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Jugend und Polizei – Eine qualitative Studie zu ... - Polizei-Newsletter

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6.6.4.1. „Davonlaufen“ von abgängig gemeldeten <strong>Jugend</strong>lichen<br />

Zwei Ausnahmen bei diesem, von einer jungen Beamtin als „Katz- <strong>und</strong> Mausspiel“<br />

bezeichneten Hinterherlaufen (Zitat aus Interview P07, Z788) gibt es allerdings sehr wohl.<br />

Die erste ist, wenn nach <strong>Jugend</strong>lichen gefahndet wird, die von den Eltern oder <strong>–</strong> was meistens<br />

der Fall ist <strong>–</strong> von einer Einrichtung, von welcher sie betreut werden oder in der sie<br />

untergebracht sind, wie beispielsweise Wohngemeinschaften, etc., als abgängig gemeldet<br />

wurden, <strong>und</strong> bei denen ein Gefährdungsgr<strong>und</strong> vorliegt. Dieser kann eine Selbst-, oder aber<br />

auch eine Fremdgefährdung sein. In diesem Fall wird sehr wohl hinterhergelaufen <strong>und</strong> nahe<strong>zu</strong><br />

immer der oder die <strong>Jugend</strong>liche dann auch erwischt. Denn diese <strong>Jugend</strong>lichen haben ihre<br />

„Hotspots“ (Zitat aus Interview P07, Z743), also Orte, an denen sie sich gerne aufhalten <strong>und</strong><br />

somit relativ leicht auf<strong>zu</strong>püren sind. Öffentliche Plätze, Parkanlagen <strong>und</strong> auch Bahnhöfe<br />

gehören <strong>zu</strong> diesen Orten. An dieser Stelle erscheint es wichtig darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass dieses<br />

Phänomen der so genannten „abgängigen <strong>Jugend</strong>lichen“ nur der Vollständigkeit halber hier<br />

erwähnt wird, da es eben um das „Davonlaufen“ vor der <strong>Polizei</strong> geht. Das eigentliche Motiv,<br />

das sich dahinter aber verbirgt, ist weniger das der Verantwortung, sondern mehr das einer<br />

gewissen Art von Freiheitsempfinden, sprich, das <strong>zu</strong> tun, wonach einem eben gerade ist, <strong>und</strong><br />

nicht die vorgegeben Regeln der Einrichtungen, in denen sie, wie ja erwähnt, <strong>zu</strong>m Großteil<br />

untergebracht sind, ein<strong>zu</strong>halten. So geht es <strong>zu</strong>mindest aus den Aussagen dieser <strong>Jugend</strong>lichen,<br />

<strong>und</strong> auch der Beamten <strong>und</strong> Beamtinnen hervor, die laufend aufgr<strong>und</strong> dieser Thematik<br />

miteinander in Berührung kommen. Dass man sich mit der Zeit dann auch persönlich kennen<br />

lernt <strong>und</strong> sich im Umgang miteinander eine gewisse Routine einstellt, konnte weiter oben<br />

schon beschrieben werden (siehe Kapitel 6.4 <strong>und</strong> Kapitel 6.5). Unter dieser Vorausset<strong>zu</strong>ng<br />

kommt es dann auch oft da<strong>zu</strong>, dass anstelle des „Davonlaufens“ <strong>–</strong> weil man eben nicht in die<br />

Einrichtung <strong>zu</strong>rück will <strong>–</strong> ein sehr lockeres <strong>und</strong> ungezwungenes Mitfahren mit der <strong>Polizei</strong><br />

entstehen kann. Ein Beamter, der bereits über viele Jahre hinweg mit diesem Phänomen der<br />

jugendlichen Abgängigen <strong>zu</strong> tun hat, bringt dies wie folgt auf den Punkt:<br />

P: Die treffn, also wenn di de segn auf da Stroßn oder wos, dann kumman`s eh scho, Jo, i<br />

waß, ihr kummt´s mi huin. Passt scho, i steig scho ein.<br />

I: Aha<br />

P: Also des, (.) de kennan uns a scho. (schmunzelt) Net nur wir se, sondern de kennan uns a<br />

scho.<br />

I: Okay (schmunzelt auch). (.) Also des<br />

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