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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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4.2. Die Definitionsmacht im Drogenmilieu<br />

Nachdem es in der Stadt Graz den einen oder anderen Ort gibt, an dem man nicht nur<br />

regelmäßig drogenabhängigen Menschen begegnet, sondern auch das eine oder andere Mal<br />

Zeuge eines Vorgangs werden kann, der dem eines Drogendeals, wie man ihn aus dem<br />

Fernsehen oder Geschichten <strong>und</strong> Erzählungen kennt, <strong>zu</strong>mindest sehr nahe kommt, ist davon<br />

aus<strong>zu</strong>gehen, dass <strong>Jugend</strong>liche <strong>und</strong> Beamte <strong>und</strong> Beamtinnen einiger Dienststellen der Grazer<br />

<strong>Polizei</strong> durchaus aufgr<strong>und</strong> dieser Thematik miteinander in Berührung kommen. Somit werden<br />

an dieser Stelle wissenschaftliche Abhandlungen über genau dieses Thema dargestellt.<br />

Unter anderem Be<strong>zu</strong>g nehmend auf Roland Girtlers „<strong>Polizei</strong>alltag“ (vgl. Stock/Kreuzer, 1996,<br />

S.10ff.) wurde in den frühen 1990er Jahren unter Zuwendungen des Hessischen Ministers für<br />

Justiz im B<strong>und</strong>esland Hessen eine flächendeckende Erhebung hinsichtlich der Abläufe <strong>und</strong><br />

Strukturen in der polizeilichen Drogenarbeit durchgeführt. Ziel war es, „(…) das<br />

Entscheidungsverhalten im polizeilichen Ermittlungsverfahren in einem speziellen<br />

Kriminalitätsfeld auf<strong>zu</strong>hellen“ (Stock/Kreuzer, 1996, S.5). Die Autoren gingen dabei vom<br />

wissenschaftssystematischen Kontext der empirischen Strafverfahrens- <strong>und</strong><br />

Sanktionswissenschaft aus (vgl. Stock/Kreuzer, 1996, S. 6). Die Ergebnisse der<br />

Untersuchung, welche unter anderem mittels Gruppendiskussionen, Fragebögen <strong>und</strong><br />

Interviews erhoben wurden, bestätigten dabei ihre beiden Gr<strong>und</strong>annahmen. Zum einen konnte<br />

gezeigt werden, dass die <strong>Polizei</strong> in diesem subkulturellen Milieu, in welchem eine Kontrolle<br />

durch Anzeigeerstattung, Opfer <strong>und</strong> Öffentlichkeit nahe<strong>zu</strong> unmöglich ist, eine im Vergleich<br />

<strong>zu</strong>r, in sonstigen polizeilichen Betätigungsfeldern stattfindenden Verbrechensbekämpfung,<br />

tatsächliche <strong>und</strong> stark ausgeprägte Selektions- <strong>und</strong> Definitionsmacht besitzt. So wird nach<br />

eigenem Ermessen <strong>und</strong> Gutdünken oftmals über Gesetze <strong>und</strong> beobachtete strafbare<br />

Handlungen hinweggeschaut <strong>und</strong> teilweise werden sogar, im Falle der verdeckten Ermittler,<br />

<strong>zu</strong>r eigenen Tarnung selbst Strafdelikte vollzogen. Auch gegenüber der Staatsanwaltschaft<br />

wird der <strong>Polizei</strong> in diesem Sinne eine klare Vormachtstellung attestiert. Zum anderen förderte<br />

diese <strong>Studie</strong> ans Tageslicht, dass die unterschiedliche Rechtsanwendung auf den persönlichen<br />

<strong>und</strong> individuellen Erfahrungen, Einstellungen, Wertungen, Kenntnissen der Szene, der Mittel<br />

der jeweiligen handelnden Beamten beruht. Stock <strong>und</strong> Kreuzer merkten hier an, dass dieser<br />

Aspekt in einem derartigen Ausmaß ebenso einzigartig für die Drogenbekämpfung ist, da in<br />

den sonstigen polizeilichen Bereichen der Verbrechensbekämpfung zwar durchaus auch eine<br />

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