu</strong> tun haben, die nicht von ihren Eltern,<br />

sondern von diversen Einrichtungen, in denen die <strong>Jugend</strong>lichen untergebracht sind, bei der<br />

<strong>Polizei</strong> als abgängig „gemeldet“ werden. Dieser Aspekt, der in der Literatur überhaupt nicht<br />

erwähnt wurde, zeigt wiederum sehr deutlich, dass viele der <strong>Jugend</strong>lichen, mit welchen die<br />

<strong>Polizei</strong> laufend <strong>–</strong> <strong>und</strong> bei den Abgängigen handelt es sich laut den Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen<br />

<strong>zu</strong>m größten Teil immer wieder um die gleichen Gesichter <strong>–</strong> <strong>zu</strong> tun hat, solche sind, die nicht<br />

mehr <strong>zu</strong>hause untergebracht sind, sondern offensichtlich die Betreuung dieser von Amtes<br />

Wegen an eine Einrichtung übergeben wurde. Auch konnten in diesem Zusammenhang<br />

unterschiedliche Verhaltensmuster herausgearbeitet werden, nämlich von äußerst kooperativ<br />

bis hin <strong>zu</strong>m Gegenteil, sprich, <strong>Jugend</strong>liche, die sich gegen das Aufgreifen durch die <strong>Polizei</strong><br />

massiv <strong>zu</strong>r Wehr setzen, sei es aus Angst, oder aus einer Aggression heraus, etc., <strong>und</strong> in der<br />

Folge körperliche Kraft <strong>und</strong>/oder Hand- <strong>und</strong>/oder Fußfesseln <strong>zu</strong>m Einsatz gebracht werden<br />

müssen. Wie gesagt, dieses Phänomen der Abgängigen wurde in der Literatur kaum noch<br />

behandelt, weshalb den Erkenntnissen darüber aus dieser <strong>Studie</strong> eine sehr große Bedeutung<br />

<strong>zu</strong>kommt.<br />

Weniger überraschend <strong>und</strong> neuartig, hingegen waren die Eindrücke, die sich einerseits über<br />

den Umgang mit drogenabhängigen <strong>und</strong> andererseits über den mit ausländischen<br />

<strong>Jugend</strong>lichen erheben ließen. Denn hier verhielt es sich mit der Literatur genau umgekehrt. So<br />

gibt es, wie ja ausführlich beschrieben wurde, sehr detaillierte <strong>Studie</strong>n <strong>und</strong> Arbeiten <strong>zu</strong> diesen<br />

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